Bundesverband Lebensrecht lehnt Widerspruchsregelung ab 

Zur am Donnerstag im Bundestag anstehenden Entscheidung über die zukünftige Vorgehensweise bei der Organspende sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL e.V., heute in Berlin:

Der Gesetzes-Vorschlag zur Widerspruchsregelung (Spahn/Lauterbach, Drucksache 19/11096) sieht vor, alle Bürger in Deutschland automatisch zu Organspendern zu machen, sofern sie nicht schriftlich Widerspruch einlegen. Dieser Entwurf ist abzulehnen. Er widerspricht dem Selbstbestimmungsrecht und beinhaltet faktisch eine staatliche Organabgabepflicht. Außerdem haben Angehörige keine Möglichkeit mehr, mitzuentscheiden, wenn der Organabgabefall eintritt. Sie werden lediglich gefragt, ob ein schriftlicher Widerspruch vorliegt oder bekannt ist.

Der andere zur Abstimmung stehende Gesetzesentwurf (Baerbock, Drucksache 19/11087) sieht keine Widerspruchsregelung vor, sondern zwingend eine regelmäßige Beschäftigung mit dem Thema sowie eine registrierte Entscheidung für oder gegen die Organspende. Das ist insofern sinnvoll, als sich tatsächlich jeder darüber Gedanken machen und mit seinen Angehörigen darüber sprechen sollte, was gewünscht ist, wenn derjenige nicht selbst entscheiden kann. 

Der Vorschlag der AfD beinhaltet einige verbessernde Änderungen im bestehenden Gesetz (Drucksache 19/11124).

Erklärtes Ziel der beiden Gesetzesentwürfe ist es, mehr Organe zur Verfügung zu haben. Etwa 20 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Organspenderausweis, gegenüber knapp 10.000 Menschen, die auf ein Organ warten. Die reine Zahl der Spender ist demnach nicht das Problem. Andere Länder mit Widerspruchsregelung, wie Spanien, belegen, dass die Steigerung der verfügbaren Organabgeber nicht zu vermehrten Spenden geführt hat, sondern erst die bessere Aufklärung und Strukturierung des Ablaufs. Weiterhin gab es in Deutschland in den vergangenen Jahren mehrere Skandale in Bezug auf die Organspende, die das Vertrauen der Bevölkerung nachhaltig beeinflusst und die Zahl der Organspender gesenkt haben.

Hinzu kommen die problematische Definition des Hirntods, der ein Sterbeprozess, aber noch nicht der Tod des Menschen ist, im Zusammenhang damit der nichtzutreffende Begriff der „postmortalen“ Organspende und die Umstände, unter denen ein Patient für die Organabgabe vorbereitet wird. So wird die Behandlung dieses Patienten in dem Augenblick, indem er als Organspender identifiziert wird, von patienten- auf organzentriert umgestellt.

Eine Organspende ist eine großherzige und tiefgehende Entscheidung, die freiwillig und bewusst getroffen werden muss. Außerdem müssen die Menschen, die sich dafür entscheiden wollen, vollständig über das Vorgehen, über die Feststellung, Definition und Probleme des Hirntodes und die dazugehörigen Maßnahmen zur Vorbereitung der Organentnahme aufgeklärt werden.

Grundsätzlich plädiert der BVL dafür, mehr Augenmerk auf medizinische Alternativen zu legen und diese zu fördern: vor allem eine Forschung, die patienteneigene Organzellen entnimmt, aufbereitet und zur Heilung/Behandlung wieder einsetzt. 

 

Pressekontakt:
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V.
E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de
Telefon: 0175/9616906 & 02724/288944
https://www.bundesverband-lebensrecht.de
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Nein zur Widerspruchsregelung:

Münster. Die Organisation „Ärzte für das Leben e.V.“ ist in Fragen des Lebensrechts mit der Partei Bündnis 90/Die Grünen nicht oft einer Meinung. Dennoch empfiehlt sie den Abgeordneten des Deutschen Bundestags, bei der Abstimmung am 16. Januar 2020 die Gesetzesinitiative der Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock zur Organspende zu unterstützen und die Widerspruchsregelung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn abzulehnen.

