Berlin, 30.08.2019 

Die Handreichung des hessischen Innenministers zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken kommentierte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL) e.V., heute in Berlin:

Zwar nennt Minister Beuth das Papier lediglich eine „Handreichung“, jedoch zeigen die Begründung und die Reaktionen von Abtreibungsverfechtern, dass ein Verbot der Meinungsfreiheit vor solchen Institutionen offenbar die Intention des Papiers ist. 

Der Bundesverband Lebensrecht e.V. lehnt aggressive, belästigende und diffamierende Verhaltensweisen vor diesen Einrichtungen ab. Davon zu unterscheiden ist jedoch eine seriöse und respektvolle Beratungs-Ansprache von Frauen im Schwangerschaftskonflikt; nicht wenige Frauen nehmen diese dankbar an und führen gerne ein Gespräch. Die dort bereitstehenden Berater/innen geben den Frauen das, worauf sie ein Anrecht haben, nämlich vollständige Informationen und Hilfsangebote. Im Gespräch mit den Frauen erfährt man häufig, ebenso wie in zahlreichen anderen Beratungsgesprächen, dass sie solche Informationen und Hilfsangebote in den Scheinberatungsstellen nicht erhalten haben. Da jede angesprochene Frau das Gespräch ablehnen kann, entsteht weder eine Belästigung noch eine Bedrängung.

In der Einleitung der Handreichung weist das hessische Innenministerium auf die Verantwortung des Staates für die ordnungsgemäße Durchführung des Beratungskonzepts bei der Schwangerschaftskonfliktberatung hin. Um der genannten Verantwortung gerecht zu werden, sollten Behörden lieber die offenbar nicht durchweg vorhandene Beratungsqualität in den Scheinberatungsstellen überprüfen, statt eine seriöse Gehsteigberatung zu verbieten. 

Das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Recht der freien Meinungsäußerung gilt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.11.2015 auch vor Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen. Gebetsgruppen, Mahnwachen und Demonstrationen dürfen dort folglich ebenso wenig verboten werden.

Der Bundesverband Lebensrecht und seine Mitgliedsvereine werden ihr Recht auf Meinungsfreiheit beim Marsch für das Leben am 21. September 2019 in Berlin wie immer friedlich und sachlich wahrnehmen.

Anbei die beiden Links zu den Werbefilmen zum Marsch für das Leben 2019:

https://www.youtube.com/watch?v=0ILhbhjLWp4

https://www.youtube.com/watch?v=bAXUgF7BPaA

V.i.S.d.P.:
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V.
Telefon: 0175/9616906 & 02724/288944
Marsch für das Leben 2018 in Berlin

„Das Leben liegt im Grab, du selbst, Christus; es staunen die Scharen der Engel und sie preisen deine Herablassung.“ Mit diesem bekanntesten aller orthodoxen Karfreitags-Gesänge unserer Kirche grüße und begrüße ich auch in diesem Jahr im Namen der orthodoxen Christinnen und Christen in Deutschland den Marsch für das Leben.

Das Leben ist für uns Christen aller Konfessionen schließlich Jesus Christus selbst. Wenn die vielen Menschen – auch aus der Orthodoxen Kirche – erneut auf die Straße gehen, tun sie dies für Christus. Möge Gott dieses Engagement und diesen Glauben segnen!

Metropolit Augoustinos von Deutschland
Vorsitzender der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland (OBKD)
Griechisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland

Metropolit Augoustinos von Deutschland

Nordwalde b. Münster, 28.08.2019

CDL kritisiert Handreichung des hessischen Innenministeriums zu Demonstration und Gebetsaktionen vor Abtreibungseinrichtungen und fordert: Der hessische Innenminister darf Religions-, Demonstrations-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit vor Abtreibung befürwortenden oder diese durchführenden Einrichtungen nicht willkürlich beschränken lassen.

Das Bundesland Hessen beabsichtigt mit einem neuen Erlaß des Innenministeriums, Demonstrationen und Mahnwachen vor Beratungsstellen und Abtreibungseinrichtungen zu erschweren. Ziel des Erlasses soll es angeblich sein, so das Ministerium, das Recht der Frauen auf vertrauliche und anonyme Beratung zu schützen sowie deren Selbstbestimmungsrecht zu garantieren. Doch dies war auch bisher in keinem Falle gefährdet.

Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt die Bundesvorsitzende Mechthild Löhr hierzu Stellung:

„Nach dem Erlass (Handreichung) des hessischen Innenministers sind ab sofort Mahnwachen und Demonstrationen vor Beratungsstellen sowie vor Kliniken und Arztpraxen, in denen Abtreibungen durchgeführt werden, zu begrenzen. In Frankfurt haben seit dem Frühjahr 2017 zweimal jährlich – in der Fastenzeit vor Ostern und im Herbst bis zum Beginn der Adventszeit – Mitglieder des Vereins „40 Tage für das Leben“ von der Stadt genehmigte Mahnwachen als Gebetsaktion vor der Landesgeschäftsstelle von Pro Familia abgehalten. Dieses hatte massive Gegenreaktionen und Aktionen seitens eines Bündnisses „Frankfurt für Frauenrecht“ und Pro Familia Hessen ausgelöst, die ein Verbot dieser Mahnwachen und Gebetsaktionen vor Beratungsstellen durch die Stadt und die schwarz-grüne Landesregierung forderten.

Das Ministerium informiert jetzt durch den neuen Erlaß seine nachgeordneten Behörden über verschiedene Gerichtsentscheidungen in anderen Bundesländern, die zu Formen der Meinungsäußerung gegen Schwangerschaftsabbrüche ergangen sind, allerdings ohne die hessischen Behörden anzuweisen, wie sie in solchen Einzelfällen konkret zu verfahren haben.

Wenn das Land Hessen auch nicht direkt eine „Bannmeile für Lebensrechtler“ um Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken angeordnet hat, so erzeugt der neue Erlaß doch in der Öffentlichkeit bereits jetzt den Eindruck, daß das Bundesland Hessen Proteste gegen Abtreibungen unterbinden oder einschränken will. Es führt im Erlaß eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg an, der davon ausgeht, daß in Einzelfällen „die aktive persönliche Ansprache“ durch Dritte auf der Straße auf die Themen Schwangerschaft oder Schwangerschaftskonflikt („Gehsteigberatung“) einen gravierenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Frau darstellen kann. Daraus darf jedoch keineswegs geschlossen werden, daß dies auch für alle Aktionen im Nahbereich einer Beratungsstelle oder Abtreibungspraxis gelten soll, z.B. wenn auf eine solche persönliche Ansprache verzichtet wird bzw. nur allg. Informationsmaterial verteilt wird oder Gebetswachen gehalten werden.

Unterbinden von Sicht- oder Rufkontakt

Das hessische Ministerium will offensichtlich dazu anleiten, jeweden Sicht- oder Rufkontakt zwischen Demonstranten oder Betern zu den Frauen, die diese Einrichtungen aufsuchen, zu unterbinden. Minister Beuth gibt als Begründung an, daß die „Erzeugung von Schuldgefühlen“ und die „belehrende Einflussnahme“ weder dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes noch dem „Selbstbestimmungsrecht der Frau“ diene. Der Minister gibt zu, daß damit in das Versammlungsrecht eingriffen würde, hält diesen Schritt aber für „geboten, um das Selbstbestimmungsrecht der Frauen“ zu schützen.

Da außer einem „aktive(n) Ansprechen der ratsuchenden Personen“ auch die „Übergabe von Informationsmaterial“ ausgeschlossen werden könne, geht es ganz offensichtlich dem Ministerium darum, ein Informations- und Beratungsmonopol vor allem staatlich anerkannter Beratungsstellen paternalistisch abzusichern. Wie weit ist es mit der Achtung vor dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen und der Demonstranten bestellt, wenn der Staat jetzt die Informationswege für beide Seiten festlegen und bestimmen will?

Zusätzlich nimmt man den Frauen, die sich in einer Konfliktlage und nicht selten auch unter Druck befinden, nun eine Möglichkeit, zusätzliche Infos über weitere wertschätzende Hilfs-und Unterstützungsangebote für sich und ihr Kind zu erhalten. Gerade durch die Gebetsaktionen wird das mögliche „Ja“ zum Kind noch einmal signalisiert, wobei die Anonymität der Frauen völlig gewahrt bleibt, da diese ja keinerlei Gespräch wider Willen führen müssen. Daß sie noch einmal mit einer solchen Präsenz vor Ort konkret für das Leben ihres ungeborenen Kindes gewonnen werden sollen, zeigt Wertschätzung, Hilfsbereitschaft und Unterstützungsbereitschaft und ist weder ein Angriff auf die Selbstbestimmung oder auf die Anonymität der Frauen, die in vollem Maße hier als vertraulich und sowieso ergebnisoffen gewahrt bleiben.

