Ein Gespräch mit Alexandra Linder

Deutsche Lebensrechtsorganisationen haben sich im Jahr 2001 zum Bundesverband Lebensrecht e.V.  (BVL) zusammengeschlossen mit dem Ziel, sich für den Schutz und die Würde des Menschen vom Zeitpunkt der Zeugung bis zum natürliche Tod einzusetzen. Bekannt ist der BVL vor allem als Veranstalter des jährlichen Marschs für das Leben in Berlin. Wo das Lebensrecht und die Menschenwürde in Gefahr sind, ob es um Abtreibung, assistierten Suizid oder Leihmutterschaft geht, meldet sich der BVL in der gesellschaftlichen Debatte zu Wort. Was der BVL in den ersten 20 Jahren seines Bestehens erreicht hat, darüber spricht Martin Rothweiler mit der Vorsitzenden des Bundesverbandes, Alexandra Linder.

Sendetermine auf EWTN und EWTN.TV:

So 19:30  2. Mai

Mo 01:30  3. Mai

Mo 09:30  3. Mai

Di 17:30    4. Mail

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Mi 21:30   5. Mai

Do 03:30  6. Mai

Do 12:00   6. Mai

Fr 21:30   7. Mai

Sa 02:30   8. Mai

Sa 11:00   8. Mai 

Am 21. April 2021 fand im Bundestag eine erste, leider in der Öffentlichkeit wegen der am selben Tag beschlossenen coronabedingten Änderung des Bevölkerungsschutzgesetzes nur wenig beachtete Grundsatzdebatte zu einer Neuregelung der Suizidbeihilfe statt. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) kommentiert Pressesprecherin Susanne Wenzel die Debatte:

„Der Deutsche Bundestag steht vor einem grundsätzlichen Problem. Er hat sich die Gesetzgebung zur Sterbehilfe durch das negative Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 Strafgesetzbuch (StGB) aus der Hand nehmen lassen. Der Gesetzgeber steht nun vor der schweren Herausforderung, eine tragfähige rechtliche Lösung für diese für die Zukunft unserer Gesellschaft bedeutende Regelung zum Umgang mit dem assistierten Suizid zu finden.

Das Bundesverfassungsgericht ist mit seiner überraschenden Entscheidung vom 26.Februar 2020 von früheren Urteilen abgewichen. Bisher hatte das BVerG den Menschen eben nicht primär als ein „isoliertes und selbstherrliches“, sondern als ein soziales, „gemeinschaftsbezogenes und gemeinschaftsgebundenes Individuum“ definiert, dessen Handlungsfreiheit „nicht prinzipiell unbegrenzt sein kann“, sondern vielmehr jeder Einzelne sich „diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen“ muss, „die der Gesetzgeber zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens … zieht“. (vgl. BVerfGE 33, 303 ff.). Die Karlsruher Richter haben in ihrem neuen Urteil zum § 217 StGB jedoch bisherige Sozial- und Sittengesetze vollkommen außer Acht gelassen und das isolierte Selbstbestimmungsrecht des Menschen geradezu dramatisch überhöht. Natürlich verstand auch bisher die Rechtsprechung den Menschen als frei, eigenverantwortlich, selbstbestimmt und autonom handelnd. Aber er ist gemäß dem Menschenbild des Grundgesetzes auch stets Teil einer Gemeinschaft, der er sozial in vielfältiger Hinsicht verpflichtet ist. Das zeigt sich gerade besonders deutlich in der Corona-Krise, in der die Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft und der Gesundheit der Anderen immer wieder betont wird und unsere Gesellschaft eine besondere Lehrstunde in Sachen Solidarität erhält. Aus dieser Gemeinschaft kann sich der einzelne Bürger nicht einfach so verabschieden und herauslösen und noch dazu die Gemeinschaft sogar generell zur „Hilfe“ bei der Selbsttötung verpflichten.

Der Gesetzgeber muss nun durch die Neuregelung der Suizidbeihilfe einen angemessenen Ausgleich zwischen der Schutzpflicht des Staates, dem Lebensschutz, der Menschenwürde und dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit finden. Aus Sicht der Christdemokraten für das Leben (CDL) und vieler anderer Kritiker kann es aber keine auch nur annähernd als „angemessen“ empfundene gesetzliche Lösung geben, wenn diese dem neuen Diktum eines angeblichen „Rechtes auf Suizid“ und auf „Hilfe beim Suizid“ entsprechen soll. Denn die Verfassungsrichter ordnen der Autonomie des Menschen alles unter. Das ist ein fatales, ja tödliches Signal für unsere Gesellschaft!

Die Suizidbeihilfe soll nach den vorliegenden Gesetzentwürfen in ein Beratungskonzept eingebunden sein, das in erster Linie als Schutzkonzept funktionieren soll, um Druck oder Beeinflussung von außen auszuschließen und den Suizid doch noch zu verhindern. Doch vor allem beim Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, den Minister Spahn auch ausdrücklich als „Arbeitsentwurf“ verstanden wissen wollte, sticht hervor, dass lediglich sichergestellt werden soll, dass die Suizidentscheidung „freiwillig“ und „ohne äußeren Druck“ erfolgt. Die Beratung müsse „ergebnisoffen“ und dürfe nicht „belehrend oder bevormundend“ sein. Von einer eindeutig lebensbejahenden Beratung, die in erster Linie einen Suizid verhindern soll, indem sie Alternativen aufzeigt und Hilfen anbietet, ist keine Rede.

