Ideologie und Falschinformation pur. Anders lässt sich die angekündigte Preisverleihung der Heinrich-Böll-Stiftung an drei Medizinerinnen aus Gießen und Kassel, die unter anderem mit illegaler Werbung am Tod von Kindern und am Leid von Frauen im Schwangerschaftskonflikt Geld verdienen, nicht umschreiben.

Die angeblich „systematische Zermürbungstaktik“ von „selbsternannten Lebensschützer/innen“ besteht darin, schwangere Frauen in einer Notlage vor gewinnorientierten Abtreibungsinstitutionen zu schützen, was auch der maßgebliche Grund für § 219a StGB war und ist. Sie besteht darin, ihnen bei der Bewältigung der tatsächlichen Probleme zu helfen und ihre Kinder vor dem Tod durch Abtreibung zu bewahren. Schuld an einem (von Frau Hänel seit mindestens 2009 notorisch, wissentlich und absichtlich weiter begangenen) Gesetzesbruch ist im übrigen immer noch derjenige, der ihn begeht, nicht derjenige, der darauf aufmerksam macht. Wo kämpfen die drei preisgekrönten Damen für die Mädchen, die auch in ihren Praxen abgetrieben werden, nur weil es Mädchen sind? Wo ist der Mut, sich unter Verzicht auf ihren Verdienst für eine echte Lösung einzusetzen, statt die Frauen zwar ohne Kind, aber mit denselben Problemen wie vorher wieder nach Hause zu schicken? Wie sachlich sind Informationen, die den Begriff „Kind“ vermeiden und es lieber als „Schwangerschaftsgewebe“ und „Fruchtblase“ bezeichnen, statt Frauen intellektuell ernst zu nehmen?  Einen Preis zu verleihen, der die Entmenschlichung von unschuldigen Menschen krönt, um sie dann gegen Entgelt beseitigen zu können, ist inhuman und zynisch. Wie sinnvoll und gerechtfertigt wäre dagegen die Verleihung solcher Preise an all die Frauen, die ehrenamtlich, ohne Gewinnabsicht, Tag und Nacht für die menschenwürdige Beratung von und Hilfe für Frauen im Schwangerschaftskonflikt bereitstehen. Oder an all die Frauen, die sich unter schwierigsten Umständen für ihr Kind entschieden haben und Großartiges leisten. Illegal beworbene, bezahlte Tötungshandlungen sind unter keinen Umständen irgendeines Preises würdig.

 

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Ein von der FDP-Fraktion avisierter Antrag mit dem Titel „Technologischen Fortschritt nicht aufhalten – Neue Verfahren in der Gentherapie einsetzen“ (19/5996) steht am 29.11.2018  auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach 45-minütiger Debatte soll der derzeit noch nicht vorliegende Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen werden.

Besonders bemerkenswert ist die Begründung der FDP – da heißt es unter anderem, die Bundesregierung müsse die Chancen vor den Risiken in der Entwicklung der Humangenetik zu sehen. Neue, innovative Technologien in der Gesundheitsforschung sollten in ihren positiven Auswirkungen nicht durch gesetzliche oder staatliche Regulierung eingeschränkt werden.

Das heißt im Klartext: Es weiß zwar noch keiner so genau, was passiert wenn wir die Genschere beim Menschen einsetzen – aber das sollte uns nicht daran hindern, es dennoch zu tun, es könnte ja von Nutzen sein.

Bei Crispr Cas liegen noch nicht mal irgendwelche Ergebnisse aus Langzeitstudien bei Tieren vor. Hier soll nun an Menschen geforscht werden, die dafür niemals ihre Einwilligung geben können, die aber nicht nur selbst damit leben müssen – sondern auch ihre Kinder und Kindeskinder. Und die überhaupt nicht ahnen können, was die genetische Manipulation für sie bedeutet.

Ein Aufschrei gegen diesen Antrag der FDP im deutschen Bundestag wäre wünschenswert. Vor allem nachdem chinesische Forscher nicht davor zurückgeschreckt sind, gentechnisch veränderte Menschen zu produzieren und somit jedem klar geworden ist, wohin die Reise geht.

