Nordwalde b. Münster, den 30. Januar 2019

Nach Bekanntwerden des Referententwurfes des Ministeriums der Justiz und für den Verbraucherschutz zur Neuregelung des im § 219a Strafgesetzbuch (StGB) geregelten Werbeverbotes für Abtreibungen, kritisieren die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) das Ergebnis des Koalitionskompromisses. Für die CDL nimmt deren Pressesprecherin, Susanne Wenzel, kritisch Stellung:

Der Entwurf des Justizministeriums ist ganz gewiss kein großer Wurf, geschweige denn ein gelungener Kompromiss. Denn auch wenn jetzt der § 219a StGB, durch die kritische Positionierung der Unionsparteien auf dem Papier zwar bestehen bleibt, wird das Werbeverbot durch den errungenen Kompromiss leider faktisch ausgehöhlt und damit ein wichtiges Ziel der Gegner des § 219a StGB erreicht.

Durch die vorgesehene Regelung, nach der Ärzte in ihrem Leistungskatalog künftig zwischen Vorsorgeuntersuchungen und Infektionsbehandlungen nun auch Abtreibungen aufführen dürfen, wird die Abtreibung nun offiziell und aller gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz zur „normalen ärztlichen Dienstleistung“ erklärt.

Auch dass weitergehende Informationen, etwa über die Methoden der einzelnen Anbieter, ausschließlich durch die Bundesärztekammer (BÄK) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bereitgestellt werden sollen,
schadet dem Schutz des ungeborenen Lebens. Denn das heißt nichts anderes, als dass die Werbung für Abtreibungsärzte nun von anderer Stelle übernommen wird, da mit den durch BÄK und BZgA bereitgestellten Informationen die Suche nach der schnellsten und einfachsten Abtreibungsmethode erfolgen kann. Gerade die BZgA hat leider in der Vergangenheit bereits durchaus zur Verharmlosung der Abtreibung beigetragen, unter anderem indem sie in ihren Informationen Abtreibung immer wieder als völlig unkomplizierten und für die Mutter folgenlosen Eingriff darstellt, ohne das eigene Lebensrecht des Kindes überhaupt zu erwähnen, wie es die Einleitung des § 219 StGB jedoch ausdrücklich fordert.

Abtreibung ist aber keine normale ärztliche Dienstleistung. Sie dient in keiner Weise der Gesundheit der Frau, denn es wird hier weder präventiv noch kurativ etwas für die Frauen getan. Stattdessen wird in vielen angeblichen „Informationen“ unter anderem von der Abtreibungsärztin Hänel den Frauen der Eingriff als harmlos verkauft. Bagatellisierend wird von der Entfernung von „Schwangerschaftsgewebe“ oder eines „Fruchtsacks mit befruchtetem Ei“ gesprochen. Dass die Abtreibung das Leben eines ungeborenen Kindes, meist im 3. Monat, beendet, wird mit derartigen Euphemismen bewusst ausgeblendet. Gravierende gesundheitliche Risiken und Folgen für die Frau werden möglichst nicht thematisiert. Dabei räumt inzwischen selbst „pro familia“ kurzfristige physische und psychische Folgen von Abtreibungen für die Frauen ein.

Der Gesetzentwurf will den leichteren Zugang zu Informationen über Anbieter und Methoden von Abtreibungen herstellen. Frauen im Schwangerschaftskonflikt brauchen in der Tat Beratung und Information, diese erhalten sie jedoch auch jetzt schon in erheblichem Maße. Im „digitalen Zeitalter“ ist es darüber hinaus sogar möglich, über das Internet direkt und völlig unkontrolliert Abtreibungspillen zu erwerben. Dies unterstreicht die weitreichende illegale Aushöhlung des ohnehin dürftigen Beratungskonzeptes in Deutschland.

Über 100.000 gemeldete Abtreibungen pro Jahr zeigen überdeutlich, dass es für den Gesetzgeber dringlich sein müsste, den Zugang zu Abtreibungen nicht noch weiter zu erleichtern, sondern im Interesse des Lebensschutzes und der Gesundheit der Frau mehr und besser aufzuklären. Eine dringend gebotene kritische Evaluierung der negativen Folgen von Abtreibung sieht der Entwurf ebenfalls nicht vor. Dass der Zugang zu Abtreibung nun sogar erleichtert werden soll, läuft aus Sicht der CDL der Schutzpflicht des Staates für Mutter und Kind grundlegend zuwider. Abtreibung ist keinesfalls eine „Errungenschaft“ für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen, sondern negiert das Lebensrecht von Ungeborenen und gefährdet die Gesundheit von Frauen.

