Zur Forderung der beiden SPD-Vorsitzkandidaten Christina Kampmann und Michael Roth nach Abschaffung des Paragrafen 218 nimmt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V., wie folgt Stellung:

Fulda (ALfA) 24.09.2019. Nachdem die Jusos auf ihrem Parteitag im vergangenen Jahr die völlige Freigabe der Abtreibung gefordert haben, was eine Tötung ungeborener Kinder bis unmittelbar vor ihrer Geburt ermöglichen würde, ziehen nun Vertreter der Mutterpartei nach und fordern die Abschaffung des §218, der das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben zu schützen versucht. Damit zeigt sich, dass der Streit um den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches im Grunde nur eine Stellvertreterdebatte war – den Befürwortern einer Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen geht es um etwas viel Grundsätzlicheres: Der Schutz des ungeborenen Lebens soll zugunsten eines vermeintlichen Selbstbestimmungsrechts der Frau zurücktreten. Wenn der §218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird, entfallen sowohl die Beratungspflicht für die Schwangeren in Not als auch die Frist, innerhalb welcher abgetrieben werden darf. Eine Tötung des ungeborenen Kindes ohne Angabe von Gründen bis zur Geburt wird damit möglich.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet das Recht auf Selbstbestimmung in diesem Zusammenhang angeführt wird. Das Selbstbestimmungsrecht des ungeborenen Kindes spielt offensichtlich in den Augen der beiden SPD-Kandidaten gar keine Rolle. Dass eine totale Freigabe der Abtreibung dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen dient, bezweifeln wir ebenfalls. In unseren Beratungen erleben wir genau das Gegenteil: Die Frauen, die sich im Schwangerschaftskonflikt an uns wenden, werden häufig von ihrem sozialen Umfeld, insbesondere den Vätern des ungeborenen Kindes, unter Druck gesetzt und zur Abtreibung gedrängt. Existenzielle Sorgen versetzen die Frauen in Angst und nehmen ihnen die Freiheit, eine überlegte Entscheidung zu treffen. Von Selbstbestimmung der Frau kann da keine Rede sein“, so die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski. Das Bundesverfassungsgericht habe 1993 ausdrücklich bestimmt, Abtreibungen müssten „für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten“ sein und dürften „nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden“. Wer sich für das berechtigte Ziel eines besseren Schutzes unserer Umwelt und unseres Klimas einsetze, der müsse auch den Schutz des gesellschaftlichen Klimas ernst nehmen, so Kaminski weiter: „Tausende sind hierfür am vergangenen Samstag beim Marsch für das Leben in Berlin auf die Straße gegangen: Wer Menschen auf Grund ihrer Behinderung, auf Grund der Tatsache, dass sie ungeboren sind, oder auf Grund ihres Alters oder ihrer Krankheit das uneingeschränkte Recht auf ein Leben in Würde abspricht, trägt zu einem eisigen gesellschaftlichen Klima bei. Menschenwürde kommt allen zu – und Politiker aller Parteien sind aufgerufen, sie zu achten und zu schützen, statt sie mit Füßen zu treten.“

 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

V.i.S.d.P.:
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0178 5888300
https://www.alfa-ev.de
https://www.facebook.com/alfa.ev

Berlin, 21.09.2019: 15. Marsch für das Leben mit beeindruckender Kundgebung und über 8.000 Teilnehmern

