§ 219 a StGB: „Wir fordern sachliche Auseinandersetzung statt Ideologie.“

Bundesverband Lebensrecht unterstützt Erhalt des § 219 a StGB mit Informationskampagne

Zum Start der Internetseite www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de erklärt die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Linder, in Berlin:

In der seit knapp einem Jahr geführten Debatte um den Paragraphen 219 a StGB wird immer sichtbarer, dass das eigentliche Ziel der Protagonisten die Legalisierung der Abtreibung als „Frauenrecht“ und die Entmenschlichung des Kindes vor der Geburt ist. Ginge es denjenigen, die Werbung für Abtreibung erlauben wollen, lediglich um sachliche Informationen, hätten sie diese längst liefern können. Jeder hat die Möglichkeit, Internetseiten, Broschüren oder Bücher mit solchen Informationen zu verbreiten. Es dürfte darin nur nicht stehen, dass der Initiator der Informationen mit Abtreibungen Geld verdient. Stattdessen fordern Abtreibungseinrichtungen, ihr „Leistungsangebot“, als Information getarnt, bewerben zu dürfen. Das führt in der Praxis der bereits vorhandenen Werbung, wie auf dem Werbeblatt „Schwangerschaftsabbruch“ der verurteilten Medizinerin Kristina Hänel, dazu, dass ausschließlich Begriffe wie „Schwangerschaftsalter“, „Schwangerschaftsgewebe“ und „Ausstoßen der Fruchtblase“ verwendet werden und fälschlich von „legalem Schwangerschaftsabbruch“ die Rede ist. Diese Form der Des- und Falschinformation wird weder der Situation der Frauen noch dem angeblichen Informationsanspruch gerecht. Frauen geraten in einen Schwangerschaftskonflikt, weil sie wissen, dass es um einen Menschen, um ihr Kind geht, nicht um Gewebe oder eine Fruchtblase.

Der Bundesverband Lebensrecht fordert von Politikern, Ärzten und Medien sachliche Auseinandersetzung statt Ideologie und, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt intellektuell ernstgenommen werden. Die hierzu konzipierte Internetseite www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de geht heute offiziell an den Start. Darin finden sich Debattenbeiträge, Stellungnahmen, Gesetzesvorschläge und weitere Informationen, Argumentationen, Behauptungen und ihre sachliche Widerlegung, um den Schutz der in einer Notlage befindlichen Frauen und Kinder vor finanziellen Abtreibungsinteressen zu erhalten.

Der Bundesverband Lebensrecht ist ein Zusammenschluss von Vereinen, die sich auf vielfältige Weise für das Lebensrecht jedes Menschen von der Zeugung bis zum Tod einsetzen.

 

PDF – Hänels „Info“blatt