Welt-Down-Syndrom-Tag: Der Mensch ist mehr als eine Ansammlung von Genen Bundesverband Lebensrecht begrüßt Initiative der Bremischen Bürgerschaft

 

 

Pressemitteilung zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März

 

Zum Welt-Down-Syndrom-Tag erklärte Alexandra Linder, Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V., heute in Berlin:

 

Ein Dreivierteljahr nach Zulassung des nicht-invasiven Bluttests in „begründeten Fällen“ als Kassenleistung ist es um diese Tests recht still geworden. Informationen zu der Zahl der Schwangeren, die ihn in Anspruch nehmen, sind ebenso spärlich wie die Verkaufszahlen der Hersteller.

 

Ein Blick in andere Staaten ergibt folgende Entwicklungen: In den Niederlanden, wo der Test anteilig selbst bezahlt werden muss, lässt inzwischen etwa die Hälfte aller Schwangeren ihn durchführen. In Dänemark, wo der Test seit 2004 verfügbar ist, wurden 2019 nur noch sieben Kinder mit Down-Syndrom geboren, deren Diagnose vor der Geburt feststand. In den USA warnte die staatliche Aufsichtsbehörde FDA im April 2022 vor falschen Ergebnissen und übereilten Schlussfolgerungen aus solchen Tests.

 

Somit sind offenbar sowohl die Sicherheit der Tests als auch die Folgen für die betroffenen Kinder und Familien in Frage zu stellen und diskussionsbedürftig. Der Bundesverband Lebensrecht e.V. fordert hierzu eine breite, öffentliche Debatte und begrüßt den Antrag der Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft, für eine „verantwortliche und rechtssichere Anwendung dieser Tests“ eine Bundesratsinitiative zu starten.

 

Jede sinnvolle Maßnahme, Menschen in die Gesellschaft zu integrieren, statt sie auszuschließen, ist zu unterstützen. Inklusion beginnt jedoch schon vor der Geburt. Es ist unglaubwürdig, für Kinder mit genetischen Besonderheiten, Behinderungen und Krankheiten nach der Geburt alles zu tun, was möglich ist, und gleichzeitig vor der Geburt gezielt nach solchen Kindern zu suchen, um sie dann abzutreiben.

 

Der Mensch ist mehr als eine Ansammlung von Genen. Auf Mitmenschen angewiesen zu sein, ist eine Grunddimension des Lebens, keine Behinderung. Unsere Bestimmung als Mitmenschen ist es, dem Leben zu dienen, Nöte zu lindern und Krankheiten zu heilen. Der Staat ist für die ethischen wie praktischen Rahmenbedingungen zuständig, die das Lebensrecht jedes Menschen wahren und ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.