 

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Wohin geht die Reise der CDU in punkto Lebensschutz? Wie ernst ist es den Kandidaten für den CDU Vorsitz mit der Menschenwürde – für wen soll sie gelten? Danach wurden alle drei Kandidaten bei der Regionalkonferenz in Böblingen befragt. Am erfreulichsten die Reaktion des Publikums, das Pro-Life Äußerungen der Kandidaten mit lautem Beifall bedachte.

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Hilfe nach Abtreibung – Gisela Koch †
Am 17. November 2018 ist Gisela Koch, die Ehrenvorsitzende des Rahel e. V. – Erfahrungen nach Abtreibung – im Alter von 76 Jahren nach langer Krankheit in Bremen gestorben. Aus eigener Betroffenheit gründete sie im Jahr 1984 innerhalb des Vereins „Christliche Eltern-Initiative“ die Selbsthilfegruppe „Der Weg“ gemäß dem Vers aus Johannes 14,6 „Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben …“ Weil Schuld nicht wegtherapiert sondern nur durch Gott vergeben werden kann, war sie
diesen Weg gegangen. Sie wollte Frauen nach Abtreibung in Not und Verzweiflung diese Erfahrung weitergeben, damit auch sie Vergebung und Heilung erfahren.

Nach Gründung des Rahel e. V. am 02. Oktober 1992 ist sie am 15. März 1993 als Mitglied beigetreten und hat den Verein von 1998 bis 2009 zusammen mit ihrem Ehemann Dieter Koch mit sehr viel Hingabe und Engagement als 1. Vorsitzende geleitet. Sie war die Mütterliche, die liebevoll Vergebende, geduldige und lehrende Wegbegleiterin. Ihr Lebensthema war „vergeben und loslassen“. Damit war sie für unzählige Betroffene am Telefon, per Email und durch persönliche Gespräche eine große Hilfe.

Auch nach ihrem Rücktritt 2009 aus gesundheitlichen Gründen war sie, soweit es ihre Kräfte zuließen, Ansprechpartnerin für Hilfesuchende. Beim 25-jährigen Jubiläum des Rahel e. V. am 01. Oktober 2017 konnte sie leider nicht persönlich anwesend sein, aber es war ein Statement per Telefonschaltung möglich.

Umso mehr haben wir uns gefreut, sie vom 21. bis 23. September d. J. in Berlin noch einmal persönlich zu treffen. Trotz großer Anstrengung war diese Begegnung auch für Gisela Koch sehr wichtig. Es war wie ein Abschied nehmen. Sie ist vorausgegangen in eine andere Welt als unvergesslicher Mensch. In unseren Herzen wird sie weiterleben. Der Weg des Lebens ist begrenzt, die Erinnerung jedoch unendlich.

Wir nehmen Abschied mit dem Vers aus Offenbarung 21,4
Gott der Herr wird alle ihre Tränen abwischen. Es wird keinen Tod mehr geben und keine Traurigkeit, keine Klage und keine Quälerei mehr. Was einmal war, ist für immer vorbei.

Rahel e. V.
Wormser Straße 3
76287 Rheinstetten

 

 

Sehnsucht nach Dir, mein Kind
Sehnsucht nach Deinem Gesicht, Deinem Lachen und Weinen.
Sehnsucht nach Deinen Händen, gefasst mit den meinen.
Sehnsucht nach Deinem Sprechen, Deinem Fühlen und Denken.
Sehnsucht, meine Liebe Dir zu schenken.
Sehnsucht, Dir mit Rat und Tat beizustehen.
Sehnsucht, Deinen Lebensweg mitzugehen.
Sehnsucht, Dich an mein Herz zu drücken.
Sehnsucht, Dir Sterne vom Himmel zu pflücken.
Sehnsucht, Dich mit Freude zu beglücken.
Sehnsucht, Deinen Namen zu nennen.
Sehnsucht, mein Kind, mich Mutti zu nennen.
Sehnsucht, Dich in die Arme zu schließen.
Sehnsucht, das Träumen dann zu genießen.
Doch die Freude lebt in mir, mein Kind,
bei Jesus wir vereint dann sind,
mein nie geborenes, geliebtes Kind.

