Kommentar: Kommentar von Alexandra Linder in der Katholischen Sonntagszeitung und in Neue Bildpost zur Preisverleihung der ASF-Rose an die Abtreibungsspezialisten Frau Hänel und Herrn Stapf

Gipfel der Geschmacklosigkeit

In einem Punkt haben sich die Abtreibungsspezialisten Kristina Hänel und Friedrich Stapf, denen die Rote ASF-Rose der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (Ostallgäu) verliehen wurde, tatsächlich „in
besonderer Weise um die Gleichstellung verdient“ gemacht: Sie haben an der paritätischen Abtreibung von weit über 100 000 Mädchen und Jungen ordentlich verdient.

Als zynischer Gipfel der Geschmacklosigkeit befindet sich die Rosenblüte in der verliehenen Frauenskulptur ziemlich genau an der Stelle, wo ein Kind heranwachsen könnte, wenn die Mutter nicht an Abtreibungsideologen und diverse Praxisbetreiber geraten würde, sondern an Beratungsstellen und Menschen, die sich um wirkliche Hilfe und echte Gleichberechtigung kümmern.

Echte Gleichberechtigung bedeutet zunächst, klarzustellen, dass es in einem Schwangerschaftskonflikt um mindestens zwei Personen geht: um die Mutter und das Kind (und auch um den nur von extremen Feministen verdrängten Vater). Wer behauptet, es gehe nur um „Schwangerschaftsgewebe“ oder eine „Fruchtblase“, der lügt. Die Embryologie belegt, dass der Mensch ab der Zeugung existiert und sich lediglich weiterentwickelt.

Frauen im Schwangerschaftskonflikt verdienen Besseres als ideologische Irreführung, nämlich erstens die Wahrheit und zweitens eine Lösung, die auf diesen Fakten aufbaut und in einem humanen Rechtsstaat die einzig richtige sein kann: eine Lösung, mit der die Mutter und das Kind leben können. Schwangerschaft ist übrigens generell keine Krankheit, die lebensnotwendig durch eine Abtreibung geheilt werden muss. Deshalb
sind Abtreibungsexperten auch keine Lebensretter. Emanzipierte Frauen sollten in der Lage sein, unerwünschte Schwangerschaften zu vermeiden. Und Mütter im Schwangerschaftskonflikt brauchen Unterstützung, zuallererst von ihrer Umgebung. Auch wer Mütter alleinlässt und eine Abtreibung mitverursacht, um sich nicht selbst engagieren zu müssen, macht sich schuldig.