Einerseits wird seit langem auf Bundesebene beim § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) darum gestritten, inwieweit Frauen angeblich immer noch Informationen über Abtreibungen vorenthalten (!) werden, andererseits sollen aber die Frauen in Hessen vor Ort nicht auf Hilfsangebote aufmerksam gemacht werden. Die Ansprache vor den Einrichtungen werden durch diesen Erlass gefährdet: Wo bleiben die Anerkennung des Selbstbestimmungs-, Meinungs- und Demonstrationsrechts der Frauen und Männer, die sich für das Leben des ungeborenen Kindes ehrenamtlich durch Mahnwachen, Gebetsaktionen oder Demonstrationen einsetzen? Wieso wertet die Landesregierung Hessen diese selbstbestimmten und friedlichen Aktionen ihrer Bürger willkürlich gar als „Belästigungen“?

Der Erlaß zitiert immerhin auch eine Entscheidung des VG Freiburg, wonach „allgemein gehaltene Formen des Protestes und der Meinungskundgabe gegen Schwangerschaftsabbrüche weiterhin und zumindest in der Nähe der betreffenden Orte möglich sein müssen“, ferner eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach welcher Proteste gegen Schwangerschaftsabbrüche in der Nähe von Arztpraxen grundsätzlich hingenommen werden müssen. Doch das Wo, Wie und Wann kann zukünftig jede hessische Stadt selbständig begrenzen.

Gegen geltende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für die Menschenrechte (EGMR)

Leider ist nun damit zu rechnen, daß die zuständigen Behörden zunehmend versuchen werden, Meinungskundgebungen von Lebensrechtlern im Nahbereich von Beratungsstellen weiter einzuschränken. Doch dem hessischen Vorgehen steht die geltende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für die Menschenrechte (EGMR) geradezu diametral gegenüber. 2015 hatte der EGMR in einem Fall aus Deutschland entschieden, daß das Verbot etwa Flugblätter vor einer Arztpraxis zu verteilen, gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und das verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung im öffentlichen Raum verstößt.

Angesichts von 8.538 allein 2018 in Hessen gemeldeten Abtreibungen kann es aber nur zu wenig Information und Werbung für ein Ja zum Kind geben, nicht zu viel. Das sollte auch die schwarz-grüne Landesregierung wissen. „Schutzzonen“ für Schwangere müssen gleichzeitig auch Schutzzonen für Kinder sein, sonst ist das Bekenntnis zum Lebensrecht des Kindes völlig unglaubwürdig. Wenn Abtreibungsbefürworter nun diese hessische Lösung als vorbildlichen Fortschritt bejubeln, sollten sich die Bürger fragen, wie es zum einen mit den Grundrechtsschutz des Staates bestellt ist, der friedliche Meinungsäußerung im Interesse des Lebensrechtes jedes Kindes nicht jederzeit und überall zulassen will, sondern öffentlich nur noch in bestimmten räumlichen oder zeitlichen „Korridoren“.

Und zusätzlich ergibt sich bei diesem neuem Erlaß, der vor allem im links orientierten politischen Spektrum schon begeisterte und dankbare Resonanz findet, die drängende Frage, bei welchen anderen politischen Themen möglicherweise nach ähnlichen Mustern öffentlich Grundrechte der Religions-, Demonstrations-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit begrenzt und eingeschränkt werden könnten. Der Erlaß setzt bedenkliche politische Signale. Die CDL sieht solche Entwicklungen als für eine offene und pluralistische Demokratie besorgniserregend an. Deshalb bedarf dieser Vorgang aus unserer Sicht einer eingehenden juristischen Prüfung, um die wir uns bemühen werden.“

Zusätzliche Details zur neuen Regelung finden Sie u.a. in einem Beitrag der Hessenschau vom 22.08.19.

