Konsequente Umsetzung der Menschenwürde – Polen und die Abtreibung

Gastkommentar von Alexandra Maria Linder in „Die Tagespost”

Vergewaltigung, wenn das Kind nicht lebensfähig oder das Leben der Mutter gefährdet ist. Das sind gängige Ausnahmeregelungen in Gesetzen, die Abtreibung verbieten. Deutschland versuchte dagegen mit einem Kompromiss, die Zahlen niedrig zu halten. Das Ergebnis sind jedes Jahr hunderttausend statistisch erfasste Fälle, bei denen keine der oben genannten Situationen zutrifft. In Polen gab es innerhalb weniger Jahre mehrfach Gesetzesänderungen: von der Freigabe im Kommunismus bis zum Verbot, dessen Ausweitung erneut debattiert wird. Die Begründung ist die Diskriminierung (durch Abtreibung lebensfähiger) Behinderter, was vor der Geburt ebenso verwerflich ist wie danach. In Deutschland wird diese Ungerechtigkeit aktuell nicht nur negiert, sondern durch die Zulassung des pränatalen Bluttests gefördert: vor der Geburt Selektion, nach der Geburt Inklusion. Eine menschenrechtliche Kapitulation. Natürlich kommen Polinnen nach Deutschland, um ihre Kinder illegal abzutreiben – worin sie von „Hilfsstellen“ in Berlin unterstützt werden. Doch ein Unrecht zu erlauben, weil es im Nachbarland Recht ist, ist der falsche Weg. Und auch mit den Auslands-Abtreibungen sind die Zahlen in Polen signifikant niedriger als zu kommunistischen Zeiten. Wie viele ungewollte Abtreibungen es gibt, interessiert Abtreibungs-Protagonistinnen übrigens nicht. Sie wollen das Recht, nur „gewollte“ Kinder zu bekommen und alle anderen zu beseitigen. Faktencheck: Die überwiegende Anzahl der Schwangerschaften ist naturgemäß wenig plan- und wollbar, es geht also um eine ideologische Utopie, koste sie, wen sie wolle. Polen stellt sich mutig gegen den Druck internationaler Gremien, die Abtreibungsideologie propagieren und geflissentlich ignorieren, was hierbei in der polnischen Mentalität, im Gegensatz auch zu Deutschland, die größte Rolle spielt: konsequent in Gesetzgebung umgesetzte Menschenwürde.

23.04.2020