Hierzu erklärt Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Ärzte für das Leben e.V.: „Die Organtransplantation in Deutschland steckt in zwei Krisen: eine Krise der Organisation und eine Krise des Vertrauens. Die sogenannte „doppelte Widerspruchslösung“ von Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) ist zur Lösung der ersten Krise völlig ungeeignet und wird die zweite erheblich verstärken.

Bei allen grundsätzlichen Schwierigkeiten, die wir beim Hirntodkonzept sehen, hat die Baerbock-Initiative zumindest den Vorteil, dass sie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das sonst von der Politik so hochgehaltene Prinzip der Autonomie respektiert. Wie Kathrin Vogler von der Linkspartei bei der Orientierungsdebatte im Bundestag am 26. Juni 2019 zutreffend bemerkte, ist „kein Nein noch lange kein Ja.“

Zudem ist überhaupt nicht bewiesen, dass die Einführung der Widerspruchslösung zu einer höheren Zahl an Spenderorganen führen wird. In Schweden und Singapur hat die Widerspruchsregelung die Spenderzahl nicht verändert, während in Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Lettland, Luxemburg und Wales die Organspenderate nach Etablierung einer Widerspruchslösung sogar gesunken ist. Selbst in Spanien, das oft als Erfolgsgeschichte präsentiert wird, ist die Spenderate nach Einführung der Widerspruchslösung sechs Jahre lang gleich geblieben. Experten gehen davon aus, dass die Zunahme der Spenderate, die danach in Spanien beobachtet wurde, nicht auf die Widerspruchslösung, sondern auf eine Verbesserung der Transplantationsinfrastruktur zurückzuführen war.

Erst in Februar vergangenen Jahres wurde das „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ vom Bundestag verabschiedet. Wäre es nicht klüger, erst die Auswirkungen dieses Gesetzes abzuwarten, bevor man mit der Widerspruchsregelung einen radikalen Systemwechsel anstrebt? Erst vor wenigen Jahren hat der Bundestag im Paragraf 2, Absatz 2 des Transplantationsgesetzes beschlossen, dass „niemand verpflichtet werden [kann], eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben“. Hier eine Kehrtwende zu vollziehen, entspräche nicht dem „Ultima-ratio-Prinzip“, dem alles staatliche Handeln verpflichtet ist.

Deshalb fordern wir alle Abgeordnete auf: „Respektieren Sie die Selbstbestimmung und Autonomie der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Unterstützen Sie die Initiative von Annalena Baerbock am 16. Januar!“

Über Ärzte für das Leben e.V.
Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden.
Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de

Nein zur Widerspruchslösung

Kurz vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Neuregelung der Organspende bekräftigen die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) noch einmal ihre Einwände gegen den von Gesundheitsminister Jens Spahn eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung. Pressesprecherin Susanne Wenzel nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Am Donnerstag werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestags eine weitereichende Entscheidung über die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes treffen. Mit der von Gesundheitsminister Spahn favorisierten Widerspruchslösung, nach der künftig jeder Mensch in diesem Land automatisch Organspender ist, sofern er nicht zu Lebzeiten widerspricht, greift der Staat aus Sicht der CDL geradezu selbstherrlich in das Leben und den Tod der Menschen in Deutschland ein und vergesellschaftet unzulässig die Organe seiner Bürger. Und um sich künftig den vollen Zugriff auf unsere Organe auch zu sichern, werden sogar die Rechte der Angehörigen ausgehebelt.

Bislang kann jeder Bürger ganz freiwillig entscheiden, ob er Organspender sein will. Mit der Widerspruchslösung generiert der Staat aber eine „Organabgabepflicht“, von der man sich quasi „loskaufen“ muss durch den aktiven Widerspruch zu Lebzeiten. Das ist für die CDL ein völlig inakzeptabler Verstoß gegen das garantierte Selbstbestimmungsrecht des Menschen und gegen sein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Darüber hinaus benötigt heute jede sonstige Datenweitergabe (DSGVO) inzwischen die explizite und aktive Zustimmung des Einzelnen. Aber wenn es um so etwas Ultimatives wie unseren Sterbeprozess geht, soll künftig ohne erklärte Zustimmung unser Leben künstlich verlängert oder möglicherweise auch vorzeitig beendet werden können, um unsere Organe entnehmen zu können. Schweigen soll ganz selbstverständlich als Zustimmung gewertet werden, wenn es um das Sterben und den Sterbeprozess geht. Das widerspricht deutlich der Würde des Einzelnen, die doch nach unserem Grundgesetz als „unantastbar“ definiert wird. (Art. 1)