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Odila Carbanje, Stellv. Bundesvorsitzende
Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –
Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
Fax: 0 25 73 – 97 99 392

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Internet: www.cdl-online.de

Alexandra M. Linder – Vorsitzende des BVLs – in der aktuellen Ausgabe KATHOLISCHE SONNTAGSZEITUNG

KATHOLISCHE SONNTAGSZEITUNG
für Deutschland/Neue Bildpost 
für das Bistum Regensburg
24./25. August 2019 / Nr. 34

Pressemitteilung der ALfA e.V. vom 27.08.2019

Zu der vom hessischen Innenministerium erlassenen „Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerenkonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken“ erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Cornelia Kaminski:

„Der Erlass des hessischen Innenministeriums ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Lebensrechtlern genauso zu gewähren ist wie etwa Umwelt- und Klimaschützern.

Wieso Frauen in Schwangerschaftskonflikten, die eine entsprechende Beratungsstelle aufsuchen, vor Sichtkontakt mit teils still betenden Lebensrechtlern und höflich dargebotenen Informations- und Hilfsangeboten ‚geschützt’ werden müssen, erschließt sich der Aktion Lebensrecht für Alle nicht.

Die Behauptung, die friedliche und Schwangeren zugewandte Präsenz von Lebensrechtlern vor Schwangerenkonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken ziele auf eine ‚Erzeugung von Schuldgefühlen und belehrende Einflussnahme’ der ratsuchenden Frauen ab, entspricht nicht den Tatsachen. Das schließt nicht aus, dass die eine oder andere Frau dies so empfinden mag. Aber wenn das der Maßstab ist, dann müsste man auch Eltern mit Kinderwagen oder Lehrern mit Schulklassen verbieten, sich den genannten Einrichtungen auf Sicht- und Hörweite während deren Öffnungszeiten zu nähern. Es wird sicher auch Frauen geben, bei denen der Anblick eines Kinderwagens oder einer Schulklasse Schuldgefühle erzeugt.

Es ist bemerkenswert, dass das CDU-geführte hessische Innenministerium mit dem Erlass de facto – wie von der Partei DIE LINKE gefordert – eine Bannmeile für Lebensrechtler um Schwangerenkonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken errichtet. Dies umso mehr, als die Position der Partei DIE LINKE in sich völlig inkonsistent ist. Im Streit um die Reform des § 219 StGB fordert die Partei die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen und argumentiert, Frauen seien selbstbestimmt und ließen sich nicht von Werbung für Abtreibungen beeinflussen. Nun müssen dieselben selbstbestimmten Frauen aber vor Werbung für das Leben – die bisher kein Straftatbestand ist – geschützt werden. Das ist völlig absurd.

Oft sind es ausschließlich Lebensrechtsorganisationen, die Frauen in Schwangerschaftskonflikten tatkräftig unterstützen und mit denen, die das wünschen, Lösungen für die Probleme erarbeiten, die sie eine Abtreibung erwägen lassen – angefangen von der Kinderbetreuung, über die Wohnungs- und Jobsuche bis hin zum Ämtergang. Somit erweist das hessische Innenministerium Schwangeren mit der Verbannung von Lebensrechtlern aus dem Umfeld von Schwangerenkonfliktberatungsstellen, Praxen und Kliniken einen echten Bärendienst, dessen rechtliche Überprüfung sich die ALfA vorbehält.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0178 5888300
https://www.alfa-ev.de
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BÄK- Liste  über Abtreibungsärzte freigeschaltet –  Forderungen zur Streichung des §219a lassen nicht lange auf sich warten

Susanne Wenzel, Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben (CDL) kommentiert die ersten Reaktionen der Abtreibungslobby wie folgt:

„Entsprechend der Neuregelung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) über das Werbeverbot für Abtreibungen hat die Bundesärztekammer (BÄK) im Juli erstmals im Internet ein bundesweites Verzeichnis von Abtreibungseinrichtungen veröffentlicht. Da sich bislang nur 90 Ärzte in diese Liste haben eintragen lassen, fordern Abtreibungsbefürworter nun erhebliche Nachbesserungen bzw. erneut den Wegfall des §219a StGB. Nach wie vor wird behauptet, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt keine ausreichenden Informationen über Abtreibungseinrichtungen in ihrer Nähe erhalten würden.

