Pressemitteilung vom 24.03.2021

Zur Abtreibungsstatistik 2020 sagte Alexandra Maria Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Die nach wie vor hohen registrierten Abtreibungszahlen für 2020 (etwa 945 Abtreibungen weniger als 2019) sind kein Grund zur Beruhigung, ganz im Gegenteil. Zunächst zeigen diese Zahlen, dass es in ganz Deutschland offenbar keine Schwierigkeiten gibt, eine Abtreibung zu bekommen. Behauptungen, die wie bei einem medizinischen Notfall von einer angeblichen Abtreibungs-„Unterversorgung“ sprechen, sind schon allein durch die Zahlen als Lügen entlarvt.

Die sinkenden Abtreibungszahlen bei jungen Frauen unter 25 sind zum Teil, wie auch in der Statistik-Erläuterung aufgeführt wird, auf die massiv sinkende Zahl der Frauen dieser Alterskohorten zurückzuführen:  Im Vergleich zu 2010 gibt es zwischen 8 und 13 Prozent weniger junge Frauen von 15 bis 24 Jahren. Im Zeitraum von 1996 bis 2005 sind in Deutschland über 500.000 Mädchen abgetrieben worden, die jetzt dieses Alter hätten – diese demographische Analyse belegt eine alarmierende Entwicklung, die aber von niemandem aufgegriffen oder für bedenkenswert erachtet wird.

Und die Statistik zeigt, worauf Experten seit Jahrzehnten hinweisen, jedes Jahr aufs Neue: Eine gesetzliche Regelung, mit der Abtreibung eine Ausnahme bleiben sollte und vor allem für extreme Notfälle wie Lebensgefahr der Mutter (aufgrund medizinischer Fortschritte äußerst selten), Vergewaltigung (2020: 29 Fälle) und Nicht-Lebensfähigkeit des Kindes (2020: 3.809 Fälle) vorgesehen war – wobei die medizinische Indikation auch bei gut behandelbaren Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Klumpfüßen, verkürzten Fingern oder bei Down-Syndrom-Kindern (9 von 10 Kinder sterben vor der Geburt durch Abtreibung) bis zur Geburt möglich ist – finden 96,2 Prozent der statistisch erfassten Abtreibungen aus anderen Gründen statt.

Wer Abtreibung weiter legalisieren will, lässt Frauen und Kinder im Stich, riskiert die Gesundheit von Frauen und will höhere Abtreibungszahlen. Denn in keinem Staat der Welt sinken die Zahlen nach der Legalisierung. Die angeblich bei illegalen Abtreibungen sterbenden Frauen werden als prozentual geschätzter Anteil an der jeweiligen Müttersterblichkeit hochgerechnet und ideologisch mit Kleiderbügeln stilisiert. In Länder, in denen Abtreibung verboten ist, schicken internationale Organisationen die Abtreibungspille, lassen die Frauen mit ihrer Situation und möglichen gesundheitlichen Folgen ohne ärztliche oder sonstige Unterstützung allein und verkaufen das als Hilfe. Frauen kann man mit solchem Vorgehen aber weder helfen noch retten oder fördern, Abtreibungszahlen nicht senken und Kinder nicht schützen.

Der Staat ist hier gefordert, seiner verfassungsgemäßen Schutzpflicht für jeden Menschen, die Kinder wie die Frauen, nachzukommen.

 

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

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Anläßlich des jährlichen internationalen Down Syndrom Tages am 21.3.2021 fordern die CDL und Hubert Hüppe: „Krankenkassenfinanzierung der Selektion von Kindern mit Down Syndrom durch Bluttests jetzt parlamentarisch verhindern!“

Als „schlimmste Form der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung“ bezeichnet Hubert Hüppe, stellvertretender Bundesvorsitzender der CDL und früherer Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, die geplante Krankenkassenzulassung des Pränataltests NIPT (Nicht-invasiver Pränataltest), die in Berlin kurz bevorsteht:

„Dieser Test, der in erster Linie nach ungeborenen Kindern mit Downsyndrom fahndet, dient fast ausschließlich der Selektion. Bei allen Syndromen, die damit inzwischen schon festgestellt werden können, gibt es keinerlei vorgeburtliche Therapiemöglichkeiten. Ein gesundheitlicher Nutzen, der nun bald eine Finanzierung durch die Versichertengemeinschaft rechtfertigen würde, ist weder für die schwangere Frau noch für das ungeborene Kind vorhanden. Die direkte Folge der Tests ist vielmehr, dass in den überwiegenden Fällen beim Vorhandensein einer sogenannten „Chromosomenstörung“, dieses Kind getötet würde.

Bewertungsverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Die CDL kritisiert insbesondere das Bewertungsverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der über die Zulassung entscheidet.

Während bisher immer betont wurde, dass die Untersuchung nur bei sogenannten „Risikoschwangerschaften“ erfolgen soll, wurde jetzt die Indikation so weit gefasst, dass es zu einer gängigen Reihenuntersuchung wird. Auch die Werbung der anbietenden Unternehmen zielt auf die Ansprache aller Schwangeren. Diese Einschätzung wird auch von vielen Frauen-, Sozial- und Behindertenverbänden geteilt, die sich jetzt öffentlich an den G-BA Vorsitzenden, Prof. Josef Hecken, gewandt und gemeinsam dringend vor einer jetzigen Zulassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gewarnt haben.

Weiterhin wurde das Problem der möglichen Geschlechtsselektion offensichtlich nicht wahrgenommen. So darf zwar eigentlich das Geschlecht nach dem Gendiagnostikgesetz erst ab der 12.Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden, allerdings wird ein Verstoß gegen das Verbot nicht geahndet. Dazu kommt, dass bei bestimmten Testergebnissen, wie dem Turner- oder Klinefeltersyndrom, das Geschlecht sich aus diesen Diagnosen automatisch ergibt.

Nicht nachzuvollziehen ist, dass der G-BA sich offensichtlich nicht damit beschäftigt hat, welche Konsequenzen es hat, dass die auf dem Markt befindlichen Tests auch sogenannte „überzählige Geschlechtschromosomem“ ermitteln können, die die zukünftige Entwicklung des Kindes kaum oder leicht beeinträchtigen könnten. Hierbei handelt sich um das Turner-, Tripple X, Klinefeltersyndrom und das XYY-Syndrom. Obwohl zum Beispiel viele Frauen mit dem Tripple X-Syndrom gar nicht wissen, dass sie es haben, besteht die Gefahr einer Abtreibung, wenn das zusätzliche Chromosom vorgeburtlich festgestellt wurde.

Kritik an den G-BA Versichterten-Informationen

Scharfe Kritik äußert die CDL auch an der vom G-BA vorgelegten Versicherteninformation, die den Schwangeren zu dem Test gegeben werden sollen. So haben nach einer Beauftragung des G-BA das Institut für Qualität in der Gesundheitsversorgung (IQUID) in einer Untersuchung festgestellt, dass 30% der Probeleserinnen die Information als „Empfehlung zu Inanspruchnahme“ verstanden hätten. Es bestätigt den Verdacht, dass Krankenkassen durch die pränatale Selektion Kosten sparen wollten, in dem die Geburt von Menschen mit Behinderungen verhindert wird. Das hat zur unmittelbar zur Folge, dass immer mehr schwangere Frauen sich stark dem Druck ausgesetzt fühlen, einen vorgeburtlichen Qualitätstest in Anspruch zu nehmen und bei einer möglichen Behinderung dann sofort auch eine Abtreibung vornehmen zu lassen.

Nicht hinzunehmen sei, dass entgegen der geltenden Rechtslage in den Informationen der Eindruck erweckt wird, als ob es noch eine eugenische Indikation gäbe, die es erlaube, ungeborene Kinder mit Behinderungen im Mutterleib zu töten. Die Eugenische Indikation, die in Deutschland 1935 mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in der Nazizeit eingeführt wurde, ist seit 1995 auch als Folge des Antidiskriminierungsgebotes, dass 1994 in das Grundgesetz aufgenommen wurde, abgeschafft worden.

Die Versicherteninformation enthält dagegen leider keinerlei Hinweis auf den rechtlichen Schutz der ungeborenen Kinder und deren Lebensrecht.

Im gesamten Bewertungsverfahren ist nach Ansicht des Verbandes versäumt worden, klar zu erklären, dass der Schwangeren-Blut-Test kein sicheres Diagnoseverfahren darstellt. So beträgt die Wahrscheinlichkeit eines falsch-positiven Testergebnisses beim Down-Syndrom fast 40%, bei Trisomie 18 sogar nahezu 80%. Aufgrund des Zeitdrucks ist somit auch mit immer mehr Abtreibungen auf Verdacht von ungeborenen Kindern ohne Trisomie zu rechnen. All dies bleibt unkontrolliert und mit unabsehbaren Folgen.