Das „Werbeverbot“ des § 219a StGB bleibt nach dem vorliegenden Entwurf jetzt zwar formal bestehen. Allerdings unterstützt und fördert der Staat bald durch die Veröffentlichung konkreter ärztlicher Anbieter den unmittelbaren Zugang zur Abtreibung und sichert den Ärzten die entsprechenden – nicht unerheblichen – Einnahmen. Jede Abtreibung garantiert einen Verdienst zwischen 400 und 800 Euro, der in den meisten Fällen auch noch vom Staat refinanziert wird, wenn die betroffene Frau weniger als 1.075 € netto pro Monat verdient. Ein durchaus lukrativer Zusatzverdienst für Ärzte, die nicht einmal unbedingt Gynäkologen sein müssen, wie es der größte deutsche Abtreibungsanbieter Friedrich Stapf und auch die Ärztin Kristina Hänel nicht sind.

Dass eine Gesellschaft, die einerseits immer kinderfreundlicher sein will, andererseits ein staatlich voll unterstütztes Programm zur Abtreibung von ungeborenen Kindern anbietet und somit die Beendigung von Leben zur „Normalität“ erklärt, ist gerade auch im 70. Jahr der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ein bedrückendes Signal.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu §219a StGB sieht vor, dass „Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig … öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren [dürfen], dass die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.“ Darüber hinaus dürfen diese Ärzte und Einrichtungen „durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt auf … Informationsangebote neutraler Stellen“ aufmerksam machen. Mit „Informationsangebote neutraler Stellen“ sind Listen von Ärzten und Einrichtungen gemeint, die Abtreibungen vornehmen einschließlich einer Beschreibung der jeweils verwendeten Methode. Diese sollen von der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geführt werden.

„Dieser Entwurf ist nichts anders als eine scheinheilige Mogelpackung, die Werbung für Abtreibung durch die Hintertür erlaubt“, sagte heute Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“ in Münster. “Der Unterschied zwischen „Information“ und „Werbung“ besteht darin, dass bei „Information“ der Impuls vom Suchenden ausgeht, während bei „Werbung“ der Impuls beim Anbieter liegt. Kein Arzt oder Einrichtung informiert aber etwa auf seiner Webseite für eine Leistung, an deren Erbringung er oder sie kein Interesse hat.“

„Unter allen ärztlichen Handlungen ist die Abtreibung die einzige, die als alleiniges Ziel hat, einen anderen Menschen zu töten, einen vollkommen wehrlosen noch dazu. Aus diesem Grund wollen die meisten Frauenärztinnen und -ärzte diese Leistung nicht selber anbieten. Selbst wenn sie sie anbieten, wollen sie nicht damit öffentlich in Verbindung gebracht werden. Somit ist es nur folgerichtig, dass die wenigen Ärzte, die sich gewissermaßen auf Abtreibung „spezialisiert“ haben, etwa Friedrich Stapf in München oder Kristina Hänel in Gießen eben keine Frauenärzte sondern praktische Ärzte oder Allgemeinärzte sind. In dieser Linie ist das Auftauchen des ominösen Begriffs „Einrichtungen“ im Gesetzentwurf zu sehen. Hiermit sind vermutlich Abtreibungszentren gemeint, mittel derer versucht werden soll, die Identität der abtreibenden Ärzte zu verschleiern. Gerade aber bei einem solch sensiblen Eingriff sollten Frauen nicht auf die Kompetenz ihrer entsprechenden Fachgruppe zurückgreifen können? Wo sonst lässt man sich vom Internisten operieren oder vom Chirurgen seine Langzeitmedikamente einstellen?“

„Dieser Gesetzesentwurf ist ganz klar eine weitere schleichende Aushöhlung des Rechts auf Leben“, ergänzte Cullen. „Durch ihn wird die Abtreibung ein weiteres Stück normalisiert. Besonders enttäuschend ist, dass die CDU-Fraktion trotz vollmundiger Bekenntnisse zum Lebensschutz im Rennen um die Merkel-Nachfolge nach dem Vorschlag der „doppelten Widerspruchslösung“ bei der Organspende und dem Vorstoß zur Anerkennung der PID als Kassenleistung jetzt bereits zum dritten Mal die Unantastbarkeit der menschlichen Würde und der menschlichen Existenz grundsätzlich in Frage stellt. Eine konsequente Politik für das Leben, auch und insbesondere das der Frauen, sieht wahrlich anders aus.“

