Meine Organe, meine Entscheidung!

Schreiben Sie Ihren Abgeordneten!

Am kommenden Donnerstag (16.01.) wird im Bundestag über die künftige Regelung der Organspende entschieden.

Ein Gesetzesentwurf (Spahn/Lauterbach) sieht eine Widerspruchsregelung vor: Wenn man nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht, ist man in Zukunft automatisch Organspender.

Das bedeutet unter anderem, dass Angehörige nur noch gefragt werden, ob es einen schriftlichen Widerspruch des Betroffenen gibt, ansonsten haben sie keine Möglichkeiten mehr, mitzuentscheiden.

Für die Patienten, die dann sofort als Organspender identifiziert werden, und ihre Weiterbehandlung bedeutet dies generell folgendes:

  1. Im Falle eines „erwarteten“ Hirntodes – wenn also der Zustand so ist, dass in nächster Zeit mit einem entsprechenden Ausfall der Hirnfunktionen gerechnet wird – wird der Patient intensivmedizinisch weiterbehandelt, um die Organe aufrechtzuerhalten. Eine palliative Versorgung/Begleitung und Einstellung der Behandlung findet nicht statt, auch wenn der Patient dies vorher verfügt hat. Die Behandlung erfolgt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr patienten-, sondern organzentriert.
  2. Um den Hirntod möglichst sicher festzustellen, müssen Schmerz- und Beruhigungsmittel vorher abgesetzt werden.
  3. Beim festgestellten Hirntod befindet sich der Mensch in einem Sterbeprozess, er ist aber noch nicht tot; der Begriff „postmortale“ Organspende ist daher nicht zutreffend

Eine Organspende ist ein großherziger Akt, der nur dann erfolgen sollte, wenn die Menschen sich freiwillig und aus eigenem Antrieb dafür entscheiden und vollständig über das Vorgehen, über die Feststellung, Definition und Probleme des Hirntodes und die dazugehörigen Maßnahmen aufgeklärt werden.

Auf Dauer kann eine Regelung, die möglichst viele fremde Organe zur Verfügung stellen möchte, keine Lösung sein: Viele Organempfänger benötigen im Lauf der Jahre weitere, frische Organe. Außerdem sind sie ihr Leben lang auf Medikamente angewiesen, die verhindern sollen, dass die fremden Organe abgestoßen werden. Stattdessen müsste zum Beispiel eine vielversprechende Forschung stärker gefördert werden, die patienteneigene Organzellen entnimmt, aufbereitet und zur Heilung/Behandlung wieder einsetzt.

Des weiteren haben bereits etwa 20 Millionen Menschen in Deutschland einen Organspenderausweis, gegenüber knapp 10.000 Menschen, die auf ein Organ warten. Die reine Zahl der Spender ist demnach nicht das Problem.

Bitten Sie Ihre Abgeordneten, gegen diesen Gesetzesentwurf zu stimmen!