Immer noch sind viele Bürger in unserem Land nicht ausreichend über den tatsächlichen Ablauf einer Organentnahme oder die damit zusammenhängenden vorbereitenden intensivmedizinischen Interventionen und organprotektiven Maßnahmen informiert. Jeder Organspender wird bis zum Zeitpunkt der Organentnahme künstlich weiter am Leben gehalten, bis die Organentnahme erfolgen kann. Mit der Widerspruchslösung würde der Staat für seine Bürger eine generelle Vorentscheidung treffen und damit völlig unzulässig am Lebensende in den Entscheidungsbereich und die Freiheit des Einzelnen eingreifen.

Besonders schwerwiegend ist für die CDL, dass die Angehörigen künftig keinerlei Mitsprachemöglichkeit mehr haben. Denn der Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung schließt explizit ein eigenes Entscheidungsrecht der nächsten Angehörigen aus. Auch der sogenannte „mutmaßliche Wille“ der final Erkrankten spielt keine Rolle. Die Angehörigen sollen künftig lediglich darüber befragt werden, ob sie Kenntnis von einem schriftlichen Widerspruch gegen die Organ- oder Gewebeentnahme haben. Ansonsten kann der Arzt/die DSO jederzeit und sofort auch gegen den von Angehörigen erklärten mutmaßlichen Willen entscheiden. Angehörige werden in dieser extrem belastenden Lebenssituation so lediglich zum „Boten“ ohne eigene Betroffenheit degradiert, haben ansonsten aber kein eigenes Widerspruchs- oder Entscheidungsrecht darüber, was mit ihrem schwerstkranken Familienmitglied geschieht. In Deutschland entscheiden angefragte Angehörige derzeit mehrheitlich gegen eine Organentnahme, was mit der vorgesehenen Regelung vollkommen ausgehebelt würde. Sie würden gezwungen in jedem Fall die Organentnahme hinzunehmen.

Für die CDL steht fest: In einer offenen und freiheitlich-demokratischen Gesellschaft muss gerade der Sterbeprozess dem aktiven Handeln des Staates durch fremdnützige Verfügung entzogen bleiben. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende muss uneingeschränkt freiwillig bleiben. Schon jetzt sind freiwillig 39 % der Menschen in Deutschland Organspender. Dennoch reicht dies angeblich nicht aus, um mehr als 1000 Organspender pro Jahr zu „generieren“? Hier liegen dann offensichtlich ganz andere Probleme in der Umsetzung vor, die das neue Transplantationsgesetz vom April 2019 erst langsam verändern wird. Die Lösung darf jetzt  jedoch nicht in einer durch den Gesetzgeber entschiedenen Vergesellschaftung der Organe liegen, die zukünftig alle Bürger zwingen will, sich in der Frage der Organspende zu entscheiden oder ansonsten automatisch potentieller „Organlieferant“ zu sein.

Deshalb erwartet die CDL von der Mehrheit des Bundestages die Beachtung und Stärkung des Bürgerrechtes auf Selbstbestimmung, den Verzicht auf übergriffige, paternalistische Staatsanmaßung bei Sterbenden und ein klares Nein zur Widerspruchslösung. Es ist mehr als erstaunlich, dass derzeitig im Kabinett ausgerechnet die Justizministerin, Christine Lambrecht (SPD), die Verfassungsmäßigkeit der Widerspruchslösung deutlich bezweifelt. Auch die evangelische und die katholische Kirche kritisieren die Anmaßung der vorgeschlagenen Widerspruchslösung: Sie würde eine höchstpersönliche, lebenswichtige Entscheidung durch einen autoritären staatlichen Verfügungsanspruch ersetzen.“

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Susanne Wenzel
Pressesprecherin

Christdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –

Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
Fax: 0 25 73 – 97 99 392

E-Mail:  info@cdl-online.de
Internet:  www.cdl-online.de

Schreiben Sie Ihren Abgeordneten!

Am kommenden Donnerstag (16.01.) wird im Bundestag über die künftige Regelung der Organspende entschieden.