Kommt der Staat so in Zukunft seinem Auftrag, jedes gefährdete menschliche Leben tatsächlich wirksam und nachhaltig zu schützen, nach? Daran bestehen aus Sicht der CDL erhebliche Zweifel, vor allem vor dem Hintergrund, dass sich das gesamte Konzept des „Selbsttötungshilfegesetz“ inklusive des neugefassten § 217 und 217a StGB ausdrücklich an der Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch orientiert. Seit Jahren zeigen uns die jährlichen hohen Abtreibungszahlen, dass die ergebnisoffene Beratung bereits dort als Schutzkonzept so gut wie gar nicht funktioniert. Die Option der Abtreibung nach Beratung ist längst zum „alternativen“ Familienplanungsangebot geworden.

Es ist leider abzusehen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Ende ein Gesetz beschließen werden, das dem assistierten Suizid als „Anspruchsrecht“ des Einzelnen grundsätzlich neutral oder anerkennend gegenübersteht und nur wenige Ausnahmen vom Tötungsverbot regelt.

Zwar haben fast alle Redner in der Plenardebatte betont, dass die Suizidprävention verstärkt und vor allem Pflege- und Betreuungsangebote sowie die Palliativ- und Hospizversorgung verbessert und weiter ausgebaut werden müssen. Zum Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung sowie auch für die Pflege- und Betreuungsangebote muss jedoch viel mehr getan und – angesichts schon derzeit hoher Suizidzahlen – die Versorgung und der Ausbau mit deutlich mehr Engagement als bisher betrieben werden. Vor allem aber die Suizidprävention ist deutlich mehr als bisher in die Öffentlichkeit zu bringen. Gerade auch vor dem Hintergrund der drohenden neuen Gesetzesregelung müssen Suizidursachen und Gefährdungen bekannter gemacht werden. Denn es ist bekannt, dass es eine enorme Nachahmungswirkung gibt und sich das Suizidassistenz-Angebot vor allem durch Sterbehilfevereine und -Ärzte schnell eine eigene Nachfrage schafft. Viele aktuelle Studien, u. a. aus den USA in 2015, belegen, dass durch die Legalisierung der Beihilfe die Suizidraten erheblich ansteigen. Diese Entwicklung beobachten wir seit Jahren deutlich in den Niederlanden, in Belgien und auch in der Schweiz.

Der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling formulierte in seiner Rede zu Beginn der Debatte, das Grundgesetz sei „eine Verfassung für das Leben, nicht für den Tod“. Es ist zu hoffen, dass der Bundestag noch einen dringend gebotenen neuen gesetzgeberischen Weg findet, klarzustellen, dass unsere Gesellschaft eine Gesellschaft des Miteinanders ist, in der kein Mensch überflüssig und Suizid nie unterstützenswert sein darf. Die angedachte Neuregelung der Suizidbeihilfe wird die Weichen stellen, wie sich die menschliche Solidarität in unserer Gesellschaft in den nächsten Jahren entwickelt. Die CDL wird sich an der Auseinandersetzung um die nun vorgelegten Gesetzentwürfe sehr kritisch beteiligen.“

CDL – Christdemokraten für das Leben e. V.
Kantstr. 18
48356 Nordwalde
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Pressemitteilung 21.04.2021

Die 1966 geborene Übersetzerin, Lektorin und Publizistin Alexandra Maria Linder M.A. bleibt Vorsitzende des Dachverbands der deutschen Lebensrechtsbewegung. Die Mitgliederversammlung bestätigte Linder in dem Amt, das sie seit 2017 innehat. Linder ist seit 1992 Mitglied der „Aktion Lebensrecht für Alle“, seit 2003 dort im Bundesvorstand und war von 2016 bis 2019 Bundesvorsitzende. Außerdem leitet sie die von ihr gegründete Schwangerenberatung vitaL und ist im Bundesvorstand der „Christdemokraten für das Leben“.

Gleichfalls einstimmig wiedergewählt wurde der stellvertretende Vorsitzende Hartmut Steeb aus Stuttgart. Der 67-Jährige ist mit einer Unterbrechung in den Jahren 2014–2017 seit Beginn des Verbands 2001 Mitglied im Vorstand des Dachverbands. Von 1988 bis 2019 war Steeb Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz. Seit 1994 ist er außerdem Vorsitzender des BVL-Mitgliedsvereins „Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen“.

Auch die drei Beisitzer im Vorstand, die Vorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“, Cornelia Kaminski, Oberstudienrätin aus Fulda, Mechthild Löhr, Unternehmensberaterin und Vorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“, und Prof. Dr. Paul Cullen, Internist, Labormediziner, Molekularbiologe und Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“, wurden in ihren Ämtern bestätigt.

Außerdem wurden auf der Mitgliederversammlung drei neue Vereine als Mitglieder in den Bundesverband Lebensrecht aufgenommen:

Das in Gießen ansässige „Institut für Ethik und Werte“ bietet auf wissenschaftlicher Basis Orientierungshilfe für die Gesellschaft. Es steht unter der Leitung von Prof. Dr. Christoph Raedel. Das Institut bringt die Überzeugung zum Ausdruck, dass die christlichen Werte auch für die Gegenwart und für die Sicherung einer guten Zukunft eine tragfähige Lebenshilfe für ethisch verantwortbares Handeln bieten.

„Lebensrecht Sachsen e.V.“ ist aus der Organisation des Schweigemarsches für das Leben in Annaberg-Buchholz entstanden. Vorsitzende ist Susanne Georgi aus Zwönitz im Erzgebirge. Der Verein verfolgt den Zweck, „im Sinne der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuhelfen, dass schon ungeborene Menschen die notwendige öffentliche Aufmerksamkeit erfahren und die Eltern und Angehörigen Unterstützung darin finden, für den Erhalt des menschlichen Lebens einzutreten“.

Der 2019 gegründete Verein „Sundays for Life“ tritt durch Aktionen und Filme für das umfassende Lebensrecht jedes Menschen ein. Vor allem im Internet und in den sozialen Netzwerken sind die überwiegend jungen Mitglieder aktiv. Der Verein ist unter anderem jeden Sonntag in Augsburg auf dem Rathausplatz mit einer Pro-Life-Aktion präsent und wird von Andreas Düren geleitet.

„Unsere Bewegung wächst stetig. Mit den Neuaufnahmen, über die wir uns sehr freuen, hat der Bundesverband Lebensrecht 15 Mitgliedsvereine. Diese gute Entwicklung bringt weiteres, fundiertes Wissen und neue, frische Ideen in den Verband“, sagte die Vorsitzende Alexandra Linder.

Der 2001 gegründete und als gemeinnützig anerkannte Bundesverband Lebensrecht e.V. tritt als Zusammenschluss von juristischen Personen für die Würde und das Lebensrecht jedes Menschen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod ein. Die Basis seiner nicht religiös gebundenen und überparteilichen Arbeit bilden das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das ihm zugrundeliegende Menschenbild sowie naturwissenschaftliche und medizinische Erkenntnisse. Seine Aufgabe ist es, eine gerechte Gesellschaft und einen humanen Rechtsstaat in Politik und Öffentlichkeit zu vertreten und zu stärken. Vielfältige Projekte und Aktionen wie der jährliche „Marsch für das Leben“ in Berlin und regelmäßige Fachtagungen dienen diesen Anliegen.

 

Bundesverband Lebensrecht e.V.

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

berlin@bv-lebensrecht.de
www.bundesverband-lebensrecht.de

 

Berlin – Am 21. April 2021 berät der Deutsche Bundestag als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 über die Bedingungen für den ärztlich und gewerblich assistierten Suizid. Sowohl im Urteil des Bundesverfassungsgerichts als auch in den vorliegenden Gesetzentwürfe spielen Ärzte eine zentrale Rolle, sei es bei der Beurteilung, ob der Suizid-Entschluss wirklich in freier Verantwortung getroffen wurde, sei es bei der Verabreichung des todbringenden Medikaments, das der Sterbewillige nehmen soll.

Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Vorsitzende des Vereins Ärzte für das Leben e.V., Prof. Dr. med. Paul Cullen: „Es darf keine Pflicht zur Durchführung und keine Pflicht zur Duldung der Durchführung des assistierten Suizids geben“. Dieser Schutz, den der Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands, Prof. Winfried Hardinghaus, für Einrichtungen der Pflege, Krankenbehandlung, Hospiz- und Palliativarbeit und anderen Einrichtungen mit vulnerablen Patientengruppen gestern in einer Pressemitteilung forderte, müsse auch uneingeschränkt für Ärztinnen und Ärzte gelten, stellte Cullen klar.

„Der Fokus ärztlichen Handelns muss ausschließlich auf der Suizidprävention und der Palliativmedizin liegen. Die palliativmedizinische Begleitung hat mit Leben und Heilung im ureigensten Sinn zu tun. Die Praxis zeigt, dass gerade diese letzte Zeit besonders „lebendig“ und wertvoll ist“, gab der ÄfdL-Vorsitzende zu bedenken. „Tötung auf Verlangen oder ärztliche Sterbehilfe durch die Hintertür des ärztlich assistierten Suizids gehört nicht zu unseren Aufgaben“. Dies bekräftigte auch jüngst der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes, Prof. Frank-Ulrich Montgomery, bei der Eröffnung der diesjährigen „Woche für das Leben“ am 17. April. Ärzte haben laut Montgomery eine doppelte Aufgabe: „Sterben zu verhindern, wo äußere Einflüsse zu vorzeitigem Tod führen, und Sterben zu erleichtern, wo es der natürliche Abschluß des Lebens ist.“

Diskussion um die ärztliche Beihilfe zum Suizid geht von mehreren Missverständnissen aus

Die Diskussion um die ärztliche Beihilfe zum Suizid geht laut Cullen von mehreren Missverständnissen aus: „Erstens von einer falschen Vorstellung bezüglich der Autonomie des Menschen, die nicht für sich allein im Raume schwebt sondern stets in Beziehung zum Mitmenschen steht. Aus diesem Grund wird die Haltung der Menschen, auch der Ärztinnen und Ärzte, die den Suizidwilligen begegnen, den Suizidwunsch in die eine oder andere Richtung beeinflussen.

Das zweite Missverständnis ist, dass es möglich sein wird, eine scharfe Trennung zwischen Suizidbeihilfe und die Tötung auf Verlangen zu ziehen. Was passiert etwa, wenn der Suizidversuch misslingt? Legt der Arzt nach, oder verlegt er den Patienten – gegen seinen mutmaßlichen Willen – auf die Intensivstation?

Ein drittes Missverständnis betrifft den Kern des Arztberufs. Wie eine große Gruppe von Politikern aus der Partei „Die Linke“ Mitte April in einer großen Anzeige in der Zeitung „Neues Deutschland“ bemerkte, muss der Arzt „Lebenshelfer bei bestmöglicher medizinischer Versorgung bleiben“. Es darf niemals die Absicht ärztlichen Handelns sein, dass nach einer Konsultation der Patient nicht mehr lebt.

Schließlich besteht ein Missverständnis darin, dass Ärzte eine besondere Kompetenz bei der Verabreichung tödlicher Gifte besäßen. Diese Vorstellung entspringt eher dem Bereich der Detektiv-Romane als der Wirklichkeit, denn bisher gehörte diese Tätigkeit ausschließlich der Tiermedizin, jedoch niemals der Humanmedizin an“, sagte Cullen.

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de.

Kontakt:

Ärzte für das Leben e.V.
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Am Blütenhain 33
48163 Münster

Tel.: 02536-319 5008
E-Mail: p.cullen@aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: https://www.aerzte-fuer-das-leben.de

Pressemeldung:

Norwalde, 20.4.2021

Zu der morgen, am 21.04.2021, im Bundestag anstehenden Grundsatzdebatte um die Sterbehilfe und § 217 StGB, die im Livestream des Bundestages übertragen wird, nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, kritisch inhaltlich Stellung:

Am Mittwoch, 21. April, diskutiert der Bundestag im Rahmen einer offenen Debatte über den § 217 und die Bedingungen für den ärztlich und gewerblich assistierten Suizid. Dass diese Debatte ausgerechnet in der Mitte der alljährlichen ökumenischen „Woche für das Leben“ (diesmal unter dem Titel: „Leben im Sterben“) stattfindet, darf leider nicht als positives Zeichen gewertet oder missverstanden werden.

Da das Bundesverfassungsgericht am 26.02.2020 das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe als verfassungswidrig und gleichzeitig erstmals das „Recht auf assistierten Suizid“ zum schützenswerten Ausdruck von Menschenwürde erklärt hatte, berät der Bundestag nun über mögliche rechtliche Konsequenzen insbesondere für Ärzte und geschäftsmäßige Sterbehilfevereine. Wie bei Grundsatzdebatten üblich, werden noch keine konkreten Gesetzesvorlagen diskutiert, obwohl inzwischen sogar drei Gesetzentwürfe vorliegen, die das „Recht auf Beihilfe zum Suizid“ für alle Bürger ab Volljährigkeit und im Wesentlichen ohne prinzipielle Einschränkungen straffrei gesetzlich verankern wollen.

Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil ist es Sterbehilfevereinen und Suizidhelferinnen und Suizidhelfern wieder unbegrenzt möglich, in Deutschland tätig zu sein. Zudem ist jede private Form von Unterstützung beim Suizid grundsätzlich straffrei, sofern die Suizidenten diese Mitwirkung aus „freiem“ Willen und selbstverantwortlich erbeten und entschieden haben. Wie dies jedoch im Einzelfall, insbesondere bei den meist vulnerablen Suizidwilligen vorher oder nachher „neutral“ rechtssicher festgestellt werden kann, ist bisher rechtlich völlig offen und ungeklärt. Derzeit sind in Deutschland in der Regel rund 10.000 Suizide pro Jahr „erfolgreich“. Die Zahl der nicht „gelungenen“ Suizidversuche wird von Experten dagegen sogar auf mehr als 100.000 p.a. geschätzt.

Liegen bereits seit etlichen Wochen zwei Gesetzentwürfe aus dem Kreise der Linken und der SPD (Lauterbach u.a.) und der Grünen (Künast u.a.) vor sowie ein Eckpunktepapier vom CDU-Experten Hermann Gröhe u.a., ist nun kurz vor der Bundestagsdebatte auch ein Entwurf aus dem Hause des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) vorgelegt worden. Hier, wie auch in den anderen Gesetzesentwürfen ist eine beachtliche Gratwanderung nötig: denn einerseits wollen alle den Selbsttötungswunsch der Einzelnen und ihr „Recht“ auf selbstbestimmten Suizid „schützen“, als dennoch auch andererseits ihr Leben schützen und sicherstellen, dass nur solche Personen aktiv bei ihrem Suizid unterstützt werden dürfen, die ihren Entschluss tatsächlich „selbstbestimmt“ getroffen haben. Suizidhilfe durch Dritte bliebe dann also generell unabhängig von Gesundheit oder Alter straffrei, jedoch dann nicht, wenn nur eine „vorübergehende“ Lebenskrise oder eine psychische Erkrankung vorliege.

Nicht nur wir als Christdemokraten für das Leben (CDL) fragen: Will der Gesetzgeber denn realistisch einer nun drohenden gesellschaftlichen Normalisierung der Hilfe zur Selbsttötung noch entgegen wirken?

Alle drei Entwürfe schlagen dazu unterschiedlich „abgestufte Schutzkonzepte“ vor. Der Entwurf von Minister Spahn enthält bisher als einziger wieder ein grundsätzlich strafrechtliches Verbot der Hilfe zur Selbsttötung. Dies wird jedoch gleichzeitig wieder massiv ausgehöhlt, da jede Hilfe zum Suizid dann wieder ausnahmsweise straflos sein soll, wenn ein staatlich organisiertes abgestufte „Beratungskonzept“ eingehalten wird.

Die Beratungslösungen für neue Gesetze zum „Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“, die in den verschiedenen Gesetzentwürfen vorgesehen sind, erinnern in fataler Weise bis hin zu wörtlichen Formulierungen an die Gesetzgebung zum Schwangerschaftskonflikt und zur Abtreibung, jedoch mit umgekehrter Grundannahme: Das „Recht“ auf Suizid ist unbestritten, nur die Mitwirkung muss durch Beratung dokumentiert werden, insbesondere dann, wenn sie durch Ärzte und Vereine erfolgen sollte. Angehörige oder andere der oder dem Suizidwilligen nahestehende Personen sollen jedoch generell in allen Entwürfen von jeder Strafdrohung ausgenommen sein. Werbung für die Hilfe zur Selbsttötung wiederum soll verboten werden, das Informations- und Beratungsangebot dagegen sogar ausgebaut und gefördert.

Alle Gesetze, auch das „Gesetz der Regelung der Hilfe zur Selbsttötung“ von Minister Spahn, fordern damit die Einrichtung und öffentliche Förderung von Suizidberatungsstellen, die „unentgeltlich“ (?) „ergebnisoffene“ Beratungen anbieten und Wege aus Konfliktsituationen zeigen sollen, in jeweils unterschiedlich definiertem Abstand vor dem beabsichtigten Suizid.

Diese schockierende Perspektive eines staatlicherseits systematisch aufgebauten, privat-öffentlich finanzierten (?) neuen Beratungsnetzwerkes zur Aufklärung über Methoden und Risiken, zur Verhinderung und zur dann praktischen Unterstützung des Anspruchs auf Suizidassistenz durch Private, Ärzte oder Vereine ist nun offensichtlich die nächste Stufe der Preisgabe des Schutzes des menschlichen Lebens.

Die Mechanismen, die eine Förderung der öffentlichen Akzeptanz und Infrastruktur für die Durchführung von jährlich über 100.000 Abtreibungen  geschaffen haben, drohen nun erschreckend ähnlich auch für das Lebensende. Seinen Todeszeitpunkt wird jeder Bürger damit in Zukunft selber wählen können. So wie inzwischen vor allem die möglichst „geplante Elternschaft“ und die nur optionale Entscheidung für die Fortsetzung der Schwangerschaft, über Leben und Tod eines Embryos, immer mehr akzeptiert wird, droht nun auch hier der „geplante Tod“  zu einer möglichst medizinisch abgesicherten Leistung zu werden.

Die Bundesärztekammer wird auf ihrem kommenden Bundesärztetag vom 4. Mai an über die zukünftige Mitwirkung von Ärzten beim Suizid diskutieren und vermutlich bereits entscheiden. Nicht nur der Vorsitzende der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, auch der Leiter der ärztlichen Ethikkammer, Prof. Jochen Taupitz, haben schon deutlich signalisiert, daß sie die professionelle Unterstützung des Suizids durch Ärzte für vertretbar und sinnvoll halten, nicht etwa nur als ärztliche Aufgabe bei Schwerkranken und final Erkrankten. Doch die Debatte geht hier weiter.

Bei der Eröffnung der Woche für das Leben am Samstag in Augsburg (17.4.2021) vertrat der Vorsitzende der Weltärztekammer, sein Vorgänger Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, erfreulich deutlich eine andere Position: »Nicht Hilfe zum Sterben, sondern Hilfe beim Sterben ist unsere Verpflichtung. Tötung auf Verlangen ist allen Menschen verboten, und es gehört nicht zu unseren Aufgaben, ärztliche Sterbehilfe durch die Hintertür des ärztlich assistierten Suizids zu leisten. Das Bundesverfassungsgericht irrt, wenn es die menschliche Selbstbestimmung derart überhöht, dass sie sogar die Abschaffung ihrer selbst mit einschließt. Palliativmedizin und Hospizarbeit sind wirksame Mittel zur verantwortlichen Sterbebegleitung. Nicht der schnelle Tod, sondern das sanft begleitete Sterben an der Hand der Familie und eines Arztes sind ein würdiger Abschluss des Lebens.“

Offensichtlich sieht er, wie auch zahlreiche Fachvertreter der Depressions- und Suizidforschung und -Prävention sowie der Kirchen wie der Lebensschutzorganisationen, klar die große kulturelle Wende im Ärzteethos sowie fundamentale Lebensgefährdung vieler Menschen, wenn Suizidbeihilfe und ein „selbstbestimmter Tod“ zur legitimen Erwartung und zum legalen Anspruch am Lebensende werden sollten.

Die Beihilfe zum Suizid könnte so nur der erste Schritt auf dem Weg hin zur Tötung auf Verlangen werden. Denn der Todeswunsch von erwachsenen, informierten und autonom entscheidenden Menschen könnte bald jederzeit zum Maßstab für ein selbstbestimmtes Ableben werden. Insbesondere kranke, alte, hilfs- und pflegebedürftige Menschen werden sich zunehmend mit der stillen oder expliziten Erwartung konfrontiert sehen, ihre Pfleger und Erben von den Mühen zu befreien, den sie mit ihren hohen Belastungen verursachen. Gerade Menschen in prekären Lebenssituationen werden zu dem Ergebnis kommen, dass sich ihr Weiterleben nur noch unter ganz bestimmten Umständen „lohnen“ würde.

Das generelle Angebot und die Akzeptanz der aktiven Suizidunterstützung, könnten, wenn der Bundestag auf diesem Weg gemäß den „Weisungen“ des Bundesverfassungsgerichtsurteiles weitergeht, dazu führen, dass dieser tödliche „Ausweg“ aus Lebens- und Sinnkrisen, oder bei hohen gesundheitlichen Belastungen zum gefährlichste Weg in Richtung einer mitleidlosen, gleichgültigen und erbarmungslosen Gesellschaft wird. Und dies wird ausgerechnet in der aktuellen Coronapandemie diskutiert, in der das Gesundheitswesen, Staat und Gesellschaft höchst eindrucksvoll, Tag und Nacht um Menschenleben ringend, mit höchstem Einsatz beweisen, wie wichtig der Schutz jedes menschlichen Lebens bis zum Lebensende ist und wie uneingeschränkt die Solidarität mit den Schwächsten gefordert ist.

Es bleibt nach der kommenden Debatte im Bundestag, die darauf schließen lässt, dass der Bundestag noch in dieser auslaufenden Legislaturperiode eines der vielleicht liberalsten Sterbehilfegesetze weltweit etablieren könnte, zu hoffen, dass sich breiter Widerstand regt! Bei den Bürgern und besonders auch in der Ärzteschaft und bei den Kirchen. Ein ganz zentraler Meilenstein wird bald die Entscheidung des Bundesärztetages im Mai sein. Dazu regt sich bereits vielfältiger Widerspruch in der Ärzteschaft. U.a. ist eine Ärzteinitiative (ÄrzteLiga) entstanden, die sich in einer Erklärung gegen den ärztlich assistieren Suizid ausgesprochen haben und weitere Unterzeichner suchen. Die Christdemokraten für das Leben (CDL) werden sich mit großen Engagement an dieser Auseinandersetzung beteiligen. Vielleicht kann es doch noch verhindert werden, das die sogenannte „Hilfe“ beim Suizid zum neuen und bald alltäglichen Angebot für ein schnelles Lebensende für jeden Suizidwilligen wird, wie dies das Bundesverfassungsgerichtsurteil leider  als straffreie Option eröffnet hat.“

Odila Carbanje
Stellv. BundesvorsitzendeChristdemokraten für das Leben e.V.
– Bundesgeschäftsstelle –

Kantstr. 18
48356 Nordwalde b. Münster

Tel.: 0 25 73 – 97 99 391
Fax: 0 25 73 – 97 99 392

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 Bundesverband Lebensrecht veranstaltet Fachtagung zur Woche für das Leben

Pressemitteilung 17.04.2021

Anlässlich der Woche für das Leben veranstaltete der Bundesverband Lebensrecht – erstmals in Form einer Online-Tagung – am 17.04.2021 in Augsburg eine Fachtagung zum assistierten Suizid.

Wichtig sei, so Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, die Klärung grundsätzlicher Annahmen, auf deren Grundlage die vorliegenden Gesetzesentwürfe und das Urteil des BVerfG von Februar 2020 ausgearbeitet seien, und möglicher Auswirkungen: „Kann Mitleid darin bestehen, die Existenz desjenigen, mit dem man leiden möchte, zu beenden? Welche Folgen hat ein Gesetz, das assistierten Suizid erlaubt, für die Würde von Menschen, deren Lebenssituation ihnen selbst und/oder anderen als nicht lebenswert erscheint?“

In einem grundlegenden Referat, das unter anderem die Menschenbilder in der Vormoderne und der Moderne verglich, wies Prof. Dr. Berthold Wald auf die Tabuisierung des Todes einerseits und die Dignisierung des Todes andererseits hin und gab einen Überblick über historische Entwicklung und philosophische Ansätze in Bezug auf Leben, Tod und Selbstverständnis des Menschen. Sei in der Vormoderne der Tod als Übergang betrachtet worden und die Lebenserwartung von etwa 40 irdischen Jahren mit einer Hoffnung auf ewiges Leben nach dem Tod verknüpft gewesen, so sei die heutige Lebenserwartung von rein irdischen 90 Jahren mit dem Tod als endgültigem Ende im Verhältnis dazu deutlich verkürzt. Trotz aller Veränderungen gebe es aktuell immer noch gesellschaftlichen Konsens darüber, dass der Suizid keine normale Option sei. „Die Erlösung von Leid durch die Tötung des Leidenden ist niemals zulässig und ein Weg in die Barbarei“, stellte Professor Wald außerdem klar.

Aus der Praxis im psychotherapeutischen Umgang mit Menschen am Ende ihres Lebens berichtete Prof. Dr. Reinhard Lindner per Zoom aus Kassel. Mit Zahlen, Fakten und anschließend sehr anschaulich anhand der Geschichte einer Patientin, die er betreut hatte, verdeutlichte er, wie intensiv, einfühlsam und langfristig die Kommunikation zwischen Patienten und den sie behandelnden Menschen sein müsse, um Vertrauen aufzubauen, um über suizidale Überlegungen und über Sterbewünsche zu sprechen oder Behandlungs- und Stärkungsmöglichkeiten auszuloten und anzubieten. Dies umso mehr, als Charaktere, Lebenserfahrungen und erlittene Verluste oder Ängste der Patienten sehr unterschiedlich und entsprechend individuell zu behandeln seien. Eine weniger intensive Betreuung werde der Situation von Menschen mit Sterbewunsch, unter denen etwa 40 bis 60 Prozent depressiv seien, nicht gerecht.

Die Sicht des Palliativmediziners schilderte Dr. Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung. Eine in Gesetzesentwürfen vorgesehene Beratung zur Klärung des Sterbewunsches bezeichnete er als für Palliativpatienten unzumutbar. Desgleichen stellte er klar, dass bis auf wenige Einzelfälle allen Patienten durch palliative Behandlung Leid und Schmerz genommen werden könne und Berichte von regelmäßig qualvoll erstickenden Patienten nicht zuträfen. Bei Zulassung von assistiertem Suizid und Tötung auf Verlagen würden wissenschaftliche Gremien wie zum Beispiel in den Niederlanden als „Goldstandard“ die Euthanasie oder bei assistiertem Suizid das Beisein eines Arztes empfehlen. Dieser könne bei fehlgeschlagenem Suizid durch Euthanasie nachhelfen. Diese logische gesetzliche Folge sei auch für Deutschland zu erwarten.

Die über 100 Teilnehmer der Fachtagung sowie einige hundert sich zwischendurch zuschaltende Besucher beteiligten sich zahlreich an den Fragerunden und erlebten zum Abschluss der von Cornelia Kaminski, Mitglied im BVL-Bundesvorstand, moderierten Veranstaltung eine spannende Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Wald und Dr. Sitte.

Einen Mitschnitt der Online-Fachtagung finden Sie unter www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung oder auf dem YouTube-Kanal „Bundesverband Lebensrecht e.V.“. Ab dem 23.04.2021 stehen die einzelnen Vorträge gesondert zur Verfügung.

Die nächste BVL-Fachtagung findet am Freitag, dem 17.09.2021, in Berlin statt. Thema dieser Fachtagung ist: „Der Mensch als Produkt? Fortpflanzung im 21. Jahrhundert“. Der Marsch für das Leben 2021 ist am 18.09.2021 in Berlin. Zu diesen beiden Veranstaltungen möchten wir schon jetzt herzlich einladen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesverband-lebensrecht.de.

 

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Bundesverband Lebensrecht e.V.
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10787 Berlin

0175 / 96 16 906
berlin@bv-lebensrecht.de
www.bundesverband-lebensrecht.de

Der moderne Tod. Assistierter Suizid als „gute“ Tat?

Jeder Mensch hat eine, auch im Grundgesetz verankerte, unantastbare menschliche Würde, die bedingungslos gilt. Das Bundesverfassungsgericht entzog diesem unverfügbaren Menschenrecht auf Leben und der Schutzfunktion des Staates im Februar 2020 mit seiner Entscheidung zum § 217 StGB eine wesentliche Grundlage. Die Zahl der Menschen in Deutschland, die sich von „Sterbehilfevereinen“ zum Tode verhelfen lassen, steigt stetig und die aktuell vorliegenden Gesetzesentwürfe sehen durchweg außer einer Beratung keine Einschränkung der begleiteten Selbsttötung mehr vor.

Experten aus Wissenschaft und Praxis

Die Online-Fachtagung des Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) am Samstag, dem 17.04.2021, von 13 Uhr bis 16:45 Uhr befasst sich mit den Konsequenzen einer solchen Werteverschiebung für die Menschenwürde und den Umgang mit Menschen an ihrem Lebensende.

Aus wissenschaftlicher Sicht geht es in diesem Bereich unter anderem um Suizidforschung, Autonomie und Fremdbestimmung sowie ethische Alternativen zur begleiteten Selbsttötung. Der Philosoph Professor Berthold Wald wird zur Einführung der Fachtagung über die Zugehörigkeit des Todes zum Leben sprechen. Anschließend beschäftigt sich Professor Reinhard Lindner, Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, mit der Suizidprävention und erörtert den ambivalenten Wunsch nach Assistenz beim Suizid. Die Möglichkeiten und Alternativen zur Tötung legt Dr. Thomas Sitte, Oberarzt für Palliativmedizin, aus der Praxis dar und zeigt die Unterschiede zwischen Lebenshilfe, Sterbehilfe und Tötungshilfe auf.

Die Woche für das Leben 2021 unter dem Titel „Leben im Sterben“ findet vom 17. – 23. April 2021 statt. Sie wird am 17. April 2021 durch den Vorsitzenden des Rates der EKD, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, und den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, in Augsburg eröffnet. Regionalbischof Axel Piper und Bischof Bertram Meier werden ebenfalls teilnehmen.

Ärztetag stimmt über ärztlich assistierten Suizid in der Berufsordnung ab

Auf dem Deutschen Ärztetag Anfang Mai wird über die Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB debattiert. Eine ärztliche, vielleicht sogar verpflichtende Beihilfe zur Selbsttötung widerspricht jeglichem ärztlichen Ethos. Jedoch wird es auf dem Ärztetag auch um eine Änderung des Paragraphen 16 der Berufsordnung gehen, der es Ärzten bisher untersagt, Patienten auf Verlangen zu töten oder Hilfe zur Selbsttötung zu leisten.

Dagegen hat der Weltärztebund bei seiner 70. Generalversammlung 2019 in Tiflis seine Ablehnung der Suizidbeihilfe und der Euthanasie betont: „Die WMA bekräftigt ihr starkes Bekenntnis zu den Grundsätzen der medizinischen Ethik, und dass dem menschlichen Leben größter Respekt entgegengebracht werden muss. Daher stellt sich die WMA entschieden gegen Euthanasie und ärztlich assistierten Suizid.“

Das Thema der begleiteten Selbsttötung betrifft die ethischen und humanen Grundlagen unserer Gesellschaft, ist hochaktuell und wird bald politisch entschieden. Die Online-Tagung bietet die Möglichkeit, sich von Experten umfassend und sachlich informieren zu lassen.

Die Fachtagung wird live übertragen. Den Link zum Livestream erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung. Die virtuelle Teilnahme ist kostenfrei.

Anmeldung unter: https://www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung/

 

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Bundesverband Lebensrecht e.V.
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In einer Rede vor dem Bundestag (http://www.cornelia-moehring.de/fuer-das-leben-koerperliche-und-sexuelle-selbstbestimmung-sichern/) und in einem Zeitungsinterview (Linken-Politikerin über Selbstbestimmung: „Die Austragungspflicht muss weg“ – taz.de) warf die Abgeordnete Cornelia Möhring von der Partei Die Linke den „selbsternannten“ Lebensschützern vor, sie wollten die Kontrolle über schwangere Frauen, aber Kinder, die unter unwürdigen Umständen leben müssten oder von Ratten angefressen würden, seien ihnen egal. Paradoxerweise und entgegen neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen nennt Die Linke ihren Antrag zur Freigabe der vorgeburtlichen Kindstötung „Für das Leben“. Dazu ein offener Brief an die Abgeordnete.

 

Sehr geehrte Frau Möhring,

in dem Antrag Ihrer Bundestagsfraktion, zu dem Sie in der ersten Lesung gesprochen haben, finden sich einige gute Ansätze, bei denen wir uns einig sind: Mehr Hilfe für Familien und keine Zwangssterilisation von Menschen mit Behinderung zum Beispiel.

Sie kennen mich nicht und haben mit Sicherheit noch niemals mit Vertreterinnen oder Vertretern der seriösen Lebensrechtsbewegung in Deutschland gesprochen. Mir und uns vorzuwerfen, uns seien Kinder egal, die von Ratten angefressen werden, ist böswillige, billige Verleumdung, um einen Ruch von Rechtsextremismus oder Ausländerfeindlichkeit in unsere Reihen zu bringen, der definitiv nicht vorhanden ist, schon allein, weil beides unseren ethischen Grundsätzen diametral widerspricht.

Es ehrt uns, dass Sie uns vom Grunde her offenbar zutrauen, die ganze Welt retten zu können. Aber jede Bewegung konzentriert sich auf bestimmte Bereiche, wir konzentrieren uns auf die sensiblen Randbereiche des Lebens, wo Menschen zu Beginn oder am Ende ihres Lebens besonders vulnerabel sind und besonderen Schutz brauchen, wie es in unserer Verfassung steht. Ich bin überrascht, dass Sie als Abgeordnete, von der man ein gewisses Niveau erwarten kann, eine derartige Polemik und Unsachlichkeit nötig haben.

Ich verwahre mich ausdrücklich gegen die Diffamierung von Millionen von Menschen, denen eine konsequente Umsetzung des Grundgesetzes und der Grundrechte wichtig ist und die sich für Menschen in Schwangerschaftskonfliktsituationen einsetzen. Unsere Vereine, die in diesem Bereich tätig sind, beraten und helfen ohne Unterschied. Wir haben schon afghanische Mütter vor ihrer mordwütigen Verwandtschaft in Sicherheit gebracht, illegal in Deutschland arbeitende schwangere Kindermädchen aus Madagaskar medizinisch versorgen lassen und lange weiter begleitet, Mehrfachmütter aus Uganda unterstützt, chinesischen Eltern ohne Krankenversicherung geholfen und so weiter und so fort. Wir tun das Gegenteil von dem, was Sie uns vorwerfen: Unsere Mitglieder kümmern sich um ALLE Menschen, die in solchen Konfliktlagen sind.

Der Bundesverband Lebensrecht ist überparteilich und an kein religiöses Bekenntnis gebunden. Als Vorsitzende des Verbandes vertrete ich zur Zeit über 20.000 direkte Mitglieder, etwa 300.000 weitere direkte Unterstützer und insgesamt die Haltung von Millionen Bewohnern dieses Staates.

Es könnte der Sache sehr dienlich sein, wenn wir uns persönlich austauschen. Dazu freue ich mich über Terminvorschläge von Ihrer Seite.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexandra Maria Linder M.A.

Vorsitzende

Bundesverband Lebensrecht e.V.
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