Doch die Zahlen sprechen eine andere Sprache: Seit über 45 Jahren ist die Abtreibung in Deutschland faktisch straffrei, wie seitdem insgesamt 6 Millionen staatlich (also ohne Dunkelziffer) gemeldete Abtreibungen belegen. Und auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes für das 1. Quartal 2019 belegen nach wie vor hohe Abtreibungszahlen: Im genannten Zeitraum wurden in 1.135 Abtreibungseinrichtungen (Praxen und Kliniken), in denen zum Teil mehrere Ärzte tätig sind, offiziell 26.000 vorgeburtliche Kindstötungen gemeldet. Angesichts dieser Zahlen, hinter denen sich ja die bewusste Beendigung von Menschenleben verbergen, von einem Informationsdefizit zu sprechen, ist bestenfalls zynisch. Es bedurfte vielmehr des unermüdlichen Einsatzes der Abtreibungs-Lobby und ihrer Unterstützer, um der Öffentlichkeit die Mär eines Informationsdefizits als wahr zu verkaufen.

Jede gynäkologische Praxis – auch die, in denen keine Abtreibungen durchgeführt werden – informiert die Patientinnen selbstverständlich über Abtreibungsmethoden. Auch in den Tag und Nacht erreichbaren staatlich anerkannten 1.600 Beratungsstellen erhalten die Frauen ausführliche Informationen. Und ausgerechnet in Zeiten des intensiven Internet-Konsums, in dem alle Abtreibungsmethoden mehr als ausführlich auf tausenden von Webseiten zu finden sind, von einem Informationsdefizit zu sprechen, entbehrt jeder Grundlage.

Dennoch wird nun angesichts der bisher „nur“ 90 Praxen, die sich in die BÄK-Liste haben eintragen lassen, bereits ein neues Märchen aufgetischt, mit dem offensichtlichen Ziel,  Abtreibungen noch weiter zu erleichtern und zu bagatellisieren. Mit verlogener Larmoyanz wird von mangelnder Versorgungssicherheit gesprochen, nur weil bisher viele Ärzte, die ihr Abtreibungs-Angebot nicht öffentlich machen, vorziehen dies nicht zu melden. Angst vor „Angriffen“ von Abtreibungsgegnern wird dazu zwar angegeben, erscheint aber ebenfalls absurd.

Viel mehr wissen die entsprechenden Abtreibungsärzte sehr wohl, dass viele Frauen, die bei ihnen Geburts-Fürsorge suchen und die einen unerfüllten Kinderwunsch haben abgestoßen sein könnten, wenn bekannt würde, dass auch Abtreibungen in dieser Praxis zum Geschäftsmodell gehören und hier regelmäßig vorgeburtliche Kindstötungen durchgeführt werden.

 Nicht die Abtreibungsgegner, die friedlich von ihrem Recht auf Meinungsäußerung im Interesse des Lebensschutzes Gebrauch machen, sind das Problem. Die Gewalt geht vielmehr von denen aus, die vehement dafür eintreten, dass das Leben des ungeborenen Kindes jederzeit beendet werden kann. Wer jemals an den friedlichen Kundgebungen von Abtreibungskritikern teilgenommen haben sollte, wird dies bestätigen können. Kritik an der Abtreibungspraxis ist in einem freien Rechtsstaat und in einer Demokratie erlaubt und notwendig, wenn das Recht auf Leben nicht ein bloßes Lippenbekenntnis sein soll.

Abtreibungsärzte haben ökonomische Interessen haben und sind keine geeigneten Berater für eine schwangere Frau in Konfliktsituationen. Nicht umsonst sieht die deutsche Rechtslage den Besuch einer unabhängigen Beratungsstelle vor, um der betroffenen Frau Hilfe in Konfliktsituationen anzubieten. Dass ein Abtreibungsarzt, der zwischen 360 bis 800 Euro pro Abtreibung zusätzlich einnehmen kann, ein ungeeigneter Berater ist, dürfte sich aufgrund dieser Interessenlage jedem erschließen.