Ein Gesetzesentwurf (Spahn/Lauterbach) sieht eine Widerspruchsregelung vor: Wenn man nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht, ist man in Zukunft automatisch Organspender.

Das bedeutet unter anderem, dass Angehörige nur noch gefragt werden, ob es einen schriftlichen Widerspruch des Betroffenen gibt, ansonsten haben sie keine Möglichkeiten mehr, mitzuentscheiden.

Für die Patienten, die dann sofort als Organspender identifiziert werden, und ihre Weiterbehandlung bedeutet dies generell folgendes:

  1. Im Falle eines „erwarteten“ Hirntodes – wenn also der Zustand so ist, dass in nächster Zeit mit einem entsprechenden Ausfall der Hirnfunktionen gerechnet wird – wird der Patient intensivmedizinisch weiterbehandelt, um die Organe aufrechtzuerhalten. Eine palliative Versorgung/Begleitung und Einstellung der Behandlung findet nicht statt, auch wenn der Patient dies vorher verfügt hat. Die Behandlung erfolgt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr patienten-, sondern organzentriert.
  2. Um den Hirntod möglichst sicher festzustellen, müssen Schmerz- und Beruhigungsmittel vorher abgesetzt werden.
  3. Beim festgestellten Hirntod befindet sich der Mensch in einem Sterbeprozess, er ist aber noch nicht tot; der Begriff „postmortale“ Organspende ist daher nicht zutreffend

Eine Organspende ist ein großherziger Akt, der nur dann erfolgen sollte, wenn die Menschen sich freiwillig und aus eigenem Antrieb dafür entscheiden und vollständig über das Vorgehen, über die Feststellung, Definition und Probleme des Hirntodes und die dazugehörigen Maßnahmen aufgeklärt werden.

Auf Dauer kann eine Regelung, die möglichst viele fremde Organe zur Verfügung stellen möchte, keine Lösung sein: Viele Organempfänger benötigen im Lauf der Jahre weitere, frische Organe. Außerdem sind sie ihr Leben lang auf Medikamente angewiesen, die verhindern sollen, dass die fremden Organe abgestoßen werden. Stattdessen müsste zum Beispiel eine vielversprechende Forschung stärker gefördert werden, die patienteneigene Organzellen entnimmt, aufbereitet und zur Heilung/Behandlung wieder einsetzt.

Des weiteren haben bereits etwa 20 Millionen Menschen in Deutschland einen Organspenderausweis, gegenüber knapp 10.000 Menschen, die auf ein Organ warten. Die reine Zahl der Spender ist demnach nicht das Problem.

Bitten Sie Ihre Abgeordneten, gegen diesen Gesetzesentwurf zu stimmen!

Kaminski: „Es gibt keinen Anspruch auf ein fremdes Organ“

Im Vorfeld der Entscheidung des Deutschen Bundestags zur Neuregelung der Organspende (Do., 16.1. ab 9.00 Uhr) erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski:

Augsburg. Es gibt keinen Anspruch auf ein fremdes Organ. Daher muss eine Organspende, unabhängig davon, wie der Einzelne zum Hirntod als Entnahmekriterium für lebenswichtige Organe steht, immer eine freiwillige Angelegenheit bleiben. Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. lehnt deshalb die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und anderen vorgelegte Widerspruchsregelung ab. Der Gesetzentwurf (Drucksache 19/11096) läuft auf eine Vergesellschaftung des Körpers hinaus und degradiert den menschlichen Leib zu einem Ersatzteillager. Dass Menschen einer Organentnahme erst ausdrücklich widersprechen müssen, um ihr im Falle eines diagnostizierten Ausfalls sämtlicher Hirnfunktionen auch entkommen zu können, macht aus der Organspende unter der Hand eine Organabgabepflicht.

Der Entwurf der Abgeordneten um Grünen-Chefin Annalena Baerbock (Drucksache 19/11087) hält dagegen erfreulicherweise an der Organspende als einer ungeschuldeten Gabe fest. Man muss das „Nudging“, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, das mit diesem Gesetzentwurf einhergeht, nicht mögen, andererseits zwingt dieser Gesetzentwurf auch niemanden dazu, eine Entscheidung zu treffen. Aus Sicht der ALfA, die mit mehr als 10.000 Mitgliedern eine der größten Lebensschutzbewegungen in Europa ist, ist dieser Gesetzesentwurf in jedem Fall vorzuziehen.