Das zentrale Argument, dass mit dem Test invasive Untersuchungen wie die Fruchtwasseruntersuchung vermieden werden könnten, wird durch die medizinischen Leitlinien widerlegt, die klar regeln, dass jeder auffällige Befund nach NIPT „sicherheitshalber“ zusätzlich durch eine Invasive Untersuchung abgeklärt werden müsste.

Die CDL fordert angesichts der hier deutlich werdenden tödlichen Diskriminierung von ungeborenen Menschen mit möglichen Behinderungen sowie auch aufgrund bereits wachsender Abtreibungszahlen aus medizinischen Gründen, die Fraktionen im Deutschen Bundestages auf, sich nicht nur abstrakt gegen Diskriminierung einzusetzen, sondern sich bei den Tests und der tödlichen Selektion am Lebensanfang diesem brisantem Thema zu stellen und eine politische Entscheidung zu treffen, die jeden Menschen als gleichwertig behandelt.“

 

CDL Christdemokraten für das Leben e.V.
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Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende
Odila Carbanje, Stellvertretende Vorsitzende

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Pressemitteilung vom 05.03.2021

Zum Internationalen Frauentag am 08. März sagte Alexandra Maria Linder M.A., Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Ein internationaler Frauentag verlangt es, über den eigenen Tellerrand zu blicken und sich mit wirklichen Problemen von Frauen weltweit zu beschäftigen, nicht mit ideologieverblendetem Schmoren im eigenen Wohlstandssaft. Frauen weltweit fehlt es vor allem an Zugang zu Bildung, an Zugang zu sauberem Trinkwasser, an Respekt und Gleichberechtigung in der Gesellschaft und in der Familie, an selbstbestimmter Berufs- und Heiratswahl und vielem mehr.

Die Ausbeutung von Frauen aus ärmeren Familien in Indien oder Thailand, die als Gebärmaschinen unter hohen Gesundheitsgefahren die genetischen Kinder wohlhabender weißer Paare aus Industrieländern austragen, ist frauenverachtend und rassistisch. Und es wird viel Geld damit verdient: In Indien zum Beispiel beträgt der Umsatz mit „rent-a-womb“ über zwei Milliarden Dollar jährlich.

Die gezielte Abtreibung von Mädchen ausschließlich aufgrund ihres Geschlechts ist in vielen Staaten üblich und hat einen bedenklichen, gesellschaftsbelastenden Überschuss an Männern zur Folge, so in China, in Süd-Korea, wo man vergeblich versuchte, diese Praxis durch ein Verbot von Ultraschallbildern einzudämmen, außerdem zum Beispiel in Nepal, Bangladesch, Albanien, Georgien, Kirgistan, Armenien, Aserbeidschan, Hongkong, Montenegro, Taiwan, Tunesien oder Vietnam. Allein die Tatsache, das „falsche“ Geschlecht zu haben, hat seit den 70er Jahren bis zu 200 Millionen Mädchen vor der Geburt das Leben gekostet. Diese „sex-selective abortion“ ist ein brutaler, weltweit verbreiteter vorgeburtlicher Femizid. Um dessen Opfer, zu denen auch die zur Abtreibung gezwungenen Mütter dieser Mädchen gehören, kümmern sich Feministinnen und entsprechende Organisationen jedoch nicht, weil ihnen die blinde Ideologie einer vermeintlichen Selbstbestimmung auf Kosten anderer Menschenleben wichtiger ist.

Wenn Ärztinnen aus Kenia berichten, dass sie Abtreibungsmittel unbegrenzt zur Verfügung haben, jedoch keine sterilen Spritzen oder Verbandszeug, muss umgedacht werden. Wenn sogenannte Trägerfrauen (Kayayei) in Accra/Ghana zum Schutz vor sexueller Gewalt künstliche Verhütungs- und Abtreibungsmittel angeboten bekommen statt einer Maßnahme, die sie vor der sexuellen Gewalt schützt, ist das reiner Zynismus. Und angesichts von laut Weltgesundheitsorganisation jährlich über 73 Millionen Abtreibungen weltweit als Abhilfe „sichere Abtreibungen“ zu fordern statt Alternativen für den Schutz und die Gesundheit von Müttern und Kindern, spricht ebenfalls Bände.

Es wird Zeit, Stiftungen und Organisationen nur dann in all diesen Ländern tätig sein zu lassen, wenn sie sich für echte, nachhaltig frauenstärkende Maßnahmen einsetzen. Organisationen, die den Frauen als Hilfe frauenverachtende Ideologien und lebensfeindliche Prozeduren aufzwingen wollen, haben dort nichts zu suchen und dürfen nicht finanziert werden.