Zum aktuellen Gesetzesentwurf in Bezug auf die Änderung des § 219a StGB sagte Alexandra Linder, Bundesvorsitzende der ALfA e.V., heute in Augsburg:

Mit dem Referentenentwurf des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz soll explizit die „Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ verbessert werden. An Information bestand jedoch auch bisher kein Mangel. Zukünftig aber werden Abtreibungseinrichtungen ungeprüft und ungehemmt ihre gewinnbringende Werbebotschaft verbreiten können, mit der sie bisher illegal gearbeitet haben. Die häufig verwendeten Begriffe „Schwangerschaftsgewebe“ und „Fruchtblase“ vertuschen, dass es sich um einen Menschen handelt, der „entfernt“ wird. Das als objektive Information zu verkaufen, um damit viel Geld zu verdienen, nimmt die Frauen im Schwangerschaftskonflikt nicht ernst und hilft ihnen in keiner Weise.

Der Hinweis, dass auch der bundesweite Notruf diese Adressen zukünftig am Telefon herausgeben soll, und die Tatsache, dass diese Liste im Internet zu finden ist, kann dazu führen, dass die Beratungsregelung unterlaufen wird. Die Abtreibungspille RU 486 ist im Internet käuflich, nur für die Nachuntersuchung wird jemand aus der Liste kontaktiert. Viele Frauen im Schwangerschaftskonflikt wird man nicht mehr erreichen, ihnen keine Hilfe anbieten und keine Alternativen aufzeigen können. „Im Vergleich zur beabsichtigten Abschaffung dieses Paragraphen ist der jetzige Entwurf, auch dank der Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, nicht die schlimmste Variante“, kommentierte Linder. „Dennoch geht die schleichende Entmenschlichung der Kinder und Normalisierung der Abtreibung als Dienstleistung damit weiter.“

„Die beabsichtigte Implementierung von Kinderrechten im Grundgesetz wird damit noch absurder“, so Linder weiter. „Kinder werden zukünftig nach Lebenswertklassen eingeteilt: Geborene Kinder haben Glück und können ihre Rechte wahrnehmen. Kinder vor der Geburt müssen die ersten zwölf Lebenswochen überleben, was ihnen mit dieser Gesetzesänderung weiter erschwert wird. Und vorgeburtliche Kinder mit genetischen Besonderheiten oder Krankheiten werden zu Nicht-Menschen degradiert, indem die Präimplantationsdiagnostik und der vorgeburtliche Bluttest demnächst staatlich unterstützt und finanziert werden, um diese Kinder aufzuspüren und ihre Geburt zu verhindern.“

„Ein Rechtsstaat muss sich genau überlegen, ob er Menschen vor der Geburt aus dem Menschsein herausdefinieren will“, sagte Linder abschließend. „Frauen im Schwangerschaftskonflikt verdienen Respekt, brauchen Beratung und Hilfe. Je selbstverständlicher ihnen eine Abtreibung angeboten wird, desto geringer wird die Hilfsbereitschaft unserer Gesellschaft, eine echte Lösung zu finden, bei der die Frauen nicht leiden und ihre Kinder nicht sterben müssen.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung.
Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.:
Alexandra Maria Linder M.A.
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
https://www.alfa-ev.de
https://www.facebook.com/alfa.ev

Während in US-Bundesstaaten wie Texas die Vernunft und Humanität im Zusammenhang mit Abtreibungen mehr und mehr die Oberhand gewinnen, wollen andere offenbar alles geben, um den Rekord an Unmenschlichkeit und Zynismus zu brechen. Der Bundesstaat New York prescht vorneweg und hat am Dienstag ein Gesetz verabschiedet, das „das grundlegende Recht einer Frau auf den Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung“ garantiert, Strafnormen in Verbindung mit Abtreibung aufhebt und die Abtreibung unter bestimmten Umständen sogar bis zur Geburt gestattet. Verhütung und Abtreibung wird als normaler Bestandteil der „reproduktiven Gesundheitsversorgung“ definiert.