Der Antrag der AfD (Drucksache 19/11124) zielt auf eine Verbesserung der derzeit geltenden Gesetzlage, insbesondere durch eine umfassendere Aufklärung potentieller Spender sowie eine bessere Betreuung der Angehörigen von Organspendern. Diese richtigen Forderungen dürften jedoch bedauerlicher Weise aufgrund des sonstigen und mitunter hoch problematischen Auftretens der Partei keine Aussicht haben, im Bundestag eine Mehrheit zu finden.

Was in der Debatte grundsätzlich fehlt, ist eine vorurteilsfreie und ergebnisoffene Auseinandersetzung mit der Kritik, die zahlreiche Experten – darunter auch Neurologen, Chirurgen und Anästhesisten (z.B. D. Alan Shewmon, UCLA / Robert D. Truog, Harvard Medical School) – an der Hirntod-Theorie vorbringen. Diese ist als solche zwar nicht grundsätzlich neu, hat aber in den letzten Jahren derart beachtliche Weiterungen erfahren, dass es nicht länger statthaft sein sollte, zu behaupten, ein Patient, bei dem ein Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen korrekt diagnostiziert wurde, sei auch in jedem Fall bereits tot. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei ihnen zumindest in vielen Fällen um Sterbende handelt, für die eine Rückkehr in ein bewusstes Leben medizinisch unmöglich geworden ist.

Das mag, wie eine qualifizierte Minderheit des Deutschen Ethikrates in der Stellungnahme des Gremiums (Hirntod und Entscheidung zur Organspende, Berlin 2015 S. 84ff) vermerkt, eine Entnahme lebensnotwendiger Organe nicht in jedem Fall unmöglich machen, sollte allerdings nach Ansicht der ALfA bei der Aufklärung potenzieller Organspender zwingend Berücksichtigung finden. Die unterschiedslose Rede von „postmortaler Organspende“ ist jedenfalls so unseriös wie falsch und verbietet sich daher.

 

 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski

Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de

Telefon: 0178/5888300

Sehr geehrte Frau Hänel, was sagen Sie zu dem feigen Anschlag auf eine denkmalgeschützte Kirche, die den „Fehler“ gemacht hat, einen Lebensrechtskongress zu beherbergen? Laut Bekennerschreiben wollte man Ihnen damit einen Gefallen tun.

Erneut haben Leute, die offenbar vor nichts und niemandem Respekt haben, gezeigt, wes Geistes Kind sie sind: Sie haben die denkmalgeschützte Kirche St. Elisabeth in Berlin beschmiert und „grüßen“ damit unter anderem die Abtreibungsexpertin Kristina Hänel und die Berliner Gruppe What the fuck, die mit undemokratischen Methoden versucht, Demonstrationen und Veranstaltungen für das Leben jedes Menschen zu blockieren.

Das Bekennerschreiben auf der linksunten-Plattform indymedia besteht aus Unwissen (die Woche für das Leben zum Beispiel wird nicht von Lebensrechtlern, sondern tatsächlich von den großen Kirchen veranstaltet) und Unwahrheiten: Wir werben keinerlei rechte und auch sonst keine Klientel an, sondern wir werben ausschließlich für die Sache, nämlich für das uneingeschränkte Recht jedes Menschen auf sein Leben, egal, woher er kommt, wie er aussieht, welche religiöse oder politische Haltung er hat oder wo er sich befindet. Sollte das „rechts“ sein, dann ist logischerweise links das Gegenteil davon, also Menschenfeindlichkeit, Ausländerfeindlichkeit, Kinderfeindlichkeit, Christen-, Moslem- und Judenhass etc. Zum Glück gibt es Millionen von Menschen, die sich von diesem Unsinn der versuchten falschen Schubladeneinordnung nicht beirren lassen, darunter naturgemäß viele Christen, die weder irgendeiner Phobie noch irgendeinem Hass oder einer Diskriminierungshaltung anhängen, weder gegen Homosexuelle noch gegen Juden, Frauen oder andere. Denn all das verbietet sich von selbst, wenn man das Christentum ernstnimmt und kennt.

