ALfA fordert umgehende Rücknahme von Bundestagsbeschluss

PRESSEMITTEILUNG vom 29.05.2020

Zu dem gestern vom Bundestag beschlossenen Antrag von Union und SPD „Engagement für die Globale Gesundheit ausbauen – Deutschlands Verantwortung in allen Politikfeldern wahrnehmen“ (Drucksache 19/19491), erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Der Deutsche Bundestag hat gestern einen von Union und SPD in das Parlament eingebrachten Antrag angenommen, in dem unter dem Deckmantel des deutschen Engagements für die globale Gesundheit auch die Förderung von Organisationen beschlossen wird, die eine aggressive Abtreibungsagenda verfolgen. In dem von CDU-Fraktionschef Ralph Brinkhaus, CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt und SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich gezeichneten Papier heißt es u.a.: „Die Bundesregierung legt einen besonderen Fokus auf die Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte (SRGR). (…) Die Verbesserung des Zugangs zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit trägt maßgeblich zur Reduktion von Mütter- sowie Senkung der Neugeborenen- und Kindersterblichkeit bei und ermöglicht es Frauen, selbstbestimmt über ihre Familienplanung zu entscheiden.“

Auch Union und SPD dürfte bekannt sein, dass sich hinter der Forderung auf Förderung der SRGR auch die Forderung nach einem schrankenlosen Zugang zu vorgeburtlichen Kindstötungen verbirgt. Wer solche „Rechte“ fördert, betreibt also die aggressive Steigerung der Kindersterblichkeit und nicht deren Senkung. Weiter heißt es in dem Beschluss, der Bundestag begrüße das finanzielle und politische Engagement der Bundesregierung für die Förderung der SRGR u.a. durch Aufstockung der Beiträge für den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationalen (UNFPA) und die aktive Unterstützung der She Decides Bewegung.

In seinem Weltbevölkerungsbericht 2019 beklagt der UNFPA, die Stigmatisierung der Abtreibung könne selbst in Ländern mit liberaler Gesetzgebung Anbieter davon abhalten, Abtreibungen durchzuführen oder Frauen entsprechend zu beraten. Seine Kritik richtet sich auch an Deutschland, in dem Abtreibungen nach wie vor einen Straftatbestand darstellen. Im Klartext heißt das: Die Bundesregierung stockt Gelder für eine Organisation auf, der die Rechtslage in unserem Land in Bezug auf das Lebensrecht ungeborener Kinder ein Dorn im Auge ist. Sie begrüßt darüber hinaus die aktive Unterstützung einer Bewegung (She Decides), die einen schrankenlosen Zugang zu Abtreibungen fordert. She Decides wird von International Planned Parenthood getragen – einem der weltweit größten Anbieter vorgeburtlicher Kindstötungen. Planned Parenthood wird in den USA vorgeworfen, in den Handel mit Gewebe und Körperteilen der Leichen abgetriebener Kinder verwickelt zu sein.

Die ALfA fordert die Regierungsfraktionen daher eindringlich zur Rücknahme des Bundestagsbeschlusses auf. Im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie haben die Regierenden immer wieder erklärt, für den Lebensschutz dürfe kein Opfer zu groß sein. Falls die Bundesregierung nicht jede Glaubwürdigkeit verlieren will, muss sie den gestern beschlossenen Antrag umgehend revidieren.

 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) ist eine der größten Lebensrechtsorganisationen in Europa und beteiligt sich seit Jahrzehnten auf vielfältige Weise am politischen Meinungsbildungsprozess. Sie tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, mit oder ohne Krankheit und Behinderung, alt oder jung.
Die ALfA hat rund 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL) e.V.

 

V.i.S.d.P
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Mobil: 0178 5888300
https://www.alfa-ev.de
https://www.facebook.com/alfa.ev

„Lebensschutz muss für alle gelten“

Pressemitteilung 15.05.2020

Zum Beschluss des Familienausschusses im Deutschen Bundestag, den umstrittenen Antrag der Linksfraktion (Drucksache 19/18689) auf Aussetzung der Pflichtberatung abzulehnen, nimmt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, Stellung:

Die Beratungspflicht nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und dem Paragrafen 218a Strafgesetzbuch bleibt bislang auch während der Corona-Pandemie in Kraft. Für den umstrittenen Antrag der Linksfraktion stimmten im Familienausschuss außer den Linken lediglich die Ausschussmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen, alle anderen Fraktionen votierten dagegen.