 

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

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Kaminski: „Selbstbestimmung setzt nicht erst ein, wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausfällt“

Pressemitteilung vom 5.3.2021

Anlässlich des Internationalen Weltfrauentags am 8. Mai erklärt die Bundesvorsitzende der überparteilichen und überkonfessionellen Lebensschutzorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Augsburg. Der Internationale Weltfrauentag, der ursprünglich Forderungen nach Einführung des Frauenwahlrechts sowie der immer noch nicht vollständig erreichten Gleichberechtigung von Frauen in Familie und Beruf Nachdruck verlieh, wird missbraucht, wo er mit der Fiktion eines sogenannten (Frauen-)Rechts auf Abtreibung verbunden wird.

Ein Recht auf die Tötung wehrloser und unschuldiger Kinder gibt es weder vor noch nach der Geburt. Kinder sind, außer im Falle von Vergewaltigungen, stets das Ergebnis sexueller Handlungen, für deren Folgen diejenigen, die sie vornehmen, auch die volle Verantwortung tragen. Die Selbstbestimmung von Frauen und Männern über den jeweils eigenen Körper, für die auch die ALfA eintritt, setzt nicht erst dann ein, wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausgefallen ist.

In Zeiten, in denen die Rechtsordnungen vieler Staaten sowohl Männern als auch Frauen die Vornahme von Sterilisationen ohne medizinische Indikation ermöglichen und einer der häufigsten Abtreibungsgründe ein bereits erfüllter Kinderwunsch ist, erscheint die Forderung nach einem (Frauen-)Recht auf Abtreibung noch einmal ganz besonders brutal und menschenverachtend.

Ein Rechtsstaat kann unmöglich Frauen vom allgemeinen Tötungsverbot ausnehmen. Frauen das Recht einzuräumen, Ärzte im Falle einer unerwünschten Schwangerschaft mit der Tötung des Kindes zu beauftragen, bedeutet letztlich, sie für unfähig zu erklären, Verantwortung für ihre Handlungen zu übernehmen. Das käme einer Entmündigung von Frauen gleich.

Wer daher ein (Frauen-)Recht auf Abtreibung fordert, mag vieles sein: ein Frauenfreund ist er nicht. Auch die Verharmlosung der Tötung von Kindern im Mutterleib als „Entfernung von Schwangerschaftsgewebe“ ist eine Beleidigung für selbstständig denkende Frauen: jede Schwangere kann sich in Internetforen über das tatsächliche  Aussehen und die Fähigkeiten des ungeborenen Kindes auch zu einem frühen Stadium der Schwangerschaft informieren. Von „Gewebe“ reden ausschließlich Abtreibungsbefürworter, und das auch nur dann, wenn das ungeborene Kind unerwünscht ist. Wer meint, Frauen auf diese Weise für dumm verkaufen zu können, handelt ebenso diskriminierend wie all diejenigen, die mit so merkwürdigen Wortschöpfungen wie „Person mit Uterus“ Frauen auf ihre reproduktiven Organe reduzieren.

Es besteht Einigkeit in der Einschätzung, dass Frauen sich die Entscheidung zur Abtreibung nicht leicht machen. Viele Frauen erkennen im Nachhinein, dass die Entscheidung falsch war oder sie im entscheidenden Moment nicht die Kraft besaßen, das Leben ihres Kindes zu schützen. Denn nicht selten müssen sie sich gegen ein Umfeld behaupten, das zur Abtreibung rät oder gar drängt. Manche Frauen verfolgt die Abtreibung des eigenen Kindes daher für den Rest ihres Lebens. Einige ziehen sich dabei körperliche und/oder seelische Schädigungen zu, die zu ernsthaften Beeinträchtigungen führen können. Es wäre sehr im Sinne dieser Frauen, wenn statt eines Rechts auf Abtreibung ein Recht auf umfassende Aufklärung und Unterstützung im Schwangerschaftskonflikt verankert würde.

 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0178/5888300

Medizinische Fakultät weist Forderungen von ASTA und Kritischen Mediziner*innen zurück

„Über die Argumentationsweisen, mit denen Prof. Cullen seine Meinungen vertritt, kann man ebenso streiten wie über die Positionen selbst, die er zu den oben genannten Themen einnimmt. Das von der Rechtsordnung vorgesehene Mittel der Reaktion auf kontroverse Meinungen ist das des gesellschaftlichen Diskurses und des Streits der Meinungen und nicht die rechtliche Sanktion.“

Stellungnahme der Medizinischen Fakultät zu Statements von ASTA und Kritische Mediziner*innen bezüglich eines apl. Professors