Gisela Koch

Das Netzwerk „Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen“ (TCLG) hat sich bei seiner Herbsttagung am 17. November in Kassel unter anderem auch mit den Schwangeren-Bluttests zur Bestimmung genetischer Merkmale des ungeborenen Kindes befasst. Der Vorstand des TCLG lehnt diese Schwangeren-Bluttests ab, solange und soweit sie wie eine „Rasterfahndung“ ganz offenbar nur dem Zweck dienen, mögliche Behinderungen eines ungeborenen Kindes aufzuspüren. Die Statistik bestätige, dass eine solche Diagnose im Regelfall zur Tötung des ungeborenen Kindes führe. Lautstark und mit hohen öffentlichem und kirchlichem Einsatz die Inklusion Behinderter zu fordern, aber dafür zu sorgen, dass sie nach Möglichkeit an der Geburt behindert würden, ist eine lügenhafte Politik. „Es ist völlig inakzeptabel, für solche Untersuchungsmethoden auch noch eine öffentliche Finanzierung durch Krankenkassen zu fordern“, so der Vorsitzende des TCLG Hartmut Steeb, im Hauptamt Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz.

Pränatale Diagnosen seien nur dann sinnvoll und förderungswürdig, wenn nach der Diagnose auch eine Therapie bzw. Behandlung zur Vermeidung oder Verbesserung der erwarteten Krankheiten oder Behinderungen angeboten werden könnten. Wenn aber faktisch bei diagnostizierter Erkrankung nur die Alternative Abtreibung geboten werde, sei dies menschenfeindlich. Abtreibung aufgrund einer diagnostizierten Behinderung müsse als Selektion bzw. tödliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, menschenverachtend und klar verfassungswidrig, geächtet werden. Denn nach Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes habe Jeder „das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ und niemand dürfe „wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Bei jeder Arznei werde auf „Risiken und Nebenwirkungen“ hingewiesen. Wenn aber die Hauptfolge einer Diagnose mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur tödlichen Diskriminierung führe, müsse schon die Diagnose vermieden werden. Es könne dann nicht mehr um die Ermöglichung einer freien Entscheidung gehen, wie das die öffentliche Kammer der EKD als Begründung für die Krankenkassenfinanzierung als Ziel benenne. Die Freiheit eines jeden Menschen müsse spätestens und regelmäßig da enden, wo die Freiheit des anderen Menschen beeinträchtig werde.

Das TCLG bittet den Rat der EKD, die Stellungnahme der öffentlichen Kammer zur Krankenkassenfinanzierung der tödlichen Diagnosemöglichkeit zurückzuweisen. Gegenüber der Bundesregierung fordern wir das Verbot solcher Verfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 die „embryopathische Indikation“ als verfassungswidrig verworfen (BVerfGE 88, 203). Eine Fortsetzung der rechtswidrigen Praxis der Tötung von Kindern aufgrund ihrer Behinderung – nun unter dem Deckmantel der „medizinischen Indikation“ – muss in einem Rechtsstaat endlich unterbunden und darf nicht noch massiv ausgeweitet werden.

Im Netzwerk „Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen“ (TCLG) arbeiten zahlreiche Engagierte, Beratungsstellen, Mutter-Kind-Einrichtungen und Initiativen zusammen, die sich in vielfältiger Weise für Schwangere in Not sowie den Schutz des Lebens jedes Menschen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod einsetzen. www.hilfreiche-adressen.de


Kontakt: Hartmut Steeb, mobil 0172 4525587

TCLG – Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e. V.
Fehrbelliner Straße 99 | 10119 Berlin | Telefon (030) 521 399 39 | Fax (030) 440 588 67 | info@tclrg.de

Bundesverband Lebensrecht unterstützt Erhalt des § 219 a StGB mit Informationskampagne

Zum Start der Internetseite www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de erklärt die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Linder, in Berlin:

In der seit knapp einem Jahr geführten Debatte um den Paragraphen 219 a StGB wird immer sichtbarer, dass das eigentliche Ziel der Protagonisten die Legalisierung der Abtreibung als „Frauenrecht“ und die Entmenschlichung des Kindes vor der Geburt ist. Ginge es denjenigen, die Werbung für Abtreibung erlauben wollen, lediglich um sachliche Informationen, hätten sie diese längst liefern können. Jeder hat die Möglichkeit, Internetseiten, Broschüren oder Bücher mit solchen Informationen zu verbreiten. Es dürfte darin nur nicht stehen, dass der Initiator der Informationen mit Abtreibungen Geld verdient. Stattdessen fordern Abtreibungseinrichtungen, ihr „Leistungsangebot“, als Information getarnt, bewerben zu dürfen. Das führt in der Praxis der bereits vorhandenen Werbung, wie auf dem Werbeblatt „Schwangerschaftsabbruch“ der verurteilten Medizinerin Kristina Hänel, dazu, dass ausschließlich Begriffe wie „Schwangerschaftsalter“, „Schwangerschaftsgewebe“ und „Ausstoßen der Fruchtblase“ verwendet werden und fälschlich von „legalem Schwangerschaftsabbruch“ die Rede ist. Diese Form der Des- und Falschinformation wird weder der Situation der Frauen noch dem angeblichen Informationsanspruch gerecht. Frauen geraten in einen Schwangerschaftskonflikt, weil sie wissen, dass es um einen Menschen, um ihr Kind geht, nicht um Gewebe oder eine Fruchtblase.

Der Bundesverband Lebensrecht fordert von Politikern, Ärzten und Medien sachliche Auseinandersetzung statt Ideologie und, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt intellektuell ernstgenommen werden. Die hierzu konzipierte Internetseite www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de geht heute offiziell an den Start. Darin finden sich Debattenbeiträge, Stellungnahmen, Gesetzesvorschläge und weitere Informationen, Argumentationen, Behauptungen und ihre sachliche Widerlegung, um den Schutz der in einer Notlage befindlichen Frauen und Kinder vor finanziellen Abtreibungsinteressen zu erhalten.

Der Bundesverband Lebensrecht ist ein Zusammenschluss von Vereinen, die sich auf vielfältige Weise für das Lebensrecht jedes Menschen von der Zeugung bis zum Tod einsetzen.

 

PDF – Hänels „Info“blatt

Der nicht-invasive Bluttest, mit dem man vor allem Trisomien (und serienmäßig das Geschlecht des Kindes) diagnostiziert, kann früher durchgeführt werden, ist für die Frau leichter und für das Kind ungefährlicher als die Fruchtwasseruntersuchung. Dieses Argument der Bluttest-Produzenten ist korrekt, auch wenn gerne verschwiegen wird, dass eben diese Untersuchung zur Bestätigung einer Diagnose nicht selten doch noch erfolgt. Der Kern auch der schonenderen Untersuchung aber, und das ist die unverändert bestehende ethische Dimension, ist keine Heilungs- oder Behandlungsmotivation in Bezug auf Mutter und Kind, die sinngebend für jede pränatale Untersuchung ist. Das einzige Ergebnis des Bluttests ist die Wahl, ob man das von einer Trisomie betroffene Kind tötet oder auf die Welt kommen lässt.

Warum sollten Krankenkassen, die sich modernistisch „Gesundheitskassen“ nennen, eine Diagnostik zahlen, die zum Beispiel bei Trisomie 21, dem Down-Syndrom, in den allermeisten Fällen zum absichtlich herbeigeführten Tod der Patienten führt? Auf breite, von der Gemeinschaft finanzierte Basis gestellt, würde das gesellschaftlich bedeuten, dass diese Untersuchung mit der anschließenden Tötung der Kinder langfristig als akzeptabel und unterstützenswert angesehen wird. Es würde bedeuten, dass Eltern in dieser Situation noch mehr unter Druck gesetzt werden als bisher schon. Und wenn man das Szenario unserer kollabierenden Sozialsysteme weiterspinnt: Was jetzt als freiwillig deklariert wird, könnte irgendwann einmal zur Pflicht werden; wer den Test verweigert, muss für eventuelle Folgeschäden dann eben selbst zahlen. All das ist für die Familien keine Hilfe und könnte dazu führen, ihnen auch noch den letzten Rest an Solidarität seitens der Gesellschaft für eine Entscheidung zum Leben zu nehmen.