Mit diesem Gesetz sollen den Frauen, die dieses „Recht“ ausüben wollen, keine unnötigen Hürden aufgebürdet werden. Damit setzt New York das um, was seit Jahren, meist in einem Absatz irgendwo mittendrin untergebracht, in UN-Dokumenten und EU-Parlamentsberichten gefordert wird, aber offenbar in diesen Gremien recht wenigen Leuten auffällt, denn oft werden diese Dokumente mit großer Mehrheit auch konservativer Politiker verabschiedet.
Als einen der „sichersten medizinischen Eingriffe, die in den USA durchgeführt werden“, bezeichnet der Gesetzgeber des US-Bundesstaates eine Prozedur, bei deren Durchführung jedes Mal mindestens ein Mensch definitiv nicht überlebt. Über 82.000 Abtreibungen pro Jahr alleine in diesem Bundesstaat waren wohl noch nicht genug. Konsequenterweise kommt der Begriff „Kind“ in dem Gesetzentwurf auch nur an der Stelle vor, an der das Personsein von Kindern vor der Geburt mit einem Satz abgeschafft wird. Das bedeutet, dass künftig eine Verbrechensmeldung wie „schwangere Frau schwer verletzt, ungeborenes Kind getötet“ nicht nur wie bei uns in manchen Medien verschämt als „Verletzung einer Frau und vollendeter Schwangerschaftsabbruch“ verbrämt wird, sondern dass die Tötung eines Kindes vor der Geburt überhaupt nicht mehr geahndet wird. Logischerweise darf man demgemäß jetzt auch – wenn auch bisher nur unter der Bedingung der Nichtlebensfähigkeit des Kindes und um das Leben der Mutter zu schützen (was immer das auch heißen mag) – Kinder bis zur Geburt durch Abtreibung töten.
Und noch eine Passage lässt aufhorchen: Die Ausübung dieses „Rechts“ bedeute, dass die Frauen diese Entscheidungen auch sicher durchführen lassen können und bei der Bereitstellung der Gesundheitsversorgung nicht diskriminiert werden dürfen. Das könnte im Klartext heißen: Einrichtungen sind demnächst gezwungen, Abtreibungen durchzuführen, Mediziner/innen und Hebammen, die dies nicht möchten, werden entlassen. Über den Diskriminierungsschutz dieser Berufsgruppen sagt das Gesetz nichts.

Die Todesstrafe wurde in New York abgeschafft, so titelt Life News. Mörder dürfen dort nicht mehr durch eine Todesspritze hingerichtet werden. Das ist gut so: das Recht auf Leben gilt für alle Menschen.


Für ungeborene Babys jedoch nicht – zumindest in New York: der New Yorker Senat hat ein Gesetz verabschiedet, das Abtreibungen bis zum Ende der Schwangerschaft erlaubt. Todesstrafe für voll lebensfähige Babys, deren einziges Vergehen darin besteht, noch nicht geboren worden zu sein.

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Im Zusammenhang mit dem Entwurf der Bundesregierung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun unversehens eine Änderung eingebracht, die die volle Kostenübernahme der Präimplantationsdiagnostik (PID) durch die gesetzlichen Krankenkassen vorsieht.
Hierzu nimmt die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Mechthild Löhr, wie folgt Stellung:

Nordwalde/Münster – „Die CDL weist den Vorschlag des Bundesgesundheitsministers zur Übernahme der Kosten einer PID durch die gesetzliche Krankenversicherung entschieden zurück. Es kann nicht sein, dass die Selektion von Embryonen künftig durch die Solidargemeinschaft gesamtgesellschaftlich finanziert und damit staatlicherseits als unterstützungswürdig deklariert wird. Auch ein Embryo in der Petrischale hat ein Recht auf Leben (lt. EschG), selbst wenn dessen genetische Disposition nicht den gesundheitlichen Hoffnungen und Erwartungen der Eltern entspricht.
Bei einer vollständigen Kostenübernahme wird die PID mit Sicherheit demnächst als Regelleistung in Anspruch genommen. Schon jetzt steigen die Zahlen bei der PID-Nutzung jährlich stetig weiter an. Die Kostenübernahme durch Dritte würde eine zusätzliche starke Anreizstruktur schaffen, ein unter Umständen behindertes Kind auf jeden Fall genetisch auf bestimmte Indikationen testen zu lassen und dann gegebenenfalls zu „entsorgen“.
Der Gesetzgeber hat 2011 die PID nur unter bestimmten, wenn nicht präzisen Bedingungen zugelassen. Weil es nicht zu einer wahllosen Ausweitung der Indikationen kommen sollte und um zu verhindern, dass die PID zu einer „normalen Regelleistung“ würde, hatte der Gesetzgeber die PID bewusst nicht in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen.
Sollte der Änderungsantrag von Minister Spahn eine Mehrheit im Bundestag finden, wäre nicht nur der Ausweitung der Indikationen der Weg geebnet, sondern auch eine zusätzliche Hemmschwelle genommen, die PID als Selektionsinstrument kostenfrei durchzuführen. Die Selektion von Embryonen würde damit ein weiteres Mal staatlich legitimiert. Der Staat signalisierte damit deutlich, dass er die Geburt genetisch „unbedenklicher“ Kinder unterstützt und stigmatisiert damit gleichzeitig alle Eltern, die trotz potentieller genetischer Risiken ohne IVF und PID ihre Kinder auf natürlichem Wege zeugen und sie dann trotz eventueller Behinderungen auch annehmen.
Gerade vor dem Hintergrund der in Kürze stattfindenden Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag zum Umgang mit nichtinvasiven vorgeburtlichen Bluttests setzt der Bundesgesundheitsminister aus Sicht der CDL bedauerlicherweise ein weiteres völlig falsches und irritierendes Signal. Ganz offensichtlich ist dies weder Linie noch Beschlusslage der Unionsparteien. Im Gegenteil: Wie bereits bei der von ihm eingebrachten und favorisierten Widerspruchslösung bei der Organspende provoziert er hier in befremdlicher Weise mit einer ministerlichen Einzelaktionen, die das Recht auf Leben und Unversehrtheit gerade in der besonders verletzlichen Situation am Lebensanfang und am Lebensende zur Disposition stellen will.
Nachdem Jens Spahn erst in der jüngsten Vergangenheit, gerade auch während seiner Kandidatur für den CDU-Parteivorsitz und in Gesprächen erfreulicherweise immer wieder darauf hingewiesen hatte, wie wichtig ihm das Lebensrecht ist, muss hier an seiner Glaubwürdigkeit ernsthaft gezweifelt werden.
Es ist höchste Zeit, dass die Partei und die neue Vorsitzende Annette Kramp-Karrenbauer jetzt ein klares Signal setzt, dass Minister Spahn nicht die Zukunftsposition der Union markiert! Denn die Union darf nach vielen falschen Entscheidungen in der Vergangenheit jetzt unter neuer Führung beim Schutz des Lebens nicht noch weiter an Glaubwürdigkeit verlieren. Im Gegenteil, dies muss vielmehr, wie derzeitig z. B. durch die erfreulich klare Ablehnung der Streichung des §219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) durch die CDU/CSU-Fraktion, wieder neu als besonderes Anliegen der Unionsparteien erkannt aufgebaut werden.“

Zum Tod von Tim, dem „Oldenburger Baby“, sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, heute in Berlin:

Er war, wie es bürokratisch heißt, „nicht zum Leben bestimmt“: Die Mutter von Tim hatte nach der Diagnose Down-Syndrom entschieden, ihren Sohn durch eine Spätabtreibung töten zu lassen. Zu diesem Zweck wurde die Geburt eingeleitet. Tim aber entschied anders – nachdem er lebend geboren war, wollte er einfach nicht sterben. Neun Stunden lang ließ man ihn im Krankenhaus unversorgt liegen, bevor man vor diesem Lebenswillen kapitulierte und sich um ihn kümmerte.

Diese Geschichte aus dem Jahr 1997 machte die brutale Praxis der Abtreibung, vor allem der Spätabtreibung, besonders deutlich. Mitgliedsverbände des Bundesverbands Lebensrecht – allen voran  die Stiftung Ja zum Leben und die  Aktion Lebensrecht für Alle  – riefen die Aktion „Tim lebt!“ (www.tim-lebt.de) ins Leben, um auf das sogenannte „Liegenlassen“ von lebend abgetriebenen Kindern und die Diskriminierung von Kindern mit Behinderungen weiter aufmerksam zu machen.