Zum „Saturday for life“ begrüßte die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL), Alexandra Linder, tausende Teilnehmer vom Baby bis zur Großmutter vor dem Reichstag in Berlin. Denn ohne Weitergabe des Lebens gebe es keine Zukunft. Der Marsch für das Leben ist in diesem Jahr noch bunter und internationaler geworden und erfährt stetig wachsende Unterstützung, auch im vorpolitischen Raum. In diesem Jahr sind mit über 8.000 Teilnehmern mehr Menschen als bisher bundesweit angereist. Auch die wachsende Zahl kirchlicher Vertreter setzte ein positives Signal. Dieses Jahr waren fünf katholische Bischöfe, Bischof Voderholzer/Regensburg, Bischof Oster/Passau, Bischof Ipolt/Görlitz, Weihbischof Heinrich/Berlin, Weihbischof Wörner/Augsburg, dabei, die teilweise erstmalig teilgenommen haben, außerdem Bischof Voigt von der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Vorsitzende der Deutschen Evangelischen Allianz, Vetter. In seiner persönlichen Begrüßung wies Bischof Oster auf die hohen Abtreibungszahlen und die Notwendigkeit hin, unbedingt für jedes Menschenleben einzutreten, und brachte zum Ausdruck, dass das Engagement des BVL für das unbedingte Recht auf Leben als wichtiger Beitrag für die Zukunft der Gesellschaft begrüßt wird. Eindeutig wurde von den Rednern gegen jegliche Form der begleiteten Selbsttötung und Euthanasie und für ein würdiges Lebensende mit Hilfe von Hospizen und Palliativversorgung Position bezogen, so auch vom Vorsitzenden der Ärzte für das Leben, Prof. Dr. med. Paul Cullen. Wie international die größte deutsche Pro-Life-Veranstaltung ist, wurde unter anderem im Beitrag von Leontine Bakermans aus den Niederlanden (Schreuw om Leven) deutlich. Die Bedeutung der Mütter stand im Mittelpunkt der Rede von Cornelia Kaminski, BVL-Vorstandsmitglied und Bundesvorsitzende der ALfA. Symbolisch erhielten die Teilnehmer als Ausdruck der Dankbarkeit einen Rosenaufkleber mit der Aufschrift „Danke Mama!“. Mütter in schwierigen Lebenssituationen und ihre Kinder sind auch das besondere Anliegen von Maria Grundberger, die als Schwangerschaftsberaterin in der Schweiz arbeitet, und waren Thema von zwei bewegenden Lebensberichten. Die Krankenschwester Antje Humpert berichtete von ihrer persönlichen Erfahrung bei der Frühgeburt ihres zweiten Kindes, bei dem außerdem eine Behinderung prognostiziert worden war. Die Künstlerin Katharina Otto begeisterte mit einem außergewöhnlichen, erstmaligen Pro-Life-Poetry Slam über Kinder mit Trisomie 21, mit dem Titel „Aller guten Dinge sind drei“.

Außer dem Marsch für das Leben fanden am Wochenende weitere Pro-Life-Veranstaltungen statt. Die Jugend für das Leben berichtete von ihrem erfolgreichen Jugendkongress am Wochenende in Berlin und von der diesjährigen Pro-Life-Tour – einer Jugendwanderung durch drei Länder.

Das Podium, moderiert von Linder und dem Stellvertretenden Vorsitzenden des BVL, Hartmut Steeb, endete mit fünf konkreten Forderungen an die Politik, die der frühere MdB und Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe gemeinsam mit Linder vortrug. Gefordert wurde unter anderem, Steuergelder ausschließlich für die Förderung einer Forschung zu verwenden, die dem Leben dient, das geltende Embryonen-Schutzgesetz beizubehalten und den assistierten Suizid zu stoppen.

Der darauffolgende Demonstrationszug durch die Innenstadt zeigte eindrücklich, wie viele Menschen aus allen Bereichen der Gesellschaft hochmotiviert und friedlich dafür eintreten, dass die personale Würde jedes Menschen von der Zeugung bis zum Tod gewahrt und entsprechend politisch beachtet wird. Anschließend fand ein ökumenischer Gottesdienst mit Weihbischof Wörner/Augsburg und Bischof Voigt/SELK statt.

Zahlreiche Grußworte, diesmal unter anderem auch von Papst Franziskus, die den BVL zum Marsch für das Leben erreichten, sind unter www.bundesverband-lebensrecht.de/marschgrussworte zu finden.

Der nächste Marsch für das Leben in Berlin ist voraussichtlich am 19.09.2020.

V.i.S.d.P.:
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.
Email: linder@bv-lebensrecht.de
Telefon: 0175/9616906 & 02724/288944
https://www.bundesverband-lebensrecht.de
https://www.facebook.com/BVLebensrecht/
https://www.facebook.com/marschfuerdasleben/

Hier klicken: Grußwort P. Amthor MdB

Berlin, 20.09.2019: Fachtagung als Auftaktveranstaltung zum Marsch für das Leben in Berlin

Heute, am internationalen Kindertag, beschäftigte sich eine Fachtagung des Bundesverband Lebensrecht e.V. mit einer Gruppe von Kindern, die meist nicht berücksichtigt werden: mit den Kindern vor der Geburt. Aus verschiedenen Blickwinkeln wurden bioethische Themen, die auch für Frauen, Eltern und kommende Generationen mit langfristigen und teils unabsehbaren Folgen verbunden sind, vertieft und beleuchtet.

