Nicht erst seit dem Krieg in der Ukraine wird uns täglich vor Augen geführt, dass Menschen weltweit in Not sind. In mancher Beziehung gilt dies besonders für Frauen. Sie leben unter schwierigsten Umständen, werden aufgrund ihres Geschlechts unterdrückt, haben keine Chance, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. In vielen Ländern werden Frauen unter anderem im Bereich der Fortpflanzung, der Bildung, der Gesundheitsversorgung und der Familie von klein auf diskriminiert.

Für die Versorgung von Müttern während der Schwangerschaft, bei der Geburt und danach fehlen Gesundheitseinrichtungen, Hebammen und weitere Hilfs- und Anlaufstellen, um die Müttersterblichkeit zu senken. Mädchen werden abgetrieben, weil sie in manchen Kulturen als minderwertig angesehen werden; weltweit fehlen dadurch jetzt schon Frauen im dreistelligen Millionenbereich. Frauen haben kein Mitspracherecht in Fragen der Familienentwicklung, der eigenen Bildung und der Bildung ihrer Kinder, oft auch kein Mitspracherecht in Bezug auf die gewünschte Kinderzahl. Frauen verbringen einen Großteil des Tages damit, Trinkwasser von weither zu holen, sich um die Ernährung der Kinder zu sorgen und sich gegen Gewalt zu wehren. Um diese Problematik wirksam und nachhaltig zu lösen und diesen Milliarden Frauen weltweit zu helfen, braucht es eine gesellschaftlich respektierte, langfristig angelegte Gleichberechtigungsstrategie, braucht es sinnvolle, auf die Länder, Kulturen und Frauen zugeschnittene Hilfs- und Selbstbestimmungsprogramme.

Keiner dieser Frauen hilft es, ihr aus dem Ausland vorschreiben zu wollen, wie viele Kinder sie bekommen darf. Keiner dieser Frauen hilft es, wenn man ihr als Lösung Abtreibung anbietet und sie in ihrer Lebenssituation belässt. In Burma/Myanmar zum Beispiel gibt es in keiner der mindestens 135 ethnischen Gruppen ein Wort für Abtreibung, auch dort wird Frauen jedoch Abtreibung als vermeintliche Lösung ihrer Probleme angeboten. In Kampala/Uganda wird Frauen, die als Prostituierte arbeiten müssen, weil sie und ihre Kinder sonst verhungern würden, keine Möglichkeit geboten, dieser Situation zu entkommen. Stattdessen bekommen sie von internationalen Organisationen illegale Abtreibungsmittel, falls sie von Freiern schwanger geworden sind. Zahllose solcher Beispiele aus der ganzen Welt zeigen den Zynismus von Organisationen, die einer letztendlich frauenverachtenden und rassistischen Ideologie folgen.

Der Bundesverband Lebensrecht fordert Politik und Gesellschaft anlässlich des Internationalen Frauentages auf, sich nicht mit ideologischen, frauenfeindlichen Projekten wie der Werbefreiheit für und Propagierung von Abtreibungen zu befassen, sondern Müttern im Schwangerschaftskonflikt und Frauen weltweit wirklich zu helfen.

Pressemitteilung zum Internationalen Frauentag am 08. März 2022

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Buschmann,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesverband Lebensrecht e. V. (BVL) ist ein Zusammenschluss 15 deutscher Lebens-rechtsorganisationen, der sich zum Ziel gesetzt hat, sich für den Schutz des Lebensrechts jedes Menschen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod einzusetzen.

Der BVL hält den Entwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschafts-abbruch aus zwei Hauptgründen für verfehlt. Erstens wegen der Falschinterpretation des Inhalts von § 219a StGB, der eine Reihe von Missständen behauptet, die nicht bestehen. Zweitens hätte die Abschaffung des Paragraphen Auswirkungen auf andere Bereiche der Abtreibungsregelung und würde eine andere gesellschaftliche Haltung gegenüber Abtreibung bewirken.

 

  • Es gibt zahlreiche Missverständnisse zum Inhalt des § 219a StGB. Dadurch wird ein Bild gezeichnet, welches mit der Realität nichts zu hat. Es werden Begriffe verwendet, die Inhalt und Sinn des Gesetzes nicht wiedergeben. So wird behauptet, es handle sich um ein „Nazigesetz“, es ginge um „Informationsverbot“ (nicht „Werbeverbot“), „Fehlende Versorgung“, „Bedrohung von Abtreibungsärzten“, „Angst vor Lebensschützern“, „Rechtsunsicherheit für Ärzte“ sowie eine „Einschränkung der ärztlichen Berufsfreiheit“. Argumente und Fakten zu diesen Punkten finden Sie im folgenden detailliert erläutert.

 

  • Im Hinblick auf ethische Grundlagen ist der Entwurf ebenfalls verfehlt, denn durch die Abschaffung des § 219a würden Schutzfunktionen für vorgeburtliche Kinder und ihre Mütter im Schwangerschaftskonflikt, die sich aus dem Schutz der Menschenwürde aus Art.1 GG und der darauf fußenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben, faktisch geschwächt. Es handelt sich bei §§ 218 und 219 StGB um einen Kompromiss-Versuch. Eine Abschaffung des § 219a, der ein wichtiger Bestandteil des gesamten Gesetzespaketes ist, hätte verfassungsrechtlich wie politisch weitreichende Konsequenzen. Auch von daher ist die Annahme berechtigt, dass die Änderung der gesamten Abtreibungs-Regelung das eigentliche Ziel ist.

