Das Leben ist unverfügbar

ALfA lehnt die organisierte Selbsttötung ab

PRESSEMITTEILUNG vom 26.2.2020

Augsburg. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nachdem das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Selbstmord verfassungswidrig ist, bedeutet einen Paradigmenwechsel für Deutschland. Bisher war aus gutem Grund jede Form der Euthanasie, wie der assistierte Suizid in anderen Ländern genannt wird, verboten. Dies ist nun anders: Auch in Deutschland werden zukünftig Menschen auf Dienstleister zurückgreifen können, um sich selbst das Leben zu nehmen oder nehmen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht argumentierte, dies sei dem „Recht auf Selbstbestimmung“ geschuldet, zu dem auch ein „Recht auf einen selbstbestimmten Tod“ gehöre. Dieser Argumentation ist nicht nur aus christlicher Sicht abzulehnen: genauso wenig, wie der Mensch sich selbst ins Leben rufen kann, sollte eine Gesellschaft die Voraussetzungen dafür schaffen, dass er sich dieses Leben selbst jederzeit nehmen kann. Besonders erschreckend ist, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Recht auf Selbsttötung auf alle Lebensphasen und -situationen angewendet sehen will. Das bedeutet: weder eine besonders schwere Erkrankung noch ein bestimmtes Alter dürfen als Beschränkungen für den Zugang zu Mitteln der Selbsttötung herangezogen werden. 

Der assistierte Suizid wird dabei gepriesen als humaner, selbstbestimmter Ausstieg aus einer Situation, die als bedrohlich empfunden wird. Wie wenig selbstbestimmt der sogenannte assistierte Suizid tatsächlich ist, zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern: in den Niederlanden hat die zunehmende Tötung demenzkranker Patienten bereits zum Rücktritt eines Mitglieds einer Euthanasiekommission geführt. Eine dieser Patientinnen musste von der Familie festgehalten werden, damit der Arzt das Tötungsmittel verabreichen konnte. Auch aus Kanada berichten Ärzte, dass Patienten sich dem Druck der Familie beugen und um Tötung bitten. 

„Eine humane Gesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass sie ihrer Fürsorgepflicht für jeden Einzelnen ernst nimmt und ihr nachkommt. Es gibt ein Recht auf Leben, und es gibt ein Recht darauf, in Ruhe sterben zu dürfen, aber es gibt kein Recht auf Töten,“ so die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski. „Unsere Aufgabe muss es sein, Leiden so zu lindern, dass es nicht als unerträglich angesehen wird. Dazu gehört ein Ausbau und eine stetige Verbesserung der Palliativversorgung – sowohl in medizinischer als auch in pflegerischer Hinsicht.“ 

Besonders schwerwiegend sei es, dass von Ärzten verlangt würde, den Wünschen nach Versorgung mit Tötungsmitteln nachzukommen. „Es ist ärztliche Aufgabe zu heilen und Leben zu retten, nicht es vorzeitig zu beenden – auch wenn das im Einzelfall dem Willen des Patienten entspricht.“ 

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@t-online.de
Telefon: 0178/5888300