Ferner wird das umfängliche Angebot an Abtreibungspraxen in Deutschland zunehmend ergänzt durch die im Internet ohne Weiteres zu bestellende Abtreibungs-Pille Mifegyne, die inzwischen 26% der offiziell gemeldeten Abtreibungen ausmacht. Da diese Abtreibungsmethode keineswegs den Besuch einer Arztpraxis notwendig macht, wächst hier eine neue Gefahr für das ungeborene Leben heran. Der Gesundheitsminister sollte hierauf seine Aufmerksamkeit richten und nicht etwa auf die Erweiterung der – staatlich befürworteten – Werbeliste von Abtreibungsärzten.“

Pressemitteilung
Nordwalde, den 7.8.2019

Odila Carbanje
Stellv. Bundesvorsitzende

Christdemokraten für das Leben e.V.
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25.07.2019

Der diesjährige „Marsch für das Leben“  findet am 21.09.2019 in Berlin statt. Der Familienbund der Katholiken im Bistum Augsburg unterstützt diesen Marsch und ruft zur Teilnahme auf. Da es aber auch Interessierte gibt, die nicht nach Berlin reisen und am „Marsch für das Leben“ teilnehmen können, hat der Familienbund im Bistum Augsburg auf seiner letzten Mitgliederversammlung beschlossen, den „Marsch für das Leben“, seine Teilnehmer und seine Anliegen im Gebet zu begleiten.

Aus den bisherigen Rückmeldungen von Familienbundsmitgliedern ergibt sich, dass sich dafür in etlichen Pfarreien am 21.09. kleine Gebetsgruppen bilden werden, um gleichzeitig mit vielen anderen in der Diözese zu beten. Dabei kommt es nicht auf die Zahl der Beter an, sondern darauf, dass wir uns in der Pfarrkirche oder auch zuhause in diesem Anliegen versammeln getreu dem Motto „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“. Es gibt Pfarreien, die die Andacht vor dem ausgesetzten Allerheiligsten halten wollen und Zeiten der stillen Anbetung mit einplanen.

Der „Marsch für das Leben“ ist überkonfessionell und überparteiisch. Dementsprechend gibt es auch schon Rückmeldungen aus ökumenischen Gebetskreisen. Alle, denen die Anliegen des „Marsches für das Leben“ am Herzen liegen, sind zum Mitbeten ganz herzlich eingeladen. Bitte überlegen Sie, ob nicht auch in Ihrer Pfarrei am 21.09. der „Marsch für das Leben“ im Gebet unterstützt werden kann, und werden Sie aktiv. Geben Sie bitte diese Mail an Ihre Pfarrgemeinderäte und andere weiter, sprechen Sie mit Ihrem Pfarrer und bitten Sie Gebetskreise, die in Ihrer Pfarrei schon vorhanden sind, um Unterstützung und Mitwirkung.

Das Gebet wird in den meisten Pfarreien, ebenso wie der „Marsch für das Leben“, um ca. 14 Uhr beginnen, so dass wir den Schweigemarsch direkt begleiten können. Aber auch, wenn Sie eine andere Uhrzeit wählen müssen, seien Sie trotzdem dabei!

Wir haben Gebetstexte, Fürbitten und Impulse zusammengestellt, die Sie für die Gebetsstunde verwenden können – Sie finden sie hier:

Die vorbereitete Andacht dauert zwischen 30 und 40 Minuten; darin inbegriffen ist das Vorlesen eines Abschnitts aus der Predigt von Bischof Voderholzer, der sehr bemerkenswerte Gedanken in seiner Predigt festgehalten hat. Hier müssten Sie sich den passenden Ausschnitt selbst aussuchen.

Lieder und Texte sind selbstverständlich nur Vorschläge und können jederzeit ausgetauscht werden.

Bitte beten auch Sie in Ihrer Pfarrei mit. Und wir freuen uns, wenn Sie uns eine Rückmeldung geben, damit wir auf unserer Internetseite Ort und Zeit veröffentlichen können.

Beate Dieterle
Geschäftsführerin                                              

FAMILIENBUND DER KATHOLIKEN
IM BISTUM AUGSBURG
Kappelberg 1, 86150 Augsburg
Telefon: 0821 3166-8851 od. -8852
Telefax: 0821 3166-8859
E-Mail: familienbund@bistum-augsburg.de
Homepage: www.familienbund.bistum-augsburg.de