Zu 1. Missverständnisse über den Inhalt und Sinn des § 219a StGB

 

  • „Nazigesetz“

 

  • Entwürfe und Regelungen in Bezug auf ein Werbeverbot für Abtreibung finden sich seit 1871 (Kaiserreich) im deutschen Strafgesetzbuch.
  • Eine gesetzliche Vorlage für das 1933 verabschiedete Gesetz (ab 1930 war wegen der Präsidialkabinette praktisch keine Verabschiedung von Gesetzen durch das Parlament mehr möglich) stammt aus der demokratischen Weimarer Republik: „Regierungsvorlage von 1927, § 255: Ankündigung von Abtreibungsmitteln: Wer ein Mittel, einen Gegenstand oder ein Verfahren zur Unterbrechung einer Schwangerschaft öffentlich ankündigt oder anpreist oder einen solchen Gegenstand an einem allgemein zugänglichen Ort ausstellt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Straflos ist die Ankündigung oder Anpreisung eines Mittels, Gegenstandes oder Verfahrens, die zu ärztlich gebotenen Unterbrechungen der Schwangerschaft dienen, an Ärzte oder an Personen, die mit solchen Mitteln oder Gegenständen erlaubterweise Handel treiben, oder in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachzeitschriften.“[1]
  • Dass dieses Gesetz, wie viele Gesetze, im Dritten Reich für völkische und inhumane Zwecke missbraucht oder missbräuchlich interpretiert wurde, bleibt unbenommen.
  • Nicht thematisiert dagegen werden unter anderem tatsächlich bedenkliche, zum Beispiel eugenische Regelungen (pränataler Bluttest, Abtreibung bis zur Geburt bei Krankheiten / Behinderungen des Kindes) sowie Geschichte und Zielsetzung von Pro Familia, die durch einen „Sozialhygieniker“ des Dritten Reiches (Hans Harmsen) gegründet wurde.[2]

 

 

  • „Werbeverbot“

 

  • Werbung ist eine Handlung, die von einem Anbieter ausgeht. Ziel und Zweck der Werbung ist es, beim Empfänger eine bestimmte Handlung auszulösen.
  • Die Formulierung des § 219a stellt eindeutig klar, dass es um kommerzielle oder anstößige Werbung geht und um nichts anderes.
  • Es handelt sich bei § 219a um ein Werbeverbot. Jede/r Abtreibungsexperte/-in kann täglich Informationen zu Abtreibungen veröffentlichen – es darf lediglich nirgendwo vermerkt sein, dass diese Person sie gegen Entgelt anbietet. Hier nämlich endet die Information und beginnt die Werbung (klar definiert mit beabsichtigtem/r Vermögensvorteil/Gewinnerzielungsabsicht).
  • Der Deutsche Bundestag 1974 stellte noch einmal fest: § 219 soll verhindern, „daß der Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt oder kommerzialisiert“ wird.[3]
  • Werbung bedeutet hier nicht, dass Frauen einen Anreiz zur vielleicht gar nicht gewünschten Abtreibung erhalten oder Sonderangebote in Anspruch nehmen.
  • Werbung bedeutet hier: Einrichtungen, die Abtreibungen vornehmen, setzen diese Handlung als „Dienstleistung“ auf ihre Internetseiten, in ihre Prospekte etc., um damit Geld zu verdienen (laut Definition: „Verkaufsförderung“).
  • Da Abtreibungsexperten eine Gewinnerzielungsabsicht haben, können sie nicht als neutrale, objektive Berater tätig sein. Aus diesem Grund darf eine Frau im Schwangerschaftskonflikt gemäß gesetzlicher Regelung auch nicht von denjenigen Personen beraten werden, die die Abtreibung durchführen.
  • In diesem Zusammenhang müsste zum Beispiel Pro Familia geprüft werden, eine Organisation, die Abtreibung als Gesundheitsleistung fordert, bei öffentlichen Aktionen gegen das Lebensrecht vorgeburtlicher Kinder beteiligt ist, aber gleichzeitig in einem gesetzlichen System Beratungen für Frauen im Schwangerschaftskonflikt durchführen darf, welche laut § 219 StGB eine vollkommen andere Beratungsgrundlage verlangen. Des Weiteren führt Pro Familia in sogenannten „Gesundheitszentren“ Abtreibungen durch. Hier besteht einerseits ein Interessen- und andererseits ein finanzieller Konflikt. Pro Familia ist ein gutes Beispiel dafür, dass es ein Werbeverbot für Abtreibung geben und dieses regelmäßig überprüft werden muss.[4]
  • Völlig außer Acht gelassen wird des Weiteren, dass § 219a StGB für jeden Selbst wenn also das Standesrecht bestimmte Grenzen für Ärzte auferlegen würde, könnte jede andere Abtreibungseinrichtung, jeder Verein, jede Person öffentlich für Abtreibung werben, zum Beispiel in Jugendzeitschriften, Kinos, U-Bahnen, Konzertprogrammen. So könnte es zukünftig der Fall sein, dass man auf der Straße zwar keine Hilfsflyer mehr für Schwangere in Not verteilen dürfte, dafür aber Werbebroschüren für Abtreibung.

 

    • „Informationsverbot“

 

  • Bei Information handelt es sich im Kern um eine Aktion, die von den Suchenden ausgelöst wird, die sich über eine Dienstleistung oder ein Angebot informieren möchten.
  • Jede Frau kann zu jeder Zeit überall Informationen über Abtreibung erhalten.
  • Jede Frau kann zu jeder Zeit in gynäkologischen Praxen, Kliniken etc. anrufen und dort Informationen, Beratungsgespräche und Aufklärung über Abtreibung bekommen.
  • Jede Frau kann Adressen von Abtreibungseinrichtungen bei der Beratung in staatlich anerkannten Beratungsstellen erhalten. So soll unter anderem eine von Erwerbsinteressen freie Beratung und Information der Schwangeren sichergestellt werden.
  • Nicht unter das Werbeverbot fallen Informationen unter fachlich involvierten Ärzten und in Fachzeitschriften, ebensowenig die individuelle Beratung von Patientinnen und Patienten.
  • Ein Beispiel für Fehl- und Falschinformationen liefert das Werbeblatt von Kristina Hänel, Abtreibungsexpertin aus Gießen, das Grundlage für berechtigte Anzeigen gegen sie war[5]: Darin finden sich unter anderem tendenziöse Begriffe („Schwangerschaftsgewebe“, „Fruchtblase“), fälschlich spricht sie von „legalem Schwangerschaftsabbruch“ mit Beratungsbescheinigung. Außerdem soll man eine Kostenübernahmebescheinigung oder Bargeld mitbringen (das Original liegt uns vor).