Die ALfA hatte im Vorfeld bereits sämtliche Bundestagsabgeordnete angeschrieben, über die teils gravierenden Risiken und Spätfolgen für Frauen bei Abtreibungen informiert und darauf hingewiesen, dass eine ausführliche Beratung und Aufklärung hierüber nicht ausgerechnet dann zur Disposition gestellt werden darf, wenn die Entscheidung den Tod des eigenen Kindes zur Folge haben kann.

Dass dieser Antrag mit so großer Deutlichkeit im Familienausschuss abgelehnt wurde, ist erfreulich. Bedauerlich ist, dass Abgeordnete der Grünen gemeinsam mit den Linken versuchen, das Recht auf Leben in Deutschland aufzuweichen – und dies aus Anlass einer Krise, in der für uns alle der Schutz des Lebens eine besondere Verpflichtung ist. Linke und Grüne scheinen hier mit zweierlei Maß zu messen. Anlässlich der Äußerungen von Boris Palmer zur Corona-Krise hatte es noch geheißen: „Unsere Verfassung ist eindeutig: Menschenwürde heißt auch, dass die Gesundheit jedes Menschen geschützt wird. Egal, wie alt wir sind“, so die Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt. Und Jan Korte, parlamentarischer Geschäftsführer der Linken, meinte auf Twitter: „Zur Erinnerung: Jeder Mensch ist gleich viel wert und seine Würde unantastbar. Wer das in Frage stellt, begibt sich auf den Weg in die Barbarei.“ Schade, dass diese Erkenntnisse nicht bis in die Debatte im Familienausschuss hinein gereicht haben.

Voraussichtlich übernächste Woche soll der Antrag im Bundestag debattiert werden. „Jetzt gilt es, alle Abgeordneten im deutschen Bundestag davon zu überzeugen, dass Beratung Frauen stark macht“, so Kaminski. „Die Kampagne der ALfA, „#beratungmachtstark“, setzt hier an: Unsere Postkarten haben bereits mehrere hundert Abgeordnete erreicht und ihnen deutlich gemacht, dass Beratung hilft, Perspektiven zu wechseln und Leben positiv zu verändern.“ Sie können unter www.alfa-ev.de bestellt werden.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0178/5888300

Ein Kommentar von Alexandra M. Linder

Es gibt auch gute Nachrichten: Mit einem Antrag im Bundestag (19/18689) wollte die Fraktion der Partei Die Linke die Corona-Situation ausnutzen, um Abtreibung ganz bequem und entspannt zu Hause auf dem Sofa erledigen zu können. Das klingt zynisch, so wird es aber suggeriert (in Schweden gibt es „Home abortion“, analog zur Hausgeburt) und so war es geplant: Aussetzung der Beratungspflicht und einfache Besorgung des chemischen Abtreibungsmittels Mifepriston, das man in Pillenform einnimmt und das die Versorgung des Kindes unterbricht. Danach verwendet man Prostaglandine, damit das tote Kind ausgestoßen wird. Diese Form der Abtreibung ist auch für die Frauen weder harmlos noch gefahrlos.

Damit wollten die Antragsteller missbrauchte Frauen in ihrer diskriminierenden Situation belassen, ihnen dafür aber Abtreibung ermöglichen. Sie wollten zulassen, dass die vielen Frauen, die überhaupt nicht abtreiben wollen und dringend Unterstützung brauchen, gegen ihren Willen abtreiben – unter dem zynischen Deckmantel einer angeblichen Emanzipation. Sie wollten schlicht und einfach eine Abtreibungs-Ideologie durchpeitschen, koste es, wen es wolle.

Das ist nicht gelungen. Der Familienausschuss des Bundestags, wohin der Antrag verwiesen worden war, lehnte ihn mehrheitlich ab. Zuvor hatten viele Lebensrechtsorganisationen auf die großen Gefahren einer solchen Zulassung für die Frauen und Kinder und auf juristische Widersprüche hingewiesen.

Bernarda Brunovic live beim Bundesverband Lebensrecht

Die 27 Jahre alte Sängerin Bernarda Brunovic, die 2018 beim Wettbewerb „The Voice of Germany“ Zweite wurde, tritt mit ihrer Musik auch bewusst für das Recht auf Leben ein. Diesen beeindruckenden Pro-Life-Titel, den Thomas de Beyer komponiert hat, können Sie beim Marsch für das Leben am 19. September in Berlin und beim Lebensrechtskongress vom 12.-14. März 2021 auf dem Schönblick live erleben!

https://youtu.be/M-9Eax4SRJs

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