Die Zahl der Spätabtreibungen ist seitdem trotz einer gesetzlichen Änderung nicht gesunken. Damit diese Kinder aber auf keinen Fall lebend zur Welt kommen, tötet man sie vor Einleitung der Geburt, zum Beispiel mit einer Kaliumchloridspritze ins Herz. Solche Methoden werden auch bei der sogenannten „Mehrlingsreduktion“ angewandt, wenn bei künstlicher Befruchtung plötzlich Zwillinge oder Drillinge da sind, obwohl die Eltern weniger Kinder wollten. Das Kind, das am leichtesten mit der Spritze erreichbar ist, wird getötet und später zusammen mit dem/n lebenden Geschwisterkind/ern tot geboren. Der Begriff „humane Gesellschaft“ wird spätestens hier zur Farce.

Tim ist am 4. Januar gestorben. Er hatte Glück im Unglück: Eine engagierte, liebevolle Familie adoptierte den Jungen, den seine Mutter nicht haben wollte, und schenkte ihm 21 glückliche Jahre. Auch hier war es ein Mitgliedsverband des BVL – die Stiftung Ja zum Leben – die in der gesamten Zeit Spenden für Therapiemaßnahmen für Tim sammelte und so die Familie entlastete, die Großartiges geleistet hat. Dafür können wir alle dieser Familie sehr dankbar sein. Die meisten Kinder mit Trisomie 21, die man heute vor der Geburt entdeckt, haben dieses Glück nicht: Die Diagnose Down-Syndrom ist für weit über 90 Prozent der Eltern der Anlass, das Leben ihres Kindes durch Abtreibung zu beenden.

Der vorgeburtliche Bluttest, der möglicherweise in diesem Jahr zu Kassenleistung wird, dient in diesem Zusammenhang lediglich dazu, Trisomien früher zu entdecken und damit die Abtreibung „schonender“ zu machen – das Ergebnis ist jedoch dasselbe: ein totes Kind, eine verletzte Frau, eine zerstörte Familie. Man sucht mit diesem Test gezielt nach Kindern mit Besonderheiten, um ihre Geburt zu verhindern. Das Paradoxe daran: Schaffen sie es, trotz Rasterfahndung auf die Welt zu kommen, rollt die Inklusionsmaschinerie an, die sie nach der Geburt in ihrer Menschenwürde wahr- und ernstnimmt. Um die Inklusion selbst ernstzunehmen, muss man sie auch vor der Geburt konsequent umsetzen.

Und noch eine Lehre lässt sich aus Tims Geschichte ziehen: Die Alternative Adoption statt Abtreibung sollte auch staatlicherseits viel stärker in den Blick genommen werden, denn sie kann Abtreibungen verhindern und adoptionswilligen Eltern helfen.

Hillary Clinton wird dieser Tage ein Gesetz vorlegen, das im Bundesstaat New York #Abtreibung bis zur Geburt aus „gesundheitlichen“ Gründen erlauben soll. Was genau diese gesundheitlichen Gründe sind wird nicht näher erläutert. Es ist damit zu rechnen, dass der mehrheitlich demokratische Senat von New York dem Gesetz zustimmen wird. Der Gouverneur von New York, Andrew Cuomo, geht noch einen Schritt weiter: er möchte das Recht auf Abtreibung (und damit das Recht, einen anderen Menschen zu töten) in der Verfassung des Staats New York verankern.

 

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In der Diskussion, unter welchen Umständen Organe für Transplantationen genutzt werden können, ist größtmögliche Transparenz und Ehrlichkeit gefordert. Das wird mit der von Jens Spahn propagierten doppelten Widerspruchslösung nicht geleistet – im Gegenteil. Der sogenannte Hirntod ist keinesfalls unumstritten und gleichzusetzen mit dem Tod des Menschen. Mit der Verpflichtung, der Organspende gegebenenfalls zu widersprechen, wird die Spende zur Norm erhoben und jeder, der widerspricht, zum Außenseiter.  Der dadurch aufgebaute Druck weitet sich auf die Angehörigen aus, die möglicherweise der Organentnahme widersprechen könnten. Stefan Rehders ausführlichen Kommentar finden sie auf kathnet (2 Januar 2019, 10:00

„Die ‚doppelte Widerspruchslösung‘ ist ein dreifacher Betrug“)

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