 

 

  • „Fehlende Versorgung“

 

  • Laut Statistischem Bundesamt stiegen die Abtreibungszahlen in Bayern 2020 auf 12.487, die höchste Zahl seit mindestens 2012 – eine „fehlende Versorgung“ ist in diesem Bundesland somit ebensowenig festzustellen wie in allen anderen Bundesländern.
  • Wozu es führt, wenn Abtreibung als Grundversorgung betrachtet und flächendeckend angeboten wird, zeigt unter anderem die Abtreibungsquote je 1.000 Geburten in Berlin – dort wird etwa jedes fünfte Kind abgetrieben (243 Abtreibungen auf 1.000 Geburten).
  • Die Abtreibungsquote (Abtreibungen pro 10.000 Frauen im gebärfähigem Alter) steigt in Deutschland und ist mit 59 wieder auf dem Stand von 2012.
  • Eine „bessere Versorgung“ führt zu höheren Abtreibungszahlen, sinkender Hilfsbereitschaft für Frauen im Schwangerschaftskonflikt und weiter steigendem Abtreibungszwang.
  • Abtreibung ist keine normale medizinische Dienstleistung, sondern gesetzlich verboten und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei (Beratungsschein) bzw. legal (medizinische und kriminologische Indikation). Jeder Verweis auf ein „Recht“ auf Abtreibung in Deutschland ist sachlich falsch.

 

 

  • „Bedrohung von Abtreibungsärzten“, „Angst vor Lebensschützern“

 

  • Einige Abtreibungsexperten wurden wegen Verstoßes gegen § 219a angezeigt – in fast allen Fällen zu Recht, wie gerichtlich festgestellt wurde.
  • Verantwortlich für Gesetzesverstöße sind immer diejenigen, die diese Verstöße begehen, nicht diejenigen, die sie zur Anzeige bringen.
  • Es gibt keine nachgewiesene Bedrohung, Verletzung oder Schädigung von Abtreibungsexperten oder ihren Einrichtungen in Deutschland.
  • Gesprächsangebote, Gebetsaktionen oder Demonstrationen vor Abtreibungseinrichtungen waren bisher gewaltlos und friedlich. Sie stellen für niemanden eine Bedrohung dar, sondern sind Ausdruck der Meinungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit und Freiheit der Religionsausübung. Dasselbe gilt für die höfliche Ansprache von und Hilfsangebote an Passanten, die diese annehmen oder ablehnen können.
  • Dagegen gibt es zahlreiche Bedrohungen, Sachbeschädigungen und weitere Angriffe bei pro-life-Demonstrationen, auf Lebensrechtsorganisationen, freie Beratungsstellen oder Kirchen, die diese ethische Grundhaltung haben und unterstützen. Des Weiteren werden „Bannmeilen“ vor Abtreibungseinrichtungen gefordert, die mangels Bedrohung niemanden schützen, dafür aber Freiheiten und Hilfsangebote (die manchmal in letzter Minute angenommen werden, was auch kein gutes Licht auf die gesetzlich vorgesehene Beratungsqualität wirft) einschränken.
  • Auch von einer beruflichen „Existenzbedrohung“ kann keine Rede sein. Bei 10 – 20 Abtreibungen à etwa 400,- Euro täglich erzielen Einrichtungen, die sich auf Abtreibung spezialisiert haben, jährlich zum Teil siebenstellige Umsätze.

 

 

  • „Rechtsunsicherheit für Ärzte“

 

  • Das Gesetz ist eindeutig formuliert, jede Ärztin und jeder Arzt sicherlich problemlos in der Lage, es nachzuvollziehen.
  • Frau Hänel wurde vor dem ersten Prozess bereits zweimal angezeigt. Beide Male wurde sie darauf hingewiesen, dass sie illegal für Abtreibung wirbt und dies unterlassen soll. Als sie die Werbung weiterhin betrieb, erfolgte eine dritte Anzeige mit Gerichts-Prozess 2017. Ihr Vorgehen war also zumindest fahrlässig und ignorant, nach eigenem Bekunden ist ihr permanenter Gesetzesverstoß Absicht, um das Gesetz abzuschaffen (siehe auch FN 5).

 

 

  • „Einschränkung der ärztlichen Berufsfreiheit“

 

  • Eine Einschränkung liegt nicht vor. Ganz im Gegenteil können Abtreibungseinrichtungen ohne gynäkologische oder ganz ohne Fachausbildung und Doktortitel betrieben werden. So ist Kristina Hänel allgemeinpraktische Ärztin ohne Dissertation, Friedrich Stapf führt seit Ende seines Medizinstudiums ausschließlich Abtreibungen durch, ohne Dissertation und ohne Fachausbildung.
  • Dagegen gibt es immer mehr Fälle, in denen gutausgebildete Fachleute ihren medizinischen Beruf nicht ausüben können oder entlassen werden, weil sie aufgrund einer Gewissensentscheidung (Gewissensfreiheit ist ein Grundrecht) nicht an Abtreibungen mitwirken möchten. Es gibt weiterhin einschlägige Forderungen, in bestimmten Einrichtungen nur noch abtreibungswilliges Personal einzustellen, womit tatsächlich eine weitere Einschränkung der ärztlichen Berufsfreiheit erfolgen würde.