Nach der Begrüßung der BVL-Vorsitzenden Alexandra Linder im Seminar mit Spreeblick sprach Prof. Dr. Manfred Spieker, Professor emeritus für Christliche Sozialwissenschaften der Universität Osnabrück, vor den über einhundert Teilnehmern der Tagung. Er stellte heraus, dass es der Reproduktionsmediziner nicht nur mit Erwachsenen zu tun hat, die sich ein Kind wünschen, sondern auch mit dem Kind als eigenständigem Rechtssubjekt.

Die „Sehnsucht nach Perfektion“ des Menschen und die Frage, inwiefern die Menschenwürde gewahrt oder bedroht werden kann, war Thema der zweiten Gesprächsrunde zwischen dem Gynäkologen Dr. Johannes Decker und dem Philosophen und Theologen Dr. Hanns-Gregor Nissing. In den Referaten und Diskussionen ging es unter anderem um die Organzüchtung mittels Chimären und damit verbundene ethische Herausforderungen.

Wie das Lebensrecht, der Lebensschutz und die verschiedenen bioethischen Bereiche in Politik und Medien einfließen und behandelt werden, beleuchteten zum Abschluss der von Mechthild Löhr, Vorstandsmitglied des BVL, moderierten Tagung Hubert Hüppe, langjähriger Bundestagsabgeordneter und bis 2014 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, und Gunnar Schupelius, Journalist und Mitglied der Chefredaktion B.Z. und Bild Berlin. Auf der einen Seite würden „bioethische“ Themen politisch eine Rolle spielen, auf der anderen Seite gebe es gerade beim Thema Abtreibung eine Art Tabuisierung, vor allem auch in den Medien. Es sei dennoch der Lebensrechtsbewegung in den letzten Jahren mehr und mehr gelungen, die Thematik zurück ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen.

Für morgen, den 21.09.2019, lädt der Bundesverband Lebensrecht zum Marsch für das Leben ein, der um 13 Uhr vor dem Reichstag mit einer Kundgebung beginnt. Diese größte Pro-Life-Veranstaltung Deutschlands erfährt breite Unterstützung, sowohl durch Grußworte als auch durch die Teilnahme prominenter Persönlichkeiten aus Politik und Kirche, darunter drei Ortsbischöfe und zwei Weihbischöfe der katholischen Kirche, ein Bischof der SELK sowie Vertreter von freikirchlichen Gemeinschaften.

V.i.S.d.P.:
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.
Email: linder@bv-lebensrecht.de
Telefon: 0175/9616906 & 02724/288944
https://www.bundesverband-lebensrecht.de
https://www.facebook.com/BVLebensrecht/
https://www.facebook.com/marschfuerdasleben/

Münster, 19. September 2019

Nach einer Beratungszeit von drei Jahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute bekannt gegeben, dass die Kosten des DNA-Tests auf Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 (Patau-Syndrom) und Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) ab Ende 2020 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Laut der Pressemitteilung der Behörde darf der Test „nur in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken durchgeführt werden und muss mit intensiver Beratung und Aufklärung verbunden sein“, Voraussetzungen, die als „sehr eng“ beschrieben werden und die ein „ethisch unvertretbares“ Screening ausschließen sollen. Mit „besonderen Risiken“ ist wahrscheinlich das Alter der Mutter gemeint, mit einer Altersgrenze etwa bei 35 Jahren. Der G-BA begründet seine Entscheidung damit, dass der DNA-Test deutlich weniger gefährlich ist als die Fruchtwasseruntersuchung oder Entnahme einer Gewebeprobe aus dem Mutterkuchen, die sonst zur sicheren Feststellung eines Down-Syndroms benötigt würden.

