Die Widerspruchslösung bei der Organspende macht uns alle zu Spendern. Nur wer aktiv widerspricht, ist sicher, dass er nicht an Maschinen angeschlossen wird bis dass alle verwertbaren Organe entnommen wurden. Ein Gesetzgeber, der Entscheidungen will, muss auch dafür sorgen, dass diejenigen, die zur Entscheidung gerufen werden, die nötigen Informationen erhalten können. Die vielen Broschüren, die zur Organspende erhältlich sind, vermitteln jedenfalls die notwendigen Informationen über die Konflikte, die sich z.B. aus Organspendeausweis und Patientenverfügung ergeben, überhaupt nicht: wer per Patientenverfügung das Anschließen an Maschinen am Lebensende ablehnt, kommt schon als Organspender nicht mehr in Frage. Umfassende Beratung ist aber das Mindeste, was der Staat angesichts der Tragweite der möglicherweise von seinen Bürgern geforderten Entscheidung anbieten sollte. #organspende
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