 

Zu 2. Änderung der gesamten gesetzlichen Regelung zur Abtreibung

 

Der Gesetzgeber hat sich um einen gesellschaftlichen Kompromiss-Versuch bemüht, um die schwerwiegenden ethischen Fragen im Zusammenhang mit Abtreibungen zu befrieden. Die aktuelle Fassung der §§ 218 und 219 StGB ist ein solcher Versuch. Damit sollen sowohl Artikel 1 des Grundgesetzes („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) als auch die sich daraus ergebende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und soll der Schutz von schwangeren Frauen im Konflikt und vorgeburtlichen Kindern gewährleistet werden. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf steht der gesamte Kompromiss-Versuch, auf Basis von Grundgesetz und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vor dem Ende.

 

Wie aufgezeigt, stellt die derzeitige Regelung des § 219a StGB keine Behinderung in Fragen der Information oder Aufklärung der betroffenen Frauen dar. Ärzte werden nicht an der Ausführung ihres Berufes gehindert, bedroht oder davon abgehalten, über ihre medizinischen Dienstleistungen zu informieren. Der Referentenentwurf ist außerdem wegen Nutzlosigkeit abzulehnen, bringt er doch keinerlei Verbesserung für Betroffene und ihre schwierige Lebenssituation (weder für schwangere Frauen und vorgeburtliche Kinder noch für Ärzte). Er impliziert demnach nicht nur keine positive Veränderung, sondern wird auch die hart erstrittene gesellschaftliche Befriedung in dieser Frage beenden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Maria Linder (Vorsitzende)

 

 

[1] Sitzungen vom Oktober 1929 bis Juni 1930 (Abschluss der Beratungen in erster Lesung und der §§ 86 ff. in zweiter Lesung. Gesetzentwurf zum Schutze der Republik und zur Befriedung des politischen Lebens), herausgegeben von Werner Schubert, S. 592.

[2] Seine Biographie findet sich zum Beispiel unter: https://www.dgsmp.de/100-jahre/CD_DGSMP/PdfFiles/Biografien/Harmsen.pdf

[3] BT-Drs. 7/1981, S. 17.

[4] Zur Haltung von Pro Familia: https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Fachpublikationen/Standpunkt_Schwangerschaftsabbruch.pdf; zur Beteiligung an Aktionen gegen das Lebensrecht vorgeburtlicher Kinder zum Beispiel:  https://wegmit218.de/

[5] Frau Hänel verstößt notorisch und absichtlich seit mindestens 2009 gegen § 219a. Ihre Darstellung als Opfer ist vollkommen unangebracht, auch angesichts des Vermögensvorteils, den sie durch illegale Abtreibungswerbung seitdem erzielt.

„Natürlich wird der Rang des Rechtsguts des ungeborenen Lebens im allgemeinen Rechtsbewusstsein weiter geschmälert.“

Zum erneuten Legalisierungsversuch der Werbung für Abtreibung und zu dem diesbezüglichen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sagte Alexandra Maria Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

Mit der Abschaffung des § 219a StGB sollen laut Entwurf von Justizminister Dr. Marco Buschmann das nachhaltige Ziel 3 (gesundes Leben für Menschen jeden Alters) und Ziel 5 (alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen) erreicht werden. Kinder vor der Geburt fallen für das Ministerium anscheinend nicht in die Kategorie von Menschen, Frauen oder Mädchen, denn deren gesundes Leben und Selbstbestimmung werden dadurch weiter eingeschränkt oder gleich mit abgeschafft. Weiterhin wird in dem Papier argumentiert, Frauen würden ohne Werbeverbot nicht von Informationen über einen „erlaubten Eingriff“ abgehalten. Frauen wurden jedoch niemals von Informationen abgehalten und Abtreibung ist in Deutschland nicht „erlaubt“.

Der Entwurf weist auf den Fall von Frau Hänel, Abtreibungsexpertin in Gießen, hin. Frau Hänel, die mit nur zehn Abtreibungen pro Werktag einen hohen sechsstelligen Jahresumsatz erzielen kann, handelt seit mindestens 2009 absichtlich und systematisch gesetzeswidrig. Hierfür wurde sie mehrfach rechtmäßig verurteilt, wird aber als schuldloses Opfer und kurz vor der Armutsgrenze stehend präsentiert. Die in ihrer illegal verbreiteten Werbebroschüre befindlichen „sachlichen Informationen“ sprechen sachlich falsch von „legalem Schwangerschaftsabbruch“ mit Beratungsschein (der keineswegs legal, sondern rechtswidrig, aber mit Schein straffrei ist), vertuschen die Tatsache der von ihr selbst zugegebenen Beendigung menschlichen Lebens mit Formulierungen wie „Schwangerschaftsgewebe wird ausgestoßen“ und weisen darauf hin, dass man Bargeld („Privatzahlerinnen“) oder Kostenübernahmebescheinigung mitbringen müsse. Das Argument im Referentenentwurf für die Gesetzesabschaffung, Abtreibungsexperten könnten „fachlich am ehesten zur Aufklärung“ über Abtreibung beitragen, wird in wesentlichen Punkten geradezu klassisch ad absurdum geführt. Das Justizministerium weist zu Recht darauf hin, dass der Status „des Vermögensvorteils wegen“ bereits eintritt, wenn man für sein Tun „ein Honorar erhält“. Auch im Fall von Frau Hänel ging es eindeutig und immer um – in Teilen sogar irreführende – Werbung des Vermögensvorteils wegen, ein Paradebeispiel für das, was durch § 219a verhindert werden soll.