Wir empfehlen den „Bekennern“ gerne entsprechende Bildungsmöglichkeiten, denn diese Tatsachen können sie anscheinend nicht begreifen und sie können nicht damit umgehen, sonst würden sie statt feiger, hinterhältiger Aktionen den offenen und sachlichen Austausch von Argumenten anstreben.

Der Bundesverband Lebensrecht ruft alle Menschen, die sich der Menschenwürde und den Menschenrechten verpflichtet sehen, dazu auf, öffentlich und klar für diese Werte und gegen Hassparolen und feige Anschläge einzutreten.

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Bundesverband Lebensrecht e.V.
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

0175 / 96 16 906
berlin@bv-lebensrecht.de
www.bundesverband-lebensrecht.de

In der Sylvesternacht wurde der Wagen eines Journalisten des Axel-Springer-Verlages, Gunnar Schupelius, vor seiner Erdgeschosswohnung in Brand gesteckt. Das ist nicht nur ein armseliges, feiges Verhalten von Extremisten und Ideologen, die Parolen, aber keine Argumente haben und daher jede Sachdiskussion scheuen. Es war auch eine direkte Bedrohung von Familie Schupelius mit ihren fünf Kindern. Wir sind dankbar, dass der Familie nichts passiert ist. Und wir sind dankbar, dass Journalisten wie Gunnar Schupelius nicht so feige, hinterhältig und menschenverachtend sprechen, schreiben und handeln wie diese Leute, die sich zu der Tat bekannt haben und hoffentlich entsprechend verurteilt werden.

Und ja, wir werfen diesen Leuten und ihren Unterstützern vor, die Meinungsfreiheit abschaffen zu wollen und Menschen, die nicht ihre Meinung teilen, zu diffamieren und zu bedrohen. Ihnen ist offenbar nicht bekannt, dass Toleranz vor allem dort zu üben ist, wo eine Meinung von der eigenen abweicht. Sie tun damit exakt das Gegenteil von dem, was sie immer einfordern, sie handeln gegen Toleranz, gegen Meinungsvielfalt, gegen eine freie Gesellschaft. Und sie fordern und fördern mit ihrem Verhalten und Vorgehen als Agitatoren genau die Art von Terror, die eine Gefahr für eine wirklich freie Welt darstellt.

Solange Kinder auf der ganzen Welt vor der Geburt zur Tötung freigegeben werden, solange Menschen mit Behinderungen ihr Lebensrecht genommen wird, solange Menschen am Ende ihres Lebens beseitigt statt umsorgt werden, solange werden humane, tolerante, freie Menschen gegen dieses Unrecht kämpfen.

 

Das hier stand auf indymedia (Auszug):

„Wir haben heute seinen SUV abgefackelt. Der BMW-SUV parkte vor seiner Wohnung in der Wiesbadener Straße in Berlin-Wilmersdorf kurz vor der Kreuzung zum Südwest-Korso. Schupelius wohnt dort im Erdgeschoss mit seinen Kindern.

Erwarten dürfen wir jetzt: Kolumnen über zu dreckige Bahnhöfe, Zugausfälle, natürlich weitere über Graffiti und all das, was Gunni Schlumpfelius nun auf seinen Reisen mit dem Öffentlichen Nahverkehr inmitten des gemeinen Pöbels noch so entdecken wird.

Sie werden unseren Angriff als Angriff auf die Pressefreiheit bezeichnen, es sind aber die Gunnar Schupelius‘ dieser Welt, die Frauen, Migrant*innen, Homosexuelle angreifen.
Sie werden uns Terror gegen Menschen mit „anderen Meinungen“ vorwerfen. Dabei sind es eben jene, die den Terror gegen Frauen, Geflüchtete und auch all jene, die die Hoffnung auf eine freie Welt für alle noch nicht aufgegeben haben, den Weg bereiten. Solange Menschen an den EU Außengrenzen ertrinken, solange Frauen nicht selbst über ihre Körper bestimmen dürfen, solange werden wir den Agitatoren dieses Terrors nachstellen, sie zur Rächenschaft für ihre Propaganda des sozialen Kannibalismus ziehen.

Gunni, da es sich bereits um die zweite Abmahnung handelt, möchten wir dir dringend empfehlen den Job zu wechseln. Begreiff deinen unmobilen Start ins neue Jahr als nachdrückliche Anregung zu einem Neustart abseits von Axel-Springer!“