„Diese Entscheidung kam nicht unerwartet, ist dennoch eine Enttäuschung“, sagte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben heute in Münster, „denn nach dem Bundesmanteltarif dürfen die Krankenkassen nur Leistungen bezahlen, die „medizinisch zweckmäßig, ausreichend und notwendig“ sind. Aber was soll der Zweck sein? Down-Syndrom ist keine Krankheit, sondern ein Zustand, für die es keine „Behandlung“ gibt. Die traurige Wahrheit ist, dass weit über 90% der Kinder, bei denen ein Down-Syndrom vor der Geburt festgestellt wird, abgetrieben werden. In Einzelfällen geschieht dies sogar nach der 20. Lebenswoche gar bis kurz vor der natürlichen Geburt, zu einer Zeit also, in der das Kind außerhalb der Gebärmutter überlebensfähig wäre. Das „Oldenburger-Baby“ Tim hat in einem solchen Fall seine eigene Abtreibung wegen Down-Syndrom überlebt und ist erst vor wenigen Wochen mit 21 Jahren verstorben. Für viele Menschen ist die Tatsache, dass eine Leistung durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, so etwas wie ein Gütesiegel: „Wenn die Kasse das bezahlt, muss es richtig sein“. So wird die Akzeptanz von dieser Art von Testung durch die heutige Entscheidung erhöht. Zudem wäre es naiv zu erwarten, dass die Kriterien zur Anwendung dieses Tests nicht nach und nach ausgeweitet werden. Erstens sind die heutigen Tests auf die sogenannten Trisomien, bei denen gesamte Chromosomen in einer Überzahl vorhanden sind, erst der Anfang. Bereits heute werden Möglichkeiten entwickelt, mittels solcher Tests auch Defekte in einzelnen Genen festzustellen. Dazu kommt, dass aufgrund der höheren Anzahl an Schwangerschaften bei jüngeren Frauen etwa zwei Drittel aller Kinder mit Down-Syndrom zu Müttern unter 35 Jahren geboren werden. Nachdem man wie der Gemeinsame Bundesausschuss die Logik bereits akzeptiert hat, dass das ein Kind mit Down-Syndrom eine „unzumutbare Belastung“ darstellt, wie will er auf Dauer erklären, dass die meisten Fälle dieser „Belastung“ von der Möglichkeit des weniger invasiven Trisomie-Tests als Kassenleistung ausgeschlossen bleiben? Hieran wird eine Beratung, und sei sie noch so „intensiv“ wenig ausrichten können. In der Zukunft wird dieser Tag wird als weiterer Meilenstein in der Aushöhlung des Lebensrechts von behinderten Menschen und dadurch von uns allen gelten“

 

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden.

Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de

„Jedes Leben ist kostbar, jeder Mensch ist gleich wertvoll. Dies gilt ohne Einschränkung und Unterschied. Daher ist es unsere Pflicht, als Christen und Glieder der Gesellschaft aufzustehen, wenn das Recht auf Leben und die Würde des Menschen bedroht oder auf subtile Weise ausgehöhlt und untergraben werden.“

Das vollständige Grußwort finden Sie hier: Grußwort Papst Franziskus

Vorsitzender der Konferenz Bekennender Gemeinschaften in Deutschland (KBG)

Die Konferenz Bekennender Gemeinschaften (KBG) begrüßt und unterstützt den „Marsch für das Leben“ in Berlin und wünscht ihm einen großen Erfolg. Alle Teilnehmer sind so etwas wie „Lebensaktivisten“, Menschen, die sich gegen eine verbreitete Kultur des Todes stellen. Bei der Bewahrung der Schöpfung gilt: Tötungen im Mutterleib und an Sterbenden (Euthanasie) richten sich gegen das Leben, gegen die Schöpfung und den Schöpfer.

Wer für die Rettung von Menschenleben ist, kann diesen Marsch für das Leben nur begrüßen. Für alle Christen und Freunde des Lebens eigentlich eine Selbstverständlichkeit! Warum die EKD ein Schiff zur Rettung befürwortet und mitfinanziert, sich aber beim Marsch des Lebens deutlich zurückhält, spricht eine eigene Sprache.

Allen Teilnehmern gilt unser Respekt und Dank. Wir wünschen diesem Marsch die notwendige Aufmerksamkeit und den Segen dessen, der ein Freund des Lebens ist.

Pastor Ulrich Rüß

Vorsitzender der Konferenz Bekennender Gemeinschaften in Deutschland (KBG)

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

herzlichen Dank für die Einladung zur Teilnahme am „Marsch für das Leben“ am 21. September 2019 in Berlin.

Leider kann ich aufgrund von Verpflichtungen im Wahlkreis nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Es freut mich, dass sich eine Vielzahl von Menschen am Wochenende auf den Weg nach Berlin macht und sich für das wichtige Thema des Lebensschutzes einsetzt. Christliche Werte geraten in der aktuellen Zeit leider viel zu oft in den Hintergrund und spielen häufig nur eine untergeordnete Rolle in der politischen Debatte. Ich begrüße daher den Einsatz Ihres Verbandes sehr und ich erachte es für sehr wichtig, christliche Werte in den von Ihnen angesprochenen Debatten und Gesetzesvorhaben als grundlegendes Fundament anzusehen. Insbesondere wenn wir über Themen wie Pränataldiagnostik oder Sterbehilfe sprechen, muss unser christliches Menschenbild im Fokus stehen.

Mit besten Grüßen

Dr. Matthias Heider MdB