Die Erklärungsversuche des Ministeriums, das Schutzkonzept des Staates für vorgeburtliche Kinder sei mit dem „Verzicht auf die Strafbewehrung der Werbung“ für Abtreibung vereinbar, sind Makulatur: Wenn man für eine Handlung werben darf, wird sie mit der Zeit als gesellschaftlich akzeptabel und legal betrachtet. Natürlich wird entgegen der Entwurfsbehauptung der „Rang des Rechtsguts des ungeborenen Lebens im allgemeinen Rechtsbewusstsein“ damit weiter geschmälert. Und genau das ist das Ziel des erneuten Vorstoßes – übrigens nach dem Motto: so lange abstimmen, bis das Ergebnis passt, denn alle diesbezüglichen Versuche der letzten vier Jahre wurden abgeschmettert oder abgemildert. Der Referentenentwurf ist ein erneuter Versuchsballon für die vollständige Legalisierung der Abtreibung als kostenlose „Gesundheitsversorgung“, wie es im Koalitionsvertrag steht, und hat im Falle des Erfolgs mit Sicherheit auch im Entwurf verneinte „demographische Folgen“. Es wirft außerdem viele weitere Fragen auf, wenn das Justizministerium als erstes Projekt der neuen Koalition ausgerechnet eine Förderung der Abtreibung angeht, die in den vergangenen Jahren keine Mehrheit fand und mit Sicherheit nicht das größte rechtliche Problem unseres gegenwärtigen Staates darstellt.

www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de

Pressemitteilung vom 18.01.2022

Am 28. Dezember begeht die Katholische Kirche das Fest der Unschuldigen Kinder. Dieses Fest ist seit dem sechsten Jahrhundert überliefert und erinnert an den Kindermord des König Herodes. Nur ein Satz im Matthäus-Evangelium (Kapitel 2, Vers 16) beschreibt die grausame Szenerie, wie Herodes aus Angst vor dem Verlust seiner Macht alle Jungen bis zum Alter von zwei Jahren in Bethlehem und Umgebung ermorden ließ. Drei Weise hatten ihn zuvor aufgesucht und gefragt, wo der „neugeborene König der Juden“ zu finden sei.

Auch heute, etwa 2.000 Jahre später, werden auf der ganzen Welt Millionen von Kindern missbraucht, ausgebeutet und umgebracht. Die jährlichen Schätzungen und Statistiken sind furchtbar: Bis zu einer halben Million Kinder werden gezwungen, mit einer Waffe in der Hand andere Menschen zu töten. Etwa 200 Millionen Kinder müssen schwer arbeiten, um ihre Familien zu ernähren, werden als Arbeitssklaven verliehen oder verkauft. Bis zu 50 Millionen Kinder sind auf der Flucht, über 145 Millionen vom Hungertod bedroht. Weit über 20 Millionen Kinder werden sexuell missbraucht. Bis zu 57 Millionen Kinder werden wegen des falschen Geschlechts, genetischer Besonderheiten, Problemen der Eltern und zunehmend einfach aus Willkür und Unlust abgetrieben.

Dieser Tag ist ein besonderer Anlass zur Trauer um alle getöteten Kinder und zum Einsatz für alle bedrohten Kinder. Er ist ein besonderer Anlass zur humanitären Besinnung, dass gesunde, starke Erwachsene, dass Politik und Gesellschaft die Verantwortung haben, sich um diejenigen zu kümmern, die sich selbst nicht helfen können. Jede Form des Kindesmissbrauchs muss bekämpft und beendet werden. Alle Erwachsenen, die Kinder aus niedrigen Beweggründen wie Machterhalt, Vermögensvorteil, Egoismus missbrauchen, ausbeuten oder töten, müssen an ihrem Tun gehindert und für ihr Tun zur Verantwortung gezogen werden.

Wir bitten alle Christen, an diesem Tag der Unschuldigen Kinder besonders für alle Kinder zu beten, die von Gewalt, Ausbeutung und Tod bedroht sind.

Pressemitteilung vom 27.12.2021

Zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung sagte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., Alexandra Linder, heute in Berlin:

Wir gratulieren Bundeskanzler Olaf Scholz und seiner Bundesregierung zur Übernahme der Amtsgeschäfte und wünschen für die bevorstehenden Aufgaben gutes Gelingen.

Annalena Baerbock möchte sich als Außenministerin weltweit für Menschenrechte einsetzen und auf internationale Kooperation und Gemeinsamkeiten setzen. Das ist ein guter Vorsatz, zum Beispiel in Bezug auf weltweite Abtreibungsregelungen und deren Folgen.

So stimmte das Parlament in Chile, auch angesichts negativer Erkenntnisse aus vielen Staaten, gerade gegen eine bis zur 14. Schwangerschaftswoche (SSW) legalisierte Abtreibung.

Angesichts jahrzehntelanger negativer Erfahrungen und immens hoher Abtreibungszahlen, vor allem bei Minderheiten, steht in den USA eine Revision des Abtreibungsurteils Roe vs. Wade an. Dort durfte man bisher etwa bis zur 24. SSW, der angenommenen „Lebensfähigkeit“ (viability) des Kindes, abtreiben – mittlerweile wurde das bisher jüngste Kind in der 18. SSW geboren.

Ein kritischer, menschenrechtlicher Blick in die gesellschaftlichen Zustände und die Lage von Frauen in anderen Staaten führt zu der Erkenntnis, dass jede Form der Abtreibungslegalisierung höhere Zahlen zur Folge hat und dass Abtreibung die Emanzipation von Frauen in keiner Weise voranbringt.

Ungeachtet all dessen plant die Koalition laut Vertrag, ein im Vergleich mit vielen anderen Staaten besseres und humaneres Gesetz aufzugeben, die kommerzielle Werbung für Abtreibung zu erlauben und Abtreibung als „Gesundheitsversorgung“ zu legalisieren.

Wir fordern die Koalition und die neue Bundesregierung dazu auf, ihrem vornehmsten Auftrag besonders gewissenhaft nachzukommen: Sorgen Sie dafür, dass die Würde jedes Menschen unantastbar ist, dass die Menschenrechte für alle Menschen gewahrt sind. In Bezug auf Abtreibung betrifft dies die Mütter im Schwangerschaftskonflikt, denen statt der ihnen zustehenden umfassenden Unterstützung der Tod ihres eigenen Kindes als vermeintliche Lösung angeboten wird. Und es betrifft die Kinder, die aufgrund von genetischen Besonderheiten, Krankheiten, Konflikten oder aufgrund reiner Erwachsenenwillkür vor ihrer Geburt sterben sollen.

Pressemitteilung vom 9.12.2021

Öffentlich ungern thematisiert, entlarvt der Koalitionsvertrag beim Thema Abtreibung das Desinteresse an Menschen und an der Realität.

Zum in dieser Woche veröffentlichten Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sagte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., Alexandra Linder, heute in Berlin:

Der erste Satz des Abschnitts „Reproduktive Selbstbestimmung“ klingt verheißungsvoll: „Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen.“ Im Text jedoch steht nichts von der Stärkung der Frauen zur Durchsetzung ihres Kinderwunsches gegen den Druck der Männer – dieser Druck ist bei etwa zwei Drittel bis drei Viertel der Frauen ein wesentlicher Grund für eine Abtreibung.

Nichts steht im Text zum Schutz vorgeburtlicher Mädchen, damit sie nicht wegen Geschlechterdiskriminierung abgetrieben werden. Nichts steht darin zum Schutz vorgeburtlicher Mädchen (und Jungen) davor, wegen einer Behinderung oder Krankheit aussortiert und getötet zu werden. Nichts steht darin von unvollständigen Beratungen, die dazu führen, dass manche Frauen erst vor der Abtreibungseinrichtung erfahren, dass es Alternativen zur Abtreibung und Hilfsangebote gibt – dieses Nothilfeangebot oder friedliche Gebete für Frauen, Kinder und Abtreibungspersonal als „Gehsteigbelästigung“ zu bezeichnen, ist böswilliges Negativ-Framing und entmündigt die Frauen, die durchaus selbstbestimmt in der Lage sind, Gesprächs- und Hilfsangebote anzunehmen oder abzulehnen. Nichts steht im Text davon, dass man mit „telemedizinisch“ betreuter Beratung und Abtreibung zu Hause Gesundheitsrisiken bewusst in Kauf nimmt (zum Beispiel bei Eileiterschwangerschaft, Rhesusunverträglichkeit, falschen Angaben des Kindesalters etc.) und der Vertuschung von Missbrauch und Abtreibungszwang Vorschub leistet.
Allein wissenschaftlich und medizinisch ist es unhaltbar, Abtreibung als Gesundheitsversorgung und damit Schwangerschaft als Krankheit zu deklarieren, Kinder vor der Geburt zu entmenschlichen und als Gebärmutterinhalt oder Fruchtblase zu bezeichnen – womit Abtreibungsexperten in ihren künftig erlaubten Werbebroschüren seit vielen Jahren illegal die Frauen belügen.

Dieser ethische Rückschritt wurde in keiner Diskussion und auch bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages nicht thematisiert. Kein Wunder: Mit einem solchen „Fortschritt“ ist kein Staat zu machen. Die Autoren des Koalitionsvertrages wollen offenbar noch mehr als 100.000 Abtreibungen jährlich. Sie kapitulieren vor echten Herausforderungen und machen sich eine Ideologie zu eigen, die an der Wirklichkeit der Menschen vollkommen vorbeigeht, Frauen künftig noch weniger unterstützt und weitere Millionen Mädchen und Jungen der vorgeburtlichen Tötung preisgibt – gegen alle Vernunft, gegen die Erkenntnisse der Embryologie, gegen die Menschenrechte.

Pressemitteilung 26.11.2021

Marsch für das Leben 18.09.2021

Predigt beim ökumenischen Gottesdienst von Bischof Wolfgang Ipolt, Görlitz

Liebe Schwestern und Brüder!

Liebe Freunde des Lebens!

Wir sind einen Weg miteinander gegangen.

Eine Demonstration für das Leben.

Vielleicht darf man auch sagen: Eine Prozession für das Leben – oder besser: eine Prozession mit lebendigen, für das Leben eintretenden Menschen!

Und dass dabei der HERR des Lebens in unserer Mitte ist und ausdrücklich willkommen geheißen wird, das wird jetzt in diesem abschließenden Gottesdienst sichtbar.

Ich habe Euch eine kleine Geschichte des Weisheitslehrers Anthony de Mello (+ 1987) mitgebracht:

In der Ecke einer Bibliothek in Japan saß jeden Tag ein alter Mönch in friedlicher Meditation. „Ich sehe euch nie die Sutren[1] lesen“, sagte der Bibliothekar. „Ich habe nie lesen gelernt“, erwiderte der Mönch. „Das ist eine Schande. Ein Mönch wie ihr sollte lesen können. Soll ich es euch lehren?“ – „Ja. Sagt mir, was bedeutet dieses Schriftzeichen?“ sagte der Mönch und zeigte auf sich.[2]

Der Mensch, ein unbekanntes Schriftzeichen. Der Mensch muss es lesen lernen, muss entdecken, wer er ist. Er muss sehen und lesen lernen, wie kostbar er ist und was der Sinn seines Lebens ist. Der Mönch in der Geschichte sitzt in der Bibliothek und meditiert… aber er braucht einen Helfer, einen, der ihm dazu verhilft, sich selbst zu entdecken.

Darum sind wir heute hier, wir wollen unserem Land zeigen, was das „Schriftzeichen Mensch“ bedeutet und es zum Leuchten bringen. Wir wollen nicht gegen jemanden sein, sondern wie der Bibliothekar in der Geschichte eine Lesehilfe anbieten, damit alle in unserer Gesellschaft etwas erfahren von dem wunderbaren Geschöpf Mensch.

Woher nehmen wir unsere Botschaft? Was ist unsere „Lesehilfe“ für das Geheimnis Mensch?

Wir nehmen sie aus der Hl. Schrift, aus dem Wort Gottes.

Die Lesung aus dem Buch Deuteronomium führt uns an das Lebensende des Mose. Kurz vor seinem Tod versammelt er noch einmal das Volk Israel und legt ihnen Wichtiges ans Herz. Er legt ihnen „Leben und das Glück, den Tod und das Unglück“ (Dtn 30,15) vor und bekräftigt mit einem Eid, indem er den Himmel und die Erde als Zeugen anruft eine wortgewaltige Aufforderung: „Leben und Tod lege ich dir vor, Segen und Fluch. Wähle also das Leben, damit du lebst, du und deine Nachkommen.“ (Dtn 30, 19). Ja, es geht um eine echte Wahl – damals bei Mose und seinem Volk und auch heute. Das Leben wählen – das scheint zunächst selbstverständlich zu sein, wer will das nicht?! Wir wissen aber, dass das auch schwer sein kann, denn Leben ist auch mit Belastungen und Schwierigkeiten verbunden. Das Leben ist auch mit Konflikten verbunden. Gerade werdende Mütter haben die Auswirkungen der Pandemie im vergangenen Jahr schmerzhaft zu spüren bekommen. Wir hörten auch von der Zunahme von Gewalt in den Familien, vor allem gegenüber Frauen und Kindern.

Das Leben wählen heißt darum zugleich, alles für seinen Schutz zu tun – nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten. Tötung von ungeborenen Kindern kann darum niemals ein „Menschenrecht“ sein, wie es das EU-Parlament vor kurzem dargestellt und eingefordert hat. Wir haben uns hier versammelt, weil wir das Leben ernsthaft wählen wollen und so das kostbare Geheimnis Mensch schützen wollen.

Liebe Freunde des Lebens,

wir wissen, dass das Leben des Menschen heute nicht nur am Beginn, sondern auch am Ende bedroht ist. Ist der Mensch nichts mehr wert, wenn er alt und gebrechlich ist? Mindert eine Krankheit oder ein schweres Leiden seine Würde? Die Hl. Schrift lehrt uns etwas anderes. Sie lenkt unseren Blick auf Christus, der Leiden und Sterben mit uns teilt und dabei selbst das Leben ist. Marta ist zutiefst traurig angesichts des Todes ihres Bruders Lazarus: „Herr, wärst du hier gewesen, dann wäre mein Bruder nicht gestorben…“ (Joh 11, 21) und sie hält ihre Trauer Jesus hin und schüttet ihr Herz vor ihm aus. Aber zugleich kann sie durch dieses Leid hindurchsehen auf den, der allein aus dem Tode retten kann. Und so gibt sich Jesus ihr auch zu erkennen: „Ich bin die Auferstehung und das Leben.“ (Joh 11,25).

Unantastbar ist auch die Würde des leidenden Menschen – denn auch in seinem Gesicht erkennen wir das große Geheimnis Mensch und das Angesicht unseres leidenden Herrn. Niemand darf ihm darum dabei assistieren, möglichst schnell aus dem Leben zu scheiden. Der Mensch am Lebensende darf niemals durch unsere Hand, wohl aber an unserer Hand sterben. Ich danke darum allen, die sich in den Hospizgruppen engagieren und so bereit sind, ihre Hand auszustrecken für die Leidenden und Sterbenden und ihre Angehörigen.

„Sag mir, was bedeutet dieses Schriftzeichen“ – so fragte der Mönch den Bibliothekar und zeigt auf sich. Es ist eine der wichtigsten Fragen, die einer Antwort bedarf. Wer um Gott den Schöpfer des Lebens und um seinen menschgewordenen Sohn Jesus Christus weiß, der wird um eine Antwort nicht verlegen sein.

Ich danke Euch allen, dass wir diese Antwort heute gemeinsam den Menschen in unserem Land mutig anbieten. Beten wir aber auch für alle, die sich mit unserer Antwort schwertun oder sie nicht verstehen können. Mögen auch sie weiterhin auf der Suche bleiben nach dem Geheimnis Mensch – und möge Gott sie dabei geleiten. Amen.

[1] Kurze Texte der buddhistischen Lehre

[2] Aus: Anthony de Mello, Der Dieb im Wahrheitsladen, Freiburg 1997, 87

4.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim 17. Marsch für das Leben in Berlin

Pressemitteilung 18.09.2021

Jugendgruppen, Familien, Senioren, Gemeinden, Busgemeinschaften, Gäste aus dem In- und Ausland: Vor dem Brandenburger Tor, umrahmt von Ständen der Mitgliedsvereine im Bundesverband Lebensrecht, nahmen 4.500 Menschen aller Altersgruppen am Marsch für das Leben teil. Seit Jahren sind Persönlichkeiten aus Kirche, Politik und Gesellschaft dabei, darunter die Bischöfe Voderholzer aus Regensburg und Ipolt aus Görlitz, der Vorsitzende der Evangelischen Allianz, Ekkehart Vetter, Vertreter der orthodoxen Kirchen oder Johannes Singhammer, ehemaliger Bundestagsvizepräsident. Viele weitere Persönlichkeiten unterstützen den Marsch durch Grußworte, unter anderem Christine Lieberknecht, frühere Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen.

„Kinder wurden am Weiterleben gehindert.“ So bezeichnete man in der DDR-Diktatur die Abtreibung. Über die Folgen sprach Helmut Matthies, Journalist und Vorsitzender von idea e.V., als Auftakt zum einstündigen Podium vor dem Demonstrationszug durch die Stadt. Wie wichtig eine zugewandte Palliativversorgung ist und wie unmenschlich das Angebot von assistiertem Suizid, verdeutlichte Dr. Eissing von der Hospizbewegung Papenburg.

Die Lebensrechtsbewegung ist jung und kreativ. Sabina Scherer berichtete über ihre Motivation, den Podcast „Zellhaufen“ ins Leben zu rufen, die Jugend für das Leben Deutschland wächst stetig, unter anderem mit Pro-Life-Touren und -Kongressen, eine junge Studentin trug einen selbstverfassten, tiefgehenden Poetry Slam aus Sicht eines Kindes vor der Geburt vor. Und die Lebensrechtsbewegung ist international: So wurde eine Fahne vorgestellt, die mit der pink-blauen Abbildung von kleinen Füßen, schon lange ein Symbol der Lebensrechtsbewegung, Verbreitung findet.

Musikalisch wurde die Veranstaltung von der Band Gnadensohn und der blinden Sängerin Bernarda Brunovic begleitet. Im Anschluss an das Podium folgte ein zweistündiger, friedlicher Demonstrationszug durch die Berliner Innenstadt.

Die Botschaft an die Politik: Bei allem, was Sie entscheiden, prüfen Sie, ob diese Entscheidung mit der Menschenwürde jedes Menschen von der Zeugung bis zum Tod vereinbar ist. Mit einem Aufruf, dies auch den eigenen Bundestagskandidaten in Erinnerung zu rufen, und der Einladung zum nächsten Marsch für das Leben am 17.09.2022 endete eine große, mutmachende Veranstaltung.

Ein Mitschnitt kann auf der Facebook-Seite „Bundesverband Lebensrecht e.V.“, bei EWTN und auf YouTube abgerufen werden.

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Bundesverband Lebensrecht e.V.
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

0175 / 96 16 906
berlin@bv-lebensrecht.de
www.bundesverband-lebensrecht.de

Hochkarätige Tagung des Bundesverband Lebensrecht zum Thema Reproduktionsmedizin

Pressemitteilung 17.09.2021

Die gerade zu Ende gegangene Fachtagung des Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) im Rahmen des Marsches für das Leben am morgigen Samstag, dem 18.09.2021, in Berlin beschäftigte sich aus theologischer, ethischer und gesetzlicher Perspektive detailliert mit der Reproduktionsmedizin. Dieser technische Begriff – so Alexandra Linder, BVL-Vorsitzende, in ihrer Begrüßung – verschleiere, was eigentlich dahintersteht: „Traurige Schicksale ungewollt kinderloser Paare, die künstliche Herstellung von gewünschten Kindern, die mögliche Degradierung von Menschen zu Produkten.“

Anhand vieler Beispiele und Zitate von Philosophen und Theologen verdeutlichte Prof. Dr. Peter Schallenberg zu Beginn in der von Mechthild Löhr moderierten Tagung, dass der Mensch viel mehr ist als seine Biologie. Unter anderem Kant habe dies eindeutig formuliert, gemäß dem der Mensch „kein Äquivalent verstatte“, nicht in Geld- oder sonstigen Werten ermessen werden könne, sondern Würde habe. Unter den Beispielen, was geschehen könne, wenn dieser unermessliche Wert jedes Menschen eben nicht respektiert werde, zitierte er aus einem Schreiben in einer Anstalt, die im Dritten Reich auch Kinder euthanasierte: „Ihr Tod reißt nicht die geringste Lücke.“

Frau Mag. Susanne Kummer, Geschäftsführerin des Wiener IMABE-Instituts, gab einen wissenschaftlichen Überblick über 50 Jahre Geschichte der künstlichen Befruchtung, die erstaunlich schnell Dinge wie Uterus-Spende, Eizellspende oder genetisch veränderte Embryonen entwickelt habe. Doch trotz aller Technik, Investitionen und Versuche sei es ein hoher Aufwand mit geringem Output, denn die Baby-Take-Home-Rate liege nach wie vor bei lediglich etwa 19 Prozent. Eine Mischung aus Forscherneugier, Freiheitspathos und der Utopie einer leidfreien Gesellschaft führe zu immer mehr Angeboten und Druck auf Frauen und Paare.

Die eigentliche klare Rechtsposition, nach der der Mensch ab der der Zeugung Mensch ist, wird vielfältig unterlaufen. Gerade entstandene Kinder werden mit Kaulquappen verglichen, in manchen Staaten kommen praktisch keine Kinder mit Down-Syndrom mehr zur Welt, was, so Prof. Dr. Paul Cullen in seinem Vortrag, eine Form der Neo-Eugenik sei. Ein vergessenes wichtiges Menschenrecht sei die Unverfügbarkeit jedes Menschen. Ein daraus notwendig folgender „strikter Embryonenschutz“ werde jedoch von verschiedener Seite abgelehnt, neue Begriffe wie „Prä-Embryo“ werden geschaffen, um die Freigabe der Reproduktion für jeden zu ermöglichen, inklusive Präimplantationsdiagnostik und „Leihmutterschaft“.

Als Fazit der Veranstaltung wurden die notwendigen Grenzen der individuellen Freiheit betont, sobald Leben und Freiheit anderer beginnen. Die Leidfreiheit der Menschheit durch Methoden der Reproduktionsmedizin bleibt eine Utopie, schon alleine deshalb, weil 96 Prozent aller Krankheiten und Behinderungen während oder nach der Geburt auftreten. Und jeder Versuch, bestimmten Menschen die Menschenwürde abzusprechen, hat gefährliche Konsequenzen.

Ein Mitschnitt der Fachtagung ist unter www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung oder auf dem YouTube-Kanal „Bundesverband Lebensrecht e.V.“ verfügbar.

Der Marsch für das Leben kann auf der Facebook-Seite „Bundesverband Lebensrecht e.V.“, bei EWTN und auf YouTube live verfolgt werden.

Alexandra Maria Linder M.A. (Vorsitzende)

Bundesverband Lebensrecht e.V.
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

0175 / 96 16 906
berlin@bv-lebensrecht.de
www.